Informationstagung Humanitäres Völkerrecht
und Genfer Rotkreuzabkommen
Am 21. und 22. Juni 2001 fand zum wiederholten Male eine Informationstagung der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg, Badisches
Rotes Kreuz und Hessen für Juristen und Rechtsreferendare zum Humanitären Völkerrecht und über die Genfer Rotkreuzabkommen statt.
In der DRK-Landesschule "Haus Hohenwaldach" in Pfalzgrafenweiler, Kreis Freudenstadt (Schwarzwald) konnte der Leiter der Veranstaltung,
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Goldmann, Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, ca. 35 interessierte
Teilnehmer, darunter überwiegend Referendare, aber auch einige Volljuristen begrüssen. Die Teilnehmer hatten bisher überwiegend nur
geringe Berührungspunkte mit dem Thema Humanitäres Völkerrecht, das auch mir zuvor nur aus Nachrichten und Zeitungen bekannt war.
Insofern erhoffte ich mir wie viele andere Teilnehmer auch, einen Einblick in das Thema Humanitäres Völkerrecht und die Tätigkeiten
des DRK in diesem Bereich erhalten.
Schwerpunkt der Informationsveranstaltung war der Vortrag "Einführung in das Humanitäre Völkerrecht" von Dr. Heike Spieker,
DRK-Generalsekretariat und Lehrbeauftragte an der Ruhr-Universität Bochum am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres
Völkerrecht. In einem engagierten und informativen Vortrag, der Platz für viele Fragen liess, erfuhren wir, dass im Unterschied
zum Völkerrecht, dass die Menschenrechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat zum Inhalt hat, unter dem Begriff Humanitäres
Völkerrecht die Menschenrechte in bewaffneten Konflikten mit Geltung auch unter und gegenüber den Konfliktparteien zu verstehen sind.
Wir erhielten einen Einblick in die Grundfragen des Humanitären Völkerrechts, so z.B. über die Anwendbarkeit in bewaffneten
zwischenstaatlichen Konflikten, die eingeschränkte Anwendbarkeit in nationalen Konflikten und die Nichtanwendung in nichtstaatlichen
nationalen Konflikten. Des weiteren wurden wir über die Hauptschutzrichtungen des Humanitären Völkerrechts informiert, die zum einen
im Schutz bestimmter Personen und Personengruppen, zum anderen in der Beschränkung von Methoden und Mitteln der Kriegsführung liegen.
Schliesslich setzten wir uns auch mit der Struktur der Rechtsvorschriften des Humanitären Völkerrechts auseinander, so z.B. mit den
Genfer Rotkreuzabkommen vom 12. August 1949, dem "Haager Recht" und den beiden Zusatzprotokollen zu den Genfer Rotkreuzabkommen von
1977. Auch über das Problem der Durchsetzbarkeit des Humanitären Völkerrechts wurden wir informiert. In diesem Zusammenhang befassten
wir uns mit den Straftatbeständen des internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien und blickten auf die Aussicht eines
Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes, über den derzeit international diskutiert wird.
Ein weiterer Höhepunkt war meines Erachtens der Vortrag "Innerstaatliche Umsetzung des Jugoslawien-Tribunals" von Rainer Griesbaum,
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der sich mit der innerstaatlichen Strafverfolgung und der Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien befasste. Von dem Referenten erfuhren wir, dass in Deutschland im Zusammenhang mit dem
Tribunal in Den Haag derzeit ca. 30 Ermittlungsverfahren laufen, dass es derzeit keine Untersuchungshäftlinge in diesen Ermittlungen
gibt und dass die bisher ca. 100 Ermittlungen zu 5 Verurteilungen geführt haben. Dann setzten wir uns mit der Struktur des
Völkermordtatbestandes gem. § 220a StGB auseinander und wurden in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGHSt 45, 65 hingewiesen.
