Zweite und Dritte Beratung zum TPG


Plenarprotokoll 13/183

Deutscher Bundestag

Stenographischer Bericht

183. Sitzung

Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997

...

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 a und 1 b auf:

a) -- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ber die Spende, Entnahme und šbertragung von Organen (Transplantationsgesetz -- TPG)

-- Drucksache 13/4355 --

(Erste Beratung 99. Sitzung)

-- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Monika Knoche, Gerald H"fner und der Fraktion BšNDNIS 90/DIE GRšNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ber die Spende, die Entnahme und die šbertragung von Organen (Transplantationsgesetz -- TPG)

-- Drucksache 13/2926 --

(Erste Beratung 99. Sitzung)

Beschluáempfehlung und Bericht des Ausschusses fr Gesundheit (14. Ausschuá)

-- Drucksache 13/8017 --

Berichterstattung:

Abgeordnete Beatrix Philipp

Klaus Kirschner

Monika Knoche

Dr. Dieter Thomae

Dr. Ruth Fuchs

b) Beratung der Beschluáempfehlung und des Berichts des Ausschusses fr Gesundheit (14. Ausschuá)

-- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Herta D"ubler-Gmelin, Horst Schmidbauer (Nrnberg) und weiterer Abgeordneter

Kriterien fr die Spende, Entnahme und šbertragung von menschlichen Organen

-- zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreáler, Rudolf Scharping, Klaus Kirschner, Wolfgang Lohmann (Ldenscheid), Horst Seehofer, Dr. Wolfgang Sch"uble, Dr. Dieter Thomae, Wolfgang Z"ller sowie weiterer Abgeordneter der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.

Spende, Entnahme und šbertragung von Organen

-- zu dem Antrag der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Wolfgang G"tzer, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig sowie weiterer Abgeordneter der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Eckpunkte fr die Spende, Entnahme und šbertragung von Organen

-- Drucksachen 13/4114, 13/4368, 13/6591,

13/8017 --

Berichterstattung:

Abgeordnete Beatrix Philipp

Klaus Kirschner

Monika Knoche

Dr. Dieter Thomae

Dr. Ruth Fuchs

Bevor wir mit der Beratung beginnen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit fr einige Hinweise zum Ablauf der Debatte und zu den Abstimmungen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fr die Aussprache insgesamt vier Stunden vorgesehen.

Zun"chst wird der Vorsitzende des Ausschusses fr Gesundheit berichten. Danach wird ein Vertreter der Fraktion Bndnis 90/Die Grnen zur Begrndung ihres Gesetzentwurfes auf Drucksache 13/2926 sprechen. Eine nichtnamentliche Abstimmung ber diesen Gesetzentwurf schlieát sich daran an.

Dann erh"lt das Wort zur Begrndung eines Žnderungsantrages zu 1/2 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. der Abgeordnete Schmidt-Jortzig.

Sodann erfolgt die Aussprache zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. und den eingebrachten Žnderungsantr"gen zu den zentralen Fragen zur Feststellung des Todes und der Zustimmung durch andere Personen.

Nach Schluá der Aussprache folgen die Einzelabstimmungen in der zweiten Beratung in folgender Reihenfolge: zun"chst 1/2 3, Frage der Feststellung des Todes. šber die hierzu vorliegenden beiden Vorschl"ge auf den Drucksachen 13/8025 und 13/8027 der Initiativgruppen der Abgeordneten von Klaeden, Wodarg, Knoche, Schmidt-Jortzig und anderer sowie der Abgeordneten Seehofer, Lohmann, Dreáler, Thomae und anderer wird entsprechend dem Verfahren nach 1/2 50 der Gesch"ftsordnung alternativ abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt namentlich. Dazu werden rechtzeitig besondere Stimmzettel ausgegeben.

Danach erfolgen die Abstimmungen zu 1/2 4, Zustimmung Dritter zur Organentnahme. M"glicherweise wird die Sitzung vorher kurz unterbrochen werden, sofern es neue Žnderungsantr"ge zu 1/2 4 gibt. Die dann zur Abstimmung stehenden Varianten des 1/2 4 werden von den Antragstellern kurz dem Plenum erl"utert werden, damit jeder weiá, worber er abstimmt.

Fr die folgenden Abstimmungen ber die Žnderungsantr"ge zu 1/2 4 ist wiederum das Verfahren entsprechend 1/2 50 der Gesch"ftsordnung vereinbart. Das bedeutet: Falls nicht einer der Vorschl"ge schon im ersten Abstimmungsgang die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erh"lt, kommt es zu einem Stichentscheid zwischen den beiden bestplazierten Vorschl"gen. Die Abstimmungen erfolgen wiederum namentlich. Dazu werden Ihnen besondere Stimmzettel rechtzeitig ausgegeben.

Es ist nicht ausgeschlossen, daá nach den Abstimmungen zu den 1/21/2 3 und 4 im Hinblick auf sich daraus ergebende Folge"nderungen an anderer Stelle des Gesetzes die Sitzung nochmals unterbrochen werden k"nnte, bevor die Abstimmungen in der zweiten Beratung abgeschlossen sind und wir in die Schluáabstimmung eintreten k"nnen.

Das vereinbarte Verfahren weicht in einigen Punkten von der blichen Gesetzesberatung nach unserer Gesch"ftsordnung ab, um der besonderen Situation bei diesem Gesetz gerecht zu werden. Sind Sie mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden? -- Das ist der Fall. Dann ist es mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.

N"here Hinweise zu den Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens werden unmittelbar vor der Abstimmung noch einmal erfolgen.

Ich er"ffne jetzt die Aussprache und erteile dem Vorsitzenden des Ausschusses fr Gesundheit, Dr. Dieter Thomae, das Wort.

Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Frau Pr"sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz haben wir es uns nicht leicht gemacht. Die Organspende ist ein ganz sensibles Thema, das tief in unser Leben eingreift. Wir haben uns deshalb bewuát in zahlreichen Anh"rungen Zeit genommen, alle Facetten zu er"rtern.

Als erstes stellt sich die Frage: Warum brauchen wir ein solches Gesetz? -- Weil wir Rechtssicherheit haben wollen. Es geht um Sicherheit und Vertrauen fr die Patienten, fr die Angeh"rigen und fr die Žrzte, die direkt und indirekt an der Transplantation beteiligt sind.

Der Bund hat seit dem 15. November 1994 die Kompetenz, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung ein Transplantationsgesetz auf den Weg zu bringen. Im April 1995 ist der Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebracht worden. In bezug auf das Verfahren haben wir uns darauf verst"ndigt, ein sogenanntes Containergesetz einzubringen, das zwei Themenkomplexe ausklammert, und zwar zum einen die Feststellung des Todes und zum anderen die Frage: erweiterte oder enge Zustimmungsl"sung. Diese Fragen werden auch stark ethisch, religi"s und moralisch gepr"gt. Diese Punkte werden in Form von gesonderten Antr"gen eingebracht. Hiermit werden wir uns im Anschluá an die Debatte zum Containergesetz zu besch"ftigen haben.

Der Gesetzentwurf -- Containergesetz -- befaát sich mit folgenden Schwerpunkten:

Erstens. Es werden klare Rechtsgrundlagen fr die Spende und Entnahme von Organen, Organteilen und Geweben zum Zwecke der šbertragung auf andere Menschen geschaffen.

Zweitens. Es wird gew"hrleistet, daá jeder Mensch die M"glichkeit hat, eine Organspende abzulehnen.

Drittens. Durch Aufkl"rung soll dafr gesorgt werden, daá m"glichst viele Menschen zu Lebzeiten erkl"ren, ob sie mit einer Organentnahme einverstanden sind oder nicht. Durch Informationen der Krankenkassen, Aufkl"rungskampagnen der Bundeszentrale fr gesundheitliche Aufkl"rung und Unterrichtung der im jeweiligen Land zust"ndigen Stellen soll die Informationsbasis geschaffen werden, die die Menschen brauchen, um sich in dieser schwierigen Frage zu entscheiden. W"hrend der Beratungen im Gesundheitsausschuá ist dieser Gedanke noch einmal verst"rkt worden. Die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen sollen den Auftrag erhalten, ihre Versicherten in regelm"áigen Abst"nden mit den notwendigen Unterlagen zu versorgen und dies mit der Bitte zu versehen -- ich sage sehr deutlich: mit der Bitte zu versehen --, eine Erkl"rung zur Organspende abzugeben.

Viertens. Um sicherzustellen, daá der Wille des Verstorbenen auch tats"chlich bekannt ist und bercksichtigt wird, sieht der Gesetzentwurf die M"glichkeit vor, ein Organspendenregister einzurichten. Die genaueren Einzelheiten sollen in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates gekl"rt werden, weil es in diesem Zusammenhang viele Fragen gibt, die noch genau abgewogen werden mssen. Ich nenne nur die Stichworte Datenschutz, Festlegung der Anlaufstelle und Abgabe der Erkl"rung, aber auch die Frage der Finanzierung zwischen Bund und L"ndern.

Fnftens. Hier kommen wir zu einem der Kernbereiche: Der Gesetzentwurf regelt die organisatorischen Voraussetzungen der Entnahme, der Vermittlung und der šbertragung lebenswichtiger Organe. Das bedeutet im einzelnen: Der endgltige, nicht behebbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen oder der endgltige, nicht behebbare Stillstand von Herz und Kreislauf muá durch zwei dafr qualifizierte Žrzte nachgewiesen werden. Diese Žrzte mssen den Organspender unabh"ngig voneinander untersucht haben. Diese Žrzte drfen weder an der Entnahme noch an der šbertragung der Organe beteiligt sein, und sie drfen keiner Weisung eines Arztes unterstehen, der in irgendeiner Weise an den Maánahmen beteiligt ist.

Damit schaffen wir gr"átm"gliche Sicherheit fr die Verstorbenen und ihre Angeh"rigen, daá keine Manipulationen gegen die Interessen des Organspenders vorgenommen werden k"nnen.

Die šbertragung von Organen, meine Damen und Herren, darf nur in dafr zugelassenen Transplantationszentren erfolgen, die verpflichtet sind, Wartelisten zu fhren. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben wir uns entschlossen, festzuhalten, daá darber, wer in die Warteliste aufgenommen wird, nach Regeln entschieden werden muá, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Nicht ausschlaggebend sollen finanzielle oder soziale Aspekte sein. Diese Regeln sollen durch ein Gremium noch weiter erarbeitet werden, dem neben der Bundes"rztekammer auch Juristen, Patienten und Angeh"rige von Spendern angeh"ren, um ein gr"átm"gliches Maá an gesellschaftlicher Akzeptanz zu schaffen.

Um zu gew"hrleisten, daá die im Vergleich zu den auf ein neues Organ wartenden Menschen viel zu knapp bemessenen Organe gerecht verteilt werden, sieht der Gesetzentwurf die Vermittlung ber eine Vermittlungsstelle vor, die finanziell und organisatorisch eigenst"ndig ist. Dabei kann auch eine internationale Stelle beauftragt werden, also zum Beispiel Eurotransplant, ber die bereits heute der Groáteil der Organvermittlungen abgewickelt wird.

Wer ein Organ erh"lt, wird nach Regeln entschieden, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Insbesondere geht es um das Ausloten von Erfolgsaussichten und Dringlichkeit. Um in diesen Bereich Transparenz zu bringen und damit die Akzeptanz fr Entscheidungen zu erh"hen, mssen Vermittlungsentscheidungen begrndet werden.

Eine von Krankenkassen, Bundes"rztekammer und Deutscher Krankenhausgesellschaft eingesetzte finanziell und organisatorisch eigenst"ndige Koordinierungsstelle soll dafr sorgen, daá die Zusammenarbeit bei der Organentnahme und der Durchfhrung der bis zur Transplantation erforderlichen Maánahmen mit Ausnahme der Organvermittlung bestm"glich organisiert wird.

Damit wird klargestellt, daá die Organentnahme keine Aufgabe des einzelnen Transplantationszentrums ist, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe aller Transplantationszentren und der Krankenh"user, um das Transplantationsgeschehen insgesamt m"glichst gerecht und reibungslos abzuwickeln.

Um die T"tigkeit der Koordinierungsstelle auch fr die ™ffentlichkeit transparenter zu gestalten, wird sie verpflichtet, j"hrlich einen Bericht ber die T"tigkeit jedes Transplantationszentrums zu erstellen. Die Darstellung der Entwicklung der Warteliste sowie die Grnde fr die Aufnahme oder Nichtaufnahme in eine Warteliste drften dabei von ganz besonderem Interesse sein. Eine eingehende Darstellung und Begrndung kann die Akzeptanz der Entscheidung ber die Aufnahme in die Warteliste sicherlich f"rdern.

Sechstens: Die Lebendspende ist wegen ihrer m"glichen N"he zum kommerziellen Organhandel ein ganz besonders sensibler Bereich. Wir haben uns deshalb dafr entschieden, die Lebendspende nur bei Verwandten, Ehepartnern oder Menschen, die sich offenkundig sehr nahestehen, zuzulassen -- wohl wissend, daá es auch Verfechter der anonymen Lebendspende gibt. Da die Lebendspende jedoch eine besondere Belastung fr den Spender darstellt, der selber in eine prek"re Situation ger"t, wenn zum Beispiel auch seine eine noch verbleibende Niere versagt, haben wir uns zu einer restriktiven Haltung durchgerungen und festgelegt, daá eine Lebendspende nur dann in Frage kommt, wenn zum Zeitpunkt der Organtransplantation kein geeignetes anderes Organ vorhanden ist.

Die grndliche Aufkl"rung des Spenders ber die Folgen dieses seines Tuns ist selbstverst"ndlich. Um sicherzugehen, daá hier vollst"ndig und umfassend informiert wird, sehen wir vor, daá die Unterrichtung schriftlich festgehalten werden muá. Dabei ist auch ber versicherungsrechtliche Konsequenzen aufzukl"ren. Es muá sichergestellt werden, daá die Lebendspende auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht unter finanziellem und moralischem Druck ausgel"st wird.

Siebtens. Gemeinsam wollen wir nicht, daá mit Organen gehandelt werden kann. Kein Mensch hat ein Anrecht auf das Organ eines anderen. Es handelt sich, wie der Name schon sagt, um eine Spende, die auf freiwilliger Basis gew"hrt wird. Kommerzielle Interessen haben in diesem "uáerst sensiblen Bereich nichts zu suchen.

Der Gesetzentwurf zum Organhandel, der vormals vom Bundesjustizministerium erarbeitet worden ist, hat deshalb Eingang in das Transplantationsgesetz gefunden. Wir haben uns nicht schwer damit getan, Strafen fr denjenigen vorzusehen, der mit einem Organ Handel treibt oder zu kommerziellen Zwecken ein Organ entnimmt. Schwerer zu entscheiden war die Frage, was mit demjenigen geschehen soll, der todkrank ist und als einzige Rettung die M"glichkeit sieht, ein Organ k"uflich zu erwerben. Auch dieser -- das haben wir nach intensiver Diskussion beschlossen -- macht sich nach unserem Gesetzentwurf strafbar.

Achtens. Weitreichende datenschutzrechtliche Bestimmungen sorgen fr eine gr"átm"gliche Sicherheit, daá mit diesen sensiblen Daten verantwortungsbewuát umgegangen wird.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen jetzt die Kernpunkte genannt. Mit diesem Gesetzentwurf -- da bin sicher -- schaffen wir Rechtssicherheit fr alle Beteiligten, aber auch Transparenz und Voraussetzungen.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses fr das faire Miteinander bei dieser Frage und diesem Themenkomplex.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

 

 

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: Das Wort zum Gesetzentwurf der Fraktion Bndnis 90/Die Grnen hat die Abgeordnete Frau Knoche.

Monika Knoche (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Frau Pr"sidentin! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Gerade weil die Praxis der Verpflanzung menschlicher Organe zentrale Fragen zur Gltigkeit des Menschenbildes und zu den Menschenrechten in der Medizin aufwirft, gerade weil die šbertragung durchbluteter Organe existentielle Fragen zwischen Leben und Tod berhrt, haben wir Grne uns bereits 1995 im Bundestag vehement gegen die Festlegung eines pragmatischen Todeskonzeptes gewandt.

Im Herbst 1995 legten wir einen Gesetzentwurf vor. Er basiert auf der klaren Absage der Gleichsetzung des sogenannten Hirntodes mit dem Tod des Menschen. Er sieht zwingend die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der Spendenden vor.

Wir zeigten damit zu Beginn der Debatte, daá es nicht dazu kommen muá und darf, daá wegen neuer M"glichkeiten der Medizin das traditionelle Todesverst"ndnis ver"ndert wird. Wir sagen, wie die Schutzinteressen der Spendenden und die gesundheitlichen Belange Schwerorgankranker gleichermaáen gewrdigt werden k"nnen. Es gibt fr uns keine Konkurrenz und keine prinzipielle Differenz in der Wahrung der Rechte beider Seiten.

Hirntote sind Sterbende. Sie haben bis zuletzt Anspruch auf Schutz und Solidarit"t. Organkranke haben den Anspruch auf umfassende Hilfe. Aber ein Recht auf Organe kann es nicht geben.

Was ist also fr ein Transplantationsgesetz wichtig? Die Transplantationsmedizin kann Akzeptanz nur finden, wenn sie sich auf alte Werte grndet, wenn wir sie in den gltigen allgemeinen Wertekontext zurckfhren. Das ist von weitreichender Bedeutung fr die Zivilit"t und Humanit"t der Gesellschaft. Es w"re fatal, die Bewertung von Leben und Tod Ntzlichkeitserw"gungen zu unterwerfen. Denn das ist es, was im Kern Miátrauen schafft. Diese Therapie aber braucht Vertrauen und Rechtssicherheit bei allen Beteiligten. Dies kann es nur geben, wenn sicher ist, daá mit potentiell Spendenden nichts geschieht, was sie nicht gewollt haben.

Untersch"tzen wir bitte nicht die Mndigkeit und die altruistische Spendebereitschaft der Brger und Brgerinnen. Seien wir nicht miátrauisch gegenber dem freien Willen, sondern bauen wir das Transplantationsgesetz auf den unver"uáerlichen Selbstbestimmungsrechten auf. Es gibt keinen vermeintlich guten Zweck, der die willkrliche Vorverlegung des Todes rechtfertigt. Die Menschen werden den neuen Tod nicht annehmen; sie erleben das Leben anders.

Das Thema ist zu sensibel und berhrt zu sehr zutiefst prinzipielle Werte, als daá wir noch so starken Partikularinteressen dienen drften. Wir mssen das Ganze und das ganzheitliche Menschenbild wahren. Nach nunmehr 30 Jahren Praxis haben wir die Chance, ein Gesetz zu machen, das dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und den Erfahrungen mit dieser Therapieform entspricht.

Fr uns Grne war es zwingend, die ethische und grundrechtliche Dimension in den Mittelpunkt zu stellen. Die Frage: "Ist der Mensch schon tot, wenn keine Hirnfunktionen mehr meábar sind?" ist von eminent grundrechtlicher Relevanz. Darber entscheidet sich, ob -- um den wachsenden Bedarf an menschlichen Organen maximal bedienen zu wollen -- das traditionelle Todesverst"ndnis ver"ndert wird. Die Gefahr besteht, daá die Grenzen des Ethischen zugunsten zweckrationaler Erw"gungen aufgeweicht werden. Sind wir in der Lage, die Menschenwrde in allen Zust"nden zu wahren und bei dieser Therapie das alte Verst"ndnis vom Menschen als Zweck und Sinn durch sich zu unterstreichen?

An Ostern 1995, als sich seitens der Abgeordneten Seehofer, Dreáler und Thomae die Einbringung eines Gesetzentwurfes abzeichnete, legten wir Grnen ein politisches und prinzipielles Veto ein und sagten: Der Hirntod ist nicht der Tod. Eine gesellschaftliche und wissenschaftliche Kontroverse um das Hirntodkonzept begann. Erstmals richtete sich der Blick auf die Seite der Spendenden und deren grundrechtlich verbrgten Schutzinteressen. Denn ihnen wurde bislang per Definition die Zugeh"rigkeit zur Gemeinschaft lebendiger Menschen abgesprochen. Das ins Gesetz zu schreiben ist bis heute das Interesse der Transplantationsmedizin geblieben. Alle Hirntodkritiker und -kritikerinnen sagten: Selbst wenn Mediziner die Selbstaneignung der Definitionsmacht als ihnen gegeben ansehen m"gen -- die Politik darf sich deren Setzungen nicht unhinterfragt zu eigen machen.

Wir empfanden es als unsere politische Pflicht, eine allgemein gltige Kl"rung der grundrechtlichen Fragen zu bef"rdern und der Gesellschaft zurckzugeben, worauf sie ein Recht hat: die Wahrung der Grundrechte. Trotz der profunden Argumente, trotz des unverkennbar nicht bestehenden Konsenses innerhalb und zwischen allen Human- und Naturwissenschaften und trotz der kulturell und religi"s begrndeten Einw"nde gegen den neuen praktischen Tod wurde diese Bedeutung erst im Verlauf der zweij"hrigen Hirntoddebatte erkannt.

Bei unserer Beteiligung an den Konsensgespr"chen im Herbst 1996 war rasch klar, daá wir niemals das Ziel eines Gesetzes teilen k"nnen, das auf die Organgewinnung gerichtet ist, und sich keine konsistente Kompatibilit"t zu unserer Position zum Entnahmekriterium sowie zur Zustimmungsregelung mit dem Omnibus wird finden lassen. Wir entschlossen uns, einen eigenen Gesetzentwurf zu machen. Es ging um den Nachweis, daá die Transplantationsmedizin diesen neuen Tod nicht braucht, um fortgefhrt werden zu k"nnen.

šber die Diskrepanz zwischen der wissenschaftlichen Behauptung, der Hirntod sei eine innere Enthauptung, und der lebensweltlichen Erfahrung der Erfahrbarkeit von Lebendigkeit mag sich die Bundes"rztekammer hinwegsetzen. Die Politik aber muá das tunlichst vermeiden.

Ein Gesetz darf auch nicht die Illusion von der Befriedigung des Organmangels mehren. Der wachsende Bedarf wird mit keiner Regelung zu befriedigen sein. Dieses Dilemma wird immer bleiben. Deshalb muá es zu einer grundrechtlichen Bewertung kommen. Tut man es nicht auf diese Weise, werden die Probleme nicht geringer.

Bei der Ablehnung dieser neuen Todesart gibt es einen Zuwachs an neuen Fragen; doch sie sind nicht alle offen. Es entspricht nicht den Tatsachen, daá das Hirntodkonzept weltweit anerkannt oder unstrittig sei. Wer heute noch behauptet, ohne einen neuen Tod w"re die Transplantation am Ende, ignoriert den Stand verfassungsrechtlicher Erkenntnisse. Selbst in Amerika, an der Harvard-Universit"t, wird davon gesprochen, daá es an der Zeit ist, das Hirntodkonzept zu revidieren.

Auch in den Kirchen in Deutschland hat sich eine fundamentale Ver"nderung vollzogen. Sie wissen, daá Herr Kardinal Meisner ausdrcklich darauf hinweist,

(Zurufe von der CDU/CSU)

daá es nicht Aufgabe der Politik ist, einen neuen Tod festzuschreiben. Es wird Sie vielleicht wundern, daá ich mich darauf berufe. Genau diese Aussage aber ist die Grundlage, auf der wir unser Gesetz fundieren. Wir sagen: Es entspricht der Ethik des Grundgesetzes, die keine Ethik der Interessen ist. Schon aus diesem Grund steht es dem Gesetzgeber nicht zu, einen neuen Tod zu definieren.

Noch einige Bemerkungen zu dem, was im Omnibus-Gesetz nicht geregelt wurde und von uns fr unverzichtbar gehalten wird. Sie wissen, daá es in Deutschland eine neue Praxis der Transplantation f"talen Hirngewebes gibt und die Begehrlichkeiten danach wachsen. Wir haben darauf aufmerksam gemacht und in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dies ber eine klare Verbotsregelung fr die Zukunft auszuschlieáen, weil wir es fr eine šbertretung ethischer Grenzen halten. Deshalb legen wir hierfr mit unserem Gesetzentwurf eine strikte und klare L"sung vor.

Wir halten es ebenfalls fr unverzichtbar, daá nicht die Bundes"rztekammer festlegt, welche Kriterien nach dem Stand der Wissenschaft fr die Feststellung des Hirntodes gelten sollen, sondern daá dies der Gesetzgeber selbst vorzunehmen hat.

Ich glaube, daá sehr viele Fragen, die die Organisation der Transplantationsmedizin betreffen -- die Frage der Verteilung der Organe und deren Vermittlung, der Koordination, der Zusammenarbeit der Transplantationszentren -- , viel ber das Maá an Gerechtigkeit bei dieser Therapieform aussagen. Wir mssen uns aber gewiá sein, daá eines immer bleiben wird: Der Bedarf an Organen wird wachsen, der Mangel ist nicht zu beseitigen. Die Begrenztheit dieser Therapieform liegt darin, daá die Transplantationsmedizin die Grenzen der Fremdleibigkeit berschreitet.

Nach zwei Jahren sehr ernsthafter und intensiver Diskussion in der ™ffentlichkeit und im Parlament ist es jetzt an der Zeit, den richtigen Weg zu gehen. Mit dem Grnen-Gesetzentwurf liegt ein in sich logischer, konsequenter L"sungsvorschlag vor: Er ist streng an grundrechtlichen und medizin-ethischen Anforderungen orientiert. Er gibt Rechtssicherheit fr alle. Er befrwortet die Transplantationsmedizin und ist die Entscheidungsalternative zum Omnibus geblieben.

Danke.

(Beifall beim Bndnis 90/DIE GRšNEN und bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: Bevor wir in der Aussprache fortfahren, wollen wir entsprechend dem vereinbarten Verfahren ber den Gesetzentwurf der Fraktion Bndnis 90/Die Grnen ber die Spende, die Entnahme und die šbertragung von Organen auf Drucksache 13/2926 abstimmen. Der Ausschuá fr Gesundheit empfiehlt auf Drucksache 13/8017 unter Nr. 1 Buchstabe c, ber den Gesetzentwurf einen Beschluá im Plenum herbeizufhren. Eine darber hinausgehende Beschluáempfehlung hat der Ausschuá nicht abgegeben.

Ich lasse deshalb jetzt ber den Gesetzentwurf der Fraktion Bndnis 90/Die Grnen auf Drucksache 13/2926 abstimmen.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. -- Wer stimmt dagegen? -- Enthaltungen? -- Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit entf"llt nach unserer Gesch"ftsordnung die weitere Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bndnis 90/Die Grnen. Grundlage der weiteren Beratung ist damit nur noch der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. in der Ausschuáfassung.

Wir setzen jetzt die Aussprache fort. Ich erteile dem Abgeordneten Schmidt-Jortzig das Wort zur Begrndung des Žnderungsantrags zu 1/2 2 des Transplantationsgesetzes; das ist Drucksache 13/8029.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir beraten diese existentielle und grunds"tzliche Frage heute vor dem Hintergrund der Tatsache, daá die Spendebereitschaft und somit die Verfgbarkeit von Spenderorganen -- das sage ich ausdrcklich -- in Deutschland dramatisch zurckgegangen sind, und das, obwohl Hunderte und Tausende von Menschen fr ihr Weiterleben -- und sei es auch nur ein Weiterleben in dem jetzigen begrenzten Gesundheitszustand -- auf Spenderorgane angewiesen sind. Deshalb mssen wir -- das ist der Gegenstand des Žnderungsantrages des Kollegen Eckart von Klaeden und mir -- das verlorengegangene oder nur schlummernde Vertrauen und die verlorengegangene oder nur schlummernde Spendebereitschaft neu oder wieder wecken. Das k"nnen wir nur tun, wenn wir engagiert an die Menschen herangehen. Ich m"chte auch im Namen von Eckart von Klaeden dafr werben, daá das anders und direkter als in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zum Ausdruck kommt.

In dem neuen 1/2 2 Abs. 1 Satz 3 hat sich der Ausschuá ja in bezug auf diesen Punkt bewegt und hat immerhin gefordert -- das finde ich sehr beachtlich --, daá die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen die Unterlagen fr eine Organspendeerkl"rung in regelm"áigen Abst"nden ihren Versicherten zur Verfgung stellen sollen.

Unser Entwurf geht in drei Punkten darber hinaus, weil ich zutiefst davon berzeugt bin, daá wir an dieser Stelle die Bereitschaft zur Spende viel energischer und viel gezielter st"rken mssen.

Erstens wollen wir die Tatsache, daá es sich um regelm"áige Abst"nde handeln soll, verdeutlichen, indem wir in das Gesetz hineinschreiben: "insbesondere bei der Ausgabe und der Verl"ngerung der Krankenversichertenkarte ... oder entsprechenden Versicherungsnachweisen ...". Das gilt fr die privaten Krankenversicherungsunternehmen und die Krankenkassen.

Das tun wir zweitens, indem wir auch die "rtlich zust"ndigen Beh"rden einbinden. In unserem Žnderungsantrag steht:

Bei der Ausgabe oder Žnderung des Personalausweises, des Fhrerscheins und anderer Personalformulare geben die zust"ndigen "rtlichen Beh"rden diese Unterlagen ebenfalls aus.

Ich weiá, daá das in vielen Kommunen schon passiert; bekannt ist das Beispiel der Stadt Mainz. Ich kenne auch mindestens zwei Kommunen in Schleswig-Holstein, die das machen. Aber dies ausdrcklich in das Gesetz hineinzuschreiben und es damit zur Pflicht zu machen, halte ich angesichts der grunds"tzlichen Frage fr wichtig, daá wir die Bereitschaft zum mitmenschlichen Handeln und zur Organspende erh"hen wollen.

Das ist im brigen auch verfassungsrechtlich m"glich. Es ist argumentiert worden, ein Bundesgesetz k"nne keine "rtlichen Zust"ndigkeiten regeln. Ich verweise indessen nur auf Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes, dessen Voraussetzungen hier vorliegen.

Drittens m"chten Eckart von Klaeden und ich -- das ist ganz wichtig, obwohl es da nur um Worte geht --, daá dort nicht nur das W"rtchen "Bitte", sondern das Wort "Aufforderung" stehen soll. Die Menschen sollen also ausdrcklich gefordert werden, ihre Bereitschaft zur Organspende zu erkl"ren. Das ist mehr als nur eine relativ unverbindliche Ansprache. Das ist ein gezielter Appell. Das ist ein Fassen an das ethische Portepee. Das ist ein Aktivierenwollen -- wenn Sie es moralisch, wenn Sie es auch christlich haben wollen -- der Mitmenschlichkeit. Das ist das Modell Brgerpflicht, die natrlich keine rechtliche Pflicht sein kann und darf, die man irgendwie mit Zw"ngen durchsetzt. Aber es ist eine moralische Pflicht, die wir als solche positionieren wollen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Versch"rfung der Ansprache der Menschen bezglich einer Steigerung der Spendenbereitschaft, einer Steigerung des Problembewuátseins in diesem Punkt -- vor allen Einzelfragen, ob wir uns nachher fr die engere oder die weitere Zustimmungsl"sung aussprechen, also vor der Klammer -- grunds"tzlich zu akzeptieren, hier mitzumachen. Bitte stimmen Sie unserem Žnderungsantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: šber den Žnderungsantrag zu 1/2 2 stimmen wir sp"ter ab, nicht jetzt. Insofern setzen wir die Aussprache fort. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Philipp.

Beatrix Philipp (CDU/CSU): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Rechtssicherheit und Transparenz -- das waren die Ziele, die wir mit dem Organtransplantationsgesetz erreichen wollten und noch immer wollen.

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)

Herr Dr. Thomae hat darauf hingewiesen.

Der soeben beschlossene Gesetzentwurf, aber auch der nun zur Abstimmung stehende Antrag haben zum Inhalt -- ohne ein Detail zu ver"ndern --, was weltweiter Standard und in den deutschen Transplantationszentren seit mehr als 25 Jahren Praxis ist.

Wir bernehmen mit dem Antrag praktisch den Transplantationskodex, den sich die Transplantationszentren selbst gegeben und zu dessen Einhaltung sie sich verpflichtet haben.

Wir bernehmen die Auffassung der Kirchen, auch wenn die pers"nlichen Meinungen einzelner prominenter Vertreter einen anderen Eindruck erwecken, Frau Knoche.

Meine Damen und Herren, fr uns Antragsteller gibt es eine unabdingbare Voraussetzung, die sowohl fr die Organspender und die Organempf"nger als auch fr die Transplantationschirurgen unverzichtbar ist, n"mlich: Der Mensch, dem Organe entnommen werden, muá tot sein. Diese Meinung teilen in diesem Haus leider nicht alle. Aus Zeitgrnden muá ich auf die Begrndung dafr verzichten. Aber ich bin sicher, daá die Mehrheit der Menschen in unserem Lande unsere Auffassung aus ganz natrlichen und naheliegenden Grnden teilt.

Die zentrale Frage aber ist: Wann ist der Mensch tot? Diese Frage wird weltweit so beantwortet, wie dies in unserem Antrag vorgesehen ist. Die Formulierung, die wir darber hinaus gew"hlt haben, daá n"mlich der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt wird, folgt konsequent der Tatsache, daá es in den vergangenen Jahrhunderten unterschiedliche Todesfeststellungen gegeben hat. Ich denke an den Atem- oder Herzstillstand. Beide sind heute reversibel, also nicht mehr gltig.

Damit ist der Gesamthirntod aber keine Erfindung der Transplantationsmedizin. Es ist schlichtweg falsch, zu behaupten, es handele sich um eine "wertende Beschreibung". Es ist v"llig unbestritten und nicht neu, daá der Hirntod den Tod des Menschen markiert. Neu sind die naturwissenschaftlichen, das heiát die pathophysiologischen Erkenntnisse bzw. die Nachweisbarkeit des irreversiblen Zustandes vor dem endgltigen Herzstillstand.

Meine Damen und Herren, das Thema Tod ist noch immer tabuisiert. Die Neigung, Gefhlen und Empfindungen gerade in diesem Bereich Raum zu geben, pers"nliche Empfindungen in den Vordergrund zu stellen oder die Gefhle und Empfindungen anderer zu seinen eigenen zu machen, ist sicherlich sehr groá, sie ist auch nachvollziehbar und verst"ndlich.

Ich stehe sicherlich nicht im Verdacht, besonders wissenschaftsgl"ubig zu sein, meine aber: Gefhle und Empfindungen verstellen in diesem Zusammenhang den Blick auf Tatsachen und Fakten.

Meine Damen und Herren, fr mich pers"nlich hat der quantitative Aspekt, n"mlich die Anzahl der Spender zu erh"hen, nie eine groáe, sondern immer eine untergeordnete Rolle gespielt. Dennoch mssen wir zur Kenntnis nehmen, und es muá uns beunruhigen, daá bei Eurotransplant in Leiden schon jetzt der Schlssel fr die Verteilung der Organe zuungunsten der Bundesrepublik ver"ndert wurde. Das ist verst"ndlich: Warum sollen wir in Deutschland von der sehr viel gr"áeren Spendenbereitschaft in sehr viel kleineren L"ndern profitieren?

(Abg. Christa Nickels [Bndnis 90/DIE GRšNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: Frau Philipp, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Beatrix Philipp (CDU/CSU): Nein, ich habe so wenig Zeit als Berichterstatterin. Ich bitte um Nachsicht, sonst immer gern.

Es entspricht aber der Lebenserfahrung zu wissen, daá es Menschen gibt, die sich mit dem Tod, erst recht mit dem eigenen, nicht befassen k"nnen oder wollen, zum Beispiel junge Menschen, die den Tod zu Recht noch weit entfernt vermuten. Ich denke auch an Unfallopfer oder an minderj"hrige Kinder, fr die das nicht zutrifft.

Angeh"rige haben uns immer wieder versichert, daá sie -- wenn berhaupt -- dann einen Sinn im Verlust eines nahestehenden Menschen erkennen, wenn sie sehen, daá sie durch die Zustimmung zu einer Organspende anderen Menschen das Weiterleben erm"glichen.

Meine Damen und Herren, wir entscheiden heute ber die zuknftige Teilhabe der Bundesrepublik an der Transplantationsmedizin und damit auch ber das Schicksal vieler Menschen. Wir entscheiden auch ber das Vertrauen in die "rztliche Behandlung, wie sie seit mehr als 25 Jahren in den Transplantationszentren gehandhabt wird.

Im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz, besonders aber im Interesse der Menschen, sollten wir heute nicht hinter dem zurckbleiben, was weltweit, auch bei uns, seit mehr als 25 Jahren praktiziert wird.

Kurz: Wer in 1/2 3 sagt, der Mensch ist nicht tot bzw. muá nicht tot sein, wer sich um die Todesfeststellung herummogelt, muá wissen, daá es in Deutschland zuknftig keine Transplantation mehr geben kann und geben wird.

Wer sich in 1/2 4 fr die enge Zustimmungsl"sung entscheidet, muá wissen, daá es zuknftig kaum noch Transplantationen geben wird und daá er damit dem Transplantationstourismus Tr und Tor "ffnet.

Ich bitte Sie daher inst"ndig um die Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Wodarg.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Frau Pr"sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gestern von den Eltern eines in der Schweiz nach einem Skiunfall verstorbenen jungen Mannes einen erschtternden Brief erhalten. Sie klagen eine Schweizer Transplantationsklinik an, ihre Zustimmung zur Organentnahme bei ihrem Sohn eigenm"chtig erweitert und miábraucht zu haben. Sie machen der Klinik Vorwrfe, weil ihrem Sohn dort mehr als die zugestandenen Nieren entnommen worden seien.

Es sei ihnen nicht erm"glicht worden, von dem Toten nach der Explantation endgltig Abschied zu nehmen. Sie h"tten nur von ihm Abschied nehmen k"nnen, als er mit zerst"rtem Gehirn auf der Intensivstation -- wie sie sagten -- noch lebte.

Etwa 5000 mal pro Jahr stehen in Deutschland Žrzte und Pflegekr"fte am Bett ihrer Patienten und mssen zugestehen, daá sie mit ihrer Kunst am Ende sind, daá sie ihren Patienten nicht mehr helfen k"nnen, weil bei diesen die Zeichen des vollst"ndigen unwiederbringlichen Hirnversagens, des sogenannten Hirntods, erkennbar sind.

Diese Patienten liegen genau wie vor der Diagnosestellung bewuátlos im Bett, sie werden beatmet, gepflegt und mit N"hrstoffen, Flssigkeit und Medikamenten versorgt. Die Angeh"rigen kommen zu Besuch, streicheln ihren Angeh"rigen, reden mit ihm und merken keinen Unterschied.

Ein Patient, dessen Gehirn unwiederbringlich zerst"rt ist, kann nicht gerettet werden. Wir k"nnen heute die Organfunktionen von Herz, Nieren und anderen Organen vorbergehend durch Maschinen ersetzen, zum Beispiel so lange, bis ein Spenderherz, eine Spenderniere gefunden wurde.

Wir k"nnen auch einige Funktionen des Gehirns fr Wochen, ja, manchmal sogar fr Monate ersetzen, so daá der Tod des ganzen Menschen nicht eintritt. Aber es gibt kein Spenderhirn, obwohl erste Versuche in Schweden und in den USA laufen, vermehrungsf"higes Hirngewebe von Embryonen bei Alzheimer- und Parkinsonpatienten zu transplantieren.

Wenn das ganze Gehirn fr immer seine Funktion eingestellt hat, dann muá eine Entscheidung getroffen werden, eine Entscheidung, bei der es nur zwei Alternativen gibt. Diese Alternativen sind:

Erstens. Der Sterbeprozeá wird beendet, indem die knstliche Beatmung abgeschaltet wird. Der Patient erstickt.

Zweitens. Der Patient wird im OP vorbereitet, mit Medikamenten ruhiggestellt, und der Sterbeprozeá wird durch die operative Entnahme lebenswichtiger Organe beendet.

Wer soll das jetzt entscheiden? Wir wissen alle, daá das eigentlich nur jeder Mensch zu Lebzeiten selbst kann. Žrzte und Pflegepersonal frchten diese Situation: der Anruf bei der Familie, beim Lebenspartner, der Aufschrei, die Stille und dann das Schluchzen: Das kann nicht sein! Das glaube ich nicht! K"nnen Sie es nicht noch einmal versuchen?

Bevor die Angeh"rigen informiert wurden, ist auf der Intensivstation der sogenannte Hirntod diagnostiziert worden. Seit 1968, dem Jahr der Harvard-Konvention, ist das die Diagnose, die Žrzte und Pflegepersonal straffrei l"át, wenn sie jetzt alle therapeutischen Versuche abbrechen und die Beatmung abschalten. Ja, diese Diagnose verpflichtet sie sogar, nichts mehr zu unternehmen, was das unausweichliche Sterben ihres Patienten ohne dessen ausdrcklichen Willen hinausz"gert. Jetzt muá sie also getroffen werden, die Entscheidung zwischen Abschalten oder Explantation. Wer kann sie treffen? Wer darf sie treffen? Wer soll sie treffen?

Eines ist klar: Die Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn den behandelnden Žrzten die M"glichkeit der Organspende berhaupt bewuát ist und wenn aus ihrer Sicht nichts dagegen spricht. In diesem Zusammenhang ist es erstaunlich, daá nur etwa 2000 der 5000 in Frage kommenden Patienten von ihrer Klinik, von ihren behandelnden Žrzten an die Transplantationszentren als m"gliche Organspender berhaupt gemeldet werden. Was h"lt die anderen Žrzte, die anderen Kliniken davon ab, dieses auch zu tun? Wir k"nnten gut doppelt so viele Organspender haben, wenn nur die Kliniken und ihre Intensivmediziner die m"glichen Spender alle melden wrden.

Es stellt sich noch eine Frage, der wir auf den Grund gehen mssen, wenn wir wollen, daá mehr Menschen einen Organspendeausweis unterschreiben: Warum haben nur etwa 7 Prozent der Bev"lkerung einen solchen Ausweis, obwohl doch laut neuesten Umfragen etwa 80 Prozent bereit w"ren, ihre Organe zu spenden?

Im Gespr"ch mit einer Selbsthilfegruppe von Transplantierten und von Patienten, die auf eine Transplantation warten, wurde mir eine einleuchtende Erkl"rung dafr gegeben. Meine Gespr"chspartner meinten: Viele auf der Straáe von ihnen angesprochene Passanten -- sie werben auf der Straáe fr Organspenden -- wollten einen solchen Ausweis nicht bei sich tragen, weil sie Angst h"tten, damit in das falsche Krankenhaus eingeliefert zu werden.

Wir haben hier einen Hinweis auf die wirkliche Wurzel fr das uns alle bewegende Defizit, fr die fehlenden Organspendeausweise: Es ist eben nicht mangelnde Hilfsbereitschaft, es sind Miátrauen und Unsicherheit, die die Menschen z"gern lassen, einen solchen Organspendeausweis bei sich zu tragen -- das gleiche Miátrauen, welches vor einigen Jahren zum Rckgang von Blutspenden gefhrt hat, als ruchbar wurde, welche Gesch"fte mit dem gespendeten Blut gemacht wurden.

Wie hilfsbereit und wie spendefreudig unsere Bev"lkerung sein kann, k"nnen wir zum Beispiel daran ablesen, daá es nur eines einzigen Zeitungsartikels bedarf, um Tausende von Menschen dazu zu bewegen, sich in die lange Schlange derer zu reihen, die zu einer Knochenmarkspende bereit sind, um leuk"miekranken Kindern das Leben zu retten.

Die Menschen sind vorsichtig; das ist in Ordnung. Aber was uns zu denken geben sollte: Sie frchten, daá im Krankenhaus nicht ihre Gesundheit im Vordergrund stehen k"nnte, sondern die immer l"nger werdende Warteliste der Transplantationszentren. Miátrauen gegenber der weiáen Zunft hat sich breitgemacht: Herzklappenskandal, das Erlanger Baby, das dritte Herz des Herrn von Thurn und Taxis. Das sind Grnde fr die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit; das sind die Grnde, weshalb nur eine geringe Zahl der Menschen einen Organspendeausweis mit sich fhren m"chte.

Wir -- das sind die ber 100 Antragsteller aus allen Fraktionen -- wollen dieses Miátrauen mit unserem Antrag grundlos machen. Wir bieten eine L"sung an, die das Vertrauen in die Organspende wiederher-

stellt. Wir wollen eine klare, transparente, aufrichtige L"sung.

Diese Aufrichtigkeit f"ngt bereits beim Wort "Hirntod" an. Es ist auff"llig, daá der Begriff vom blichen medizinischen Sprachgebrauch abweicht. Bei vergleichbaren Sch"digungen anderer lebenswichtiger Organe spricht man von Nierenversagen, Herzversagen oder Lungenversagen. Das irreversible Hirnversagen aber wird kurzweg Hirntod genannt.

Wie irrefhrend dieser Begriff ist, wird deutlich, wenn der sonst bliche medizinische Sprachgebrauch n"her durchleuchtet wird: Von "Herzversagen" spricht man, wenn das Herz nicht mehr arbeitet, kein Blut mehr pumpt. Von "Herztod" -- Sekundenherztod zum Beispiel -- spricht man aber erst, wenn der ganze Mensch infolge eines Herzversagens gestorben ist.

Von "Hirntoten" drften Žrzte eigentlich nur dann sprechen, wenn infolge des Hirnversagens ein Stadium eingetreten ist, in dem alle Organe aufgeh"rt haben zu arbeiten und der ganze Mensch so tot ist, daá er auch begraben werden k"nnte.

Selbst das Versagen des ganzen Gehirns fhrt heute nicht mehr unverzglich zum Tode. Das ist das Neue. Das fhrt auch dazu, daá in Amerika ber das Hirntodkonzept v"llig neu nachgedacht wird. Es ist nicht so, daá dieses Konzept in der ganzen Welt unumstritten ist. Im Gegenteil, es mehren sich die kritischen Stimmen.

(Beifall bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Ohne funktionierendes Gehirn k"nnen heutzutage Menschen ber Wochen und Monate am Leben erhalten werden, wie der Fall der Marion Ploch in Erlangen 1993 aller Welt gezeigt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es w"re doch absurd, wenn wir einen Menschen, dessen Herz versagt hat und der an eine knstliche Blutpumpe angeschlossen wurde, um auf ein Spenderherz zu warten, als Herztoten bezeichnen wrden.

Fr uns ist deshalb das endgltige, vollst"ndige Hirnversagen nur ein Wendepunkt, der das Sterben unumkehrbar gemacht hat. Er wird von uns als Entnahmevoraussetzung fr noch lebende Organe akzeptiert, aber eben nicht mit dem Tod gleichgesetzt.

Dieser so doppeldeutig als Hirntod bezeichnete Zustand stellt sich meist nicht schlagartig ein, sondern entwickelt sich im Laufe von Stunden oder Tagen. Ein Unfall zum Beispiel, eine Blutung oder ein Tumor kann das ganze Gehirn unwiederbringlich zerst"ren.

Der Patient im Hirnversagen ist ein bewuátloser, tief komat"ser Mensch, der beatmet werden muá. Reflexe, die an eine intakte Gehirnfunktion gebunden sind, zeigt er nicht mehr. Er schlieát nicht die Augen, wenn Lid oder Hornhaut berhrt werden. Die Pupillen sind weit und reagieren nicht mehr auf Lichtreize. Auch der Hustenreflex ist erloschen.

Reflexe, die auf ein intaktes Rckenmark schlieáen lassen, zeigen sich noch: der Kniesehnenreflex zum Beispiel, eine Erektion ist noch m"glich und andere im Rckenmark koordinierte Reaktionen.

Aber Reflexe sind Reaktionsweisen von Lebewesen, von Lebenden. Das heiát, sie z"hlen eindeutig zu Lebenserscheinungen.

Sogenannte Hirntote zeigen weitere Lebens"uáerungen, wie Herzt"tigkeit, Stoffwechsel, sie schtten Hormone aus, Blutbildung und Blutgerinnung funktionieren noch. Falsch ern"hrt, k"nnen diese Patienten Durchfall oder Verstopfung bekommen. Zudem sind an ihnen vegetative Reaktionen, zum Beispiel Hautr"tung, Schwitzen und unkoordinierte Bewegungen, zu beobachten. Selbst Wunden k"nnen sie noch ausheilen.

Daá und wie stark lebenswichtige K"rperfunktionen gest"rt sind, l"át Rckschlsse auf den Schweregrad einer Erkrankung zu. Es besagt jedoch nicht, daá der Mensch tot ist.

Wird ein Patient im Hirnversagen operiert, um ihm Organe zur Transplantation zu entnehmen, so reagiert er in vieler Hinsicht, wie jeder Mensch, der operiert wird, der unbewuát Schmerz erlebt. Er zeigt Reaktionen: Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschttet. Zu solchen Reaktionen ist ein Leichnam nicht mehr in der Lage.

Patientinnen im Hirnversagen, die schwanger sind, beweisen geradezu, daá sie zwar sehr schwer krank, aber doch noch am Leben sind. Die Entwicklung eines Kindes im Mutterleib ist eine der wundervollsten, h"chst integrativen Lebenserscheinungen, die wir kennen.

In Erlangen wurde im Oktober 1992 die schwangere Marion Ploch fr tot erkl"rt. Mit ihr wurde einer breiten ™ffentlichkeit brutal vor Augen gefhrt, daá sich heutzutage Schwangerschaft und Tod nicht mehr ausschlieáen und daá die Mediziner der angeblich Toten sogar zutrauten, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen.

(Wolfgang Lohmann [Ldenscheid] [CDU/CSU]: Aber nicht bei Hirntoten! Bei Koma!)

Das hat zwar im Fall des Erlanger Babys nicht geklappt, ist aber in anderen F"llen bereits gelungen. Es schafft einfach Verwirrung und Miátrauen, wenn in einigen Bundesl"ndern die Žrzte einem Menschen mit noch schlagendem Herzen genau den gleichen Totenschein ausstellen wie einer Leiche.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute gibt es -- das ist neu in der Medizin -- Žrzte, die nicht im Interesse der todkranken m"glichen Spender, sondern im Interesse der Beschaffung von Organen fr ihre Patienten auftreten. Sie sind es, die vom Gesundheitsminister, vom Deutschen Bundestag gemeinsam mit den von ihnen transplantierten Organempf"ngern fordern, Patienten im Stadium des irreversiblen Hirnversagens mit Toten gleichzusetzen. Sie bedr"ngen uns ultimativ und bringen die auf sie angewiesenen Patienten dabei mit, wenn wir ihrer Strategie nicht folgen: "Keine Transplantation mehr, wenn ihr Politiker diese Patienten nicht per Gesetz zu Toten umdefiniert und wenn ihr die mangelnde Spendebereitschaft nicht ersatzweise von den Angeh"rigen ausgleichen laát!", so lautet die drohende Botschaft.

(Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Von wem?)

Ich achte und anerkenne das Bemhen und den Einsatz dieser Spezialisten. Doch ich bin betrbt und "rgerlich ber ihre Kurzsichtigkeit

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

und ihre die m"glichen Spender abschreckenden Versuche, der ™ffentlichkeit mit ihrem Fachchinesisch etwas einzureden, von dem meine sehr klar und nchtern denkende Nachbarin sagt: So ein Quatsch, die sind doch gar nicht richtig tot! Die wollen doch nur ihre Organe!

(Wolfgang Lohmann [Ldenscheid] [CDU/CSU]: Das ist laienhaft! -- Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Das ist ungeheuerlich, das ist wirklich ungeheuerlich!)

-- Es gibt viele Menschen in Deutschland, die so denken. Das mssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Dabei gibt es gar keine mangelnde Hilfsbereitschaft in Deutschland. Mehr als 80 Prozent der Menschen wollen Organe spenden. Tausende melden sich zum Beispiel zur Knochenmarkspende. Die Transplantationsmediziner selbst haben durch ihre von Laien nicht nachvollziehbare Todesdefinition, durch fehlende Sicherheit bei denen, die gerne spenden wrden, Angst und Miátrauen erzeugt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lassen Sie uns heute Klarheit schaffen und dafr sorgen, daá den spendebereiten Menschen in unserem Lande ehrlich gesagt wird, um was es in dieser schweren Stunde zwischen Leben und Tod geht. Sie, die Spender selbst -- und nur sie --, sollen rechtzeitig und eindeutig erkl"ren, ob sie wollen, daá im Falle eines endgltigen und vollst"ndigen Hirnversagens die Maschinen abgestellt werden und das Sterben beendet wird, oder ob sie ihre Žrzte bitten, dafr zu sorgen, daá einige ihrer noch lebenden Organe explantiert werden, um in anderen Menschen weiterzuleben und diesen anderen Menschen das Leben zu retten oder zumindest erheblich zu erleichtern.

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: Herr Wodarg, kommen Sie zum Schluá!

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Ja. -- Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Es k"nnen in Deutschland nur dann mehr Organe transplantiert werden, wenn die Menschen in Deutschland mehr Organe spenden. Bitte erm"glichen Sie durch Ihre Stimme, daá wir den Menschen in Zukunft sagen k"nnen: Denkt an eure Angeh"rigen, bringt sie nicht in Not, sprecht mit ihnen ber den Tod, und hinterlegt eure Willenserkl"rung zur Organspende bei einer Person eures Vertrauens!

Und eines noch: Wenn die Entscheidung kommt zwischen Abschalten und Organspende, dann soll es m"glich sein zu sagen: Ich m"chte, daá einige meiner Organe am Leben bleiben, damit sie anderen Menschen helfen k"nnen, weiterzuleben. -- Das ist eine Hoffnung und eine M"glichkeit der N"chstenliebe, die wir den Menschen nur durch unser Gesetz er"ffnen k"nnen. Eine Neudefinition des Todes per Gesetz w"re der Versuch einer Organbeschaffung von oben. Helfen Sie mit, daá Menschen wissen, was sie tun, und deshalb gern und freiwillig spenden!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)

Pr"sidentin Dr. Rita Sssmuth: Als n"chster hat der Abgeordnete Rudolf Dreáler das Wort.

Rudolf Dreáler (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt wohl nur wenige Gegenst"nde der Gesetzgebung, die die Menschen emotional "hnlich tief berhren wie Regelungen zur Organtransplantation. Das ist verst"ndlich; denn wir rhren damit an menschliche Ur"ngste, aber auch Hoffnungen zur Rettung aus sonst aussichtsloser Lage.

Wir brauchen ein Transplantationsgesetz. Wir brauchen eine Regelung, die der Transplantationsmedizin gesicherten rechtlichen Boden bietet und die Grauzonen beseitigt. Wir haben mit dem Transplantationsgesetz eine ethisch moralische Gratwanderung zu vollziehen; denn wir haben den Anspruch der Menschen auf Heilung bei schwerer Krankheit in Einklang zu bringen mit dem Recht jedes einzelnen auf ein Lebensende in Wrde. Wir drfen eine gesetzliche Regelung der Organtransplantation nicht dazu miábrauchen, beide Rechte gegeneinander auszuspielen. Wir drfen nicht den Eindruck erwecken, als sei die Sicherung des einen Rechtes nur um der Verletzung des anderen willen m"glich. Dies w"re fr mich verantwortungslos.

Wer manchen "ffentlichen Diskussionsbeitrag registriert, muá festhalten: Es ist nicht wahr, daá auf der einen Seite mit gezcktem Skalpell gierig auf neue, transplantationsf"hige Organe wartende Žrzte stehen, die es mit dem Todeszeitpunkt dann und wann nicht so genau nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es ist auch nicht wahr, daá auf der anderen Seite verstockte und herzlose Wesen stehen, die Hilfsbedrftigen Hilfe verweigern, die sie ben"tigen, um zu berleben. Wir brauchen verantwortungsbewuát handelnde Transplanteure. Das heiát aber, wir mssen ihnen auch Verantwortung geben. Wir wollen Žrzte, die sich -- das ist unverzichtbar -- in der letzten Konsequenz ihres Handelns ausschlieálich ihrem Gewissen unterwerfen. Das heiát aber, meine Damen und Herren, wir mssen ihnen den Raum fr Gewissensentscheidungen auch schaffen. Gesetzesparagraphen mssen Gewissensentscheidungen erm"glichen. Aber kein Gesetzesparagraph kann das Gewissen ersetzen: nicht das des Verwandten eines Verstorbenen und nicht das eines Arztes.

Wenn ich dies so nachdrcklich betone, will ich auf die Motive hinweisen, die mich dazu bewegen, fr die erweiterte Zustimmungsl"sung zu werben.

Wir haben im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung zwei Grundfragen zu beantworten. Erstens: Wann drfen einem Organspender zum Zwecke der Transplantation Organe entnommen werden? Zweitens: Wer entscheidet darber, ob ein potentieller Organspender fr die Organspende zur Verfgung steht?

Fr mich steht fest: Es darf keine Organentnahme geben, es sei denn, der Organspender ist tot. Abgesehen von der getrennt zu bewertenden Lebensspende unter Verwandten: Der Tod des Spenders ist unabdingbare Voraussetzung fr jede Organentnahme. Das berhrt die Grundvoraussetzung jedes menschlichen Zusammenlebens. Eine Organentnahme bei noch Lebenden -- und gesch"he sie selbst in der letzten Phase ihres Sterbens -- ist fr mich in jeder Hinsicht inakzeptabel. Insofern unterscheide ich mich grunds"tzlich von den Vertretern der sogenannten engeren Zustimmungsl"sung, die den irreversiblen Ausfall der gesamten Hirnfunktion nicht als Tod, sondern als unumkehrbare letzte Phase des Sterbens verstanden wissen wollen. Ich wiederhole: W"re dies so, w"re also ein Mensch nach dem Ausfall der gesamten Hirnfunktion ein noch Lebender, wenn auch ein unumkehrbar Sterbender, drfen seine Organe nicht entnommen werden. Denn, meine Damen und Herren, fr mich gilt: Der Schutz des Lebens endet mit dem Leben. Es gilt nicht: Das Leben endet mit dem Schutz des Lebens.

Der dem Hause vorliegende Vorschlag zur erweiterten Zustimmungsl"sung tr"gt dem bedingungslosen Schutz des Lebens bis zum Tode in seinem 1/2 3 Rechnung. Ich kann mir weiterhin schlechterdings nicht vorstellen, daá ein Gesetzgeber per Gesetz darber entscheidet, wann ein Mensch tot ist und wann nicht. Diese Entscheidung kommt ihm nicht zu. Der Tod ist ein von der Natur bestimmtes biologisches Ereignis. Die Entscheidung darber, ob es eingetreten ist, k"nnen nur die treffen, die dazu in der Lage sind: die medizinische Wissenschaft im allgemeinen, was die grundlegenden Entscheidungsregeln angeht, und die einzelnen Žrzte, was den Einzelfall betrifft. Der Gesetzgeber kann nur daran anknpfen. Das bedeutet: Die Entscheidung der Medizin muá Grundlage fr die entsprechende Gesetzesbestimmung sein. Genau diese Regelung wird mit dem Vorschlag zur erweiterten Zustimmungsl"sung getroffen.

Weltweit, meine Damen und Herren, ist der Ausfall der gesamten Hirnfunktion als ein sicheres Zeichen des menschlichen Todes von der Wissenschaft festgelegt. Ich stelle klar: Ausfall der gesamten Hirnfunktion heiát Ausfall der Groáhirnrinde, Ausfall des Kleinhirns und Ausfall des Stammhirns. Keine Hirnregion ist noch aktiv. Das heiát, komat"se Patienten oder Patienten mit apallischem Syndrom werden von dieser Todesfestlegung nicht erfaát.

Die einheitliche und weltweit getroffene Feststellung der medizinischen Wissenschaft, daá der Ausfall der Gesamthirnfunktion den Tod des Menschen bedeutet, bernimmt der Gesetzesvorschlag der Vertreter der erweiterten Zustimmungsl"sung implizit, ohne sie ausdrcklich zu erw"hnen. Wrden im Zuge der Fortentwicklung medizinischer Erkenntnisse erg"nzende oder zus"tzliche Kriterien fr die Feststellung des menschlichen Todes entstehen und von der medizinischen Wissenschaft verbindlich festgestellt, so wrden diese konsequenterweise ebenfalls gelten. Unser Gesetzentwurf ist also in diesem Punkt offen. In einem Punkt allerdings ist er nicht offen. Der Gesamthirntod als Todeszeitpunkt fr den Menschen ist eine Mindestnorm.

Die Botschaft unseres L"sungsvorschlags ist also denkbar unkompliziert: Erstens. Ein Organspender muá tot sein, wenn er fr eine Organspende in Frage kommt. Zweitens. Wann er tot ist, entscheidet die medizinische Wissenschaft; der Gesetzgeber schlieát sich dem an. Drittens. Die Medizin darf dabei als unterste Schwelle den Gesamthirntod als Todeskriterium nicht unterschreiten.

Die zweite wesentliche Entscheidung, die wir heute treffen mssen, hat das Problem zu kl"ren, wer darber entscheidet, ob ein potentieller Organspender fr eine Organspende zur Verfgung steht. Damit auch hier kein Zweifel bleibt, lautet unsere klare Antwort: der Betroffene selbst. Seine Entscheidung gilt und bindet jeden und jede. Allerdings ist das Problem damit nicht gel"st; denn in den wenigsten F"llen hat er tats"chlich auch entschieden.

(Vorsitz: Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch)

Die Zahlen m"gen verdeutlichen, um was es geht: Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 3228 Organe -- das waren Nieren