Letzte Änderungen am 19. November 1999. Der Bereich der Transplantationsmedizin ist eine Schnittstelle medizinischer, ethischer und juristischer Fragen. In der Vergangenheit gab es keine einheitliche gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin. Statt dessen galten allgemeine Rechtsgrundsätze. Mit Wirkung zum 01. Dezember 1997 ist das Transplantations- gesetz in Kraft getreten, das die Organspende vom Toten und vom Lebenden regelt. Ich habe mir während meines Studiums an der Universität Mannheim ein paar Gedanken aus rechtlicher Perspektive über die Probleme der Transplantations- medizin gemacht. Hier finden Sie einige diesbezügliche Ausführungen:
Des weiteren finden Sie hier den Text des Transplantationsgesetzes, die wesentlichen Materialien der Gesetzgebung und die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hirntod-Feststellung: Außerdem finden Sie hier einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Transplantationsgesetz: Schließlich gibt es einige Literaturhinweise und Links: Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Seminar "Medizin und Recht" von ELSA Mannheim e.V. und ELSA Heidelberg e.V. vom 19. bis 21. April 1996 und den Bericht zum Symposium "Hirntodkriterium und Organtransplantation" von ELSA Tübingen e.V. vom 26. bis 29. Juni 1997. Für Kritik und Anregungen bin ich stets offen, Sie erreichen mich per Email unter der Adresse stefan(at)deyerler.de. Über einen eventuellen Meinungsaustausch würde ich mich sehr freuen.
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