Ausserdem wurden wir mit § 6 Nr. 1 und Nr. 9 StGB bekannt gemacht, durch die eine Anwendbarkeit des Deutschen Strafrechts eröffnet
werden kann. Die Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgung mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
wird durch ein Zusammenarbeitsgesetz geregelt, das u.a. die Überleitung von nationalen Verfahren an den Strafgerichtshof in Den Haag
regelt. Des weiteren wird die nationalen Strafverfolgungsbehörden auch in Fällen der Amtshilfe tätig.
Die weiteren Vorträge dienten dazu, die Hintergründe internationaler Konflikte besser zu verstehen und einen Einblick in die Praxis
des Humanitären Völkerrechts zu geben. Über den Djihad informierte Prof. Dr. J. van Els in seinem Vortrag "Der Heilige Krieg im Islam",
der sich mit den unterschiedlichen Phasen des Djihad beschäftigte und deutlich machte, dass der Heilige Krieg nicht nur in einem
kämpferischen oder kriegerischen Sinne verstanden werden kann, sondern auch quasi als Gegenpol zum westlichen Verständnis des
Humanitären Vökerrechts im Sinn eines gerechten Umgangs mit Andersgläubigen gelten kann. Der Vortrag "Planen - Risiken für Sicherheit
und Stabilität in Europa" von Gerhard Hilbig, Oberstleutnant im Generalstab beim Bundesministerium der Verteidigung in Bonn, gab
Einsicht in die Organisation der internationalen Risikobeurteilung der Bundesrepublik Deutschland, die sich sowohl auf militärische
wie nicht-militärische Risiken erstreckt. Über die Organisation des Roten Kreuzes, insbesondere den internationalen und nationalen
Aufbau sowie seine Kernaufgaben, informierte Dieter Sprich, Koordinationsleiter im DRK-Landesverband Rotes Kreuz in dem Vortrag "Das
Rote Kreuz - Organisation, Wirksamkeit, Leistung". Über die "Rehabilitation und Reintegration von Kindersoldaten" informierte der
Vortrag von Wibke Braun und Dyananou Mahondé, Studentinnen der Ruhr-Universität Bochum am Institut für Friedenssicherungsrecht und
Humanitäres Völkerrecht, der auf deren Abschlussarbeiten basiert und über die Situation von Kindersoldaten in Sierra Léone informierte.
Insgesamt war die zweitägige Informationsveranstaltung eine gelungene Sache, wozu neben den Referenten auch der Veranstaltungsort
seinen Teil beitrug, der für eine solche Veranstaltung durch seine ruhige Lage, die gute Ausstattung und dem sehr freundlichen
Mitarbeitern sehr geeignet ist. Wie erhofft, konnten die Teilnehmer einen Einblick in das Humanitäre Völkerrecht und auch die Tätigkeit
des Roten Kreuzes gewinnen. Anzuregen wäre vielleicht, den rechtlichen Aspekt der Veranstaltung zu vertiefen und zum Beispiel noch weiter
auf die Arbeit der Besonderen Internationalen Strafgerichtshöfe sowie die Diskussion über die Errichtung eines Ständigen Internationalen
Strafgerichtshofs einzugehen.
Eine Teilnahme an dieser Veranstaltung, die seit mehr als 10 Jahren im jährlichen Abstand angeboten wird, kann ich allen Referendaren
und Juristen empfehlen, die abseits der üblichen Beschäftigung mit dem Tagesgeschäft einen Blick über den juristischen Tellerrand werfen
und sich mit dem interessanten, durch die Medien eigentlich allgegenwärtigen und dennoch so fernen Thema des Humanitären Völkerrechts
beschäftigen wollen. Die Veranstaltung wird in vergleichbarer Form auch im kommenden Jahr angeboten werden. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an: Klaus Berthold, DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V., Badstr. 41, 70372 Stuttgart, Tel. 0711-5505-130.
Rechtsreferendar Stefan Deyerler, Mannheim
Dieser Bericht ist in ähnlicher Form in der JUS 12/2001, S. XXI ff. veröffentlicht worden.
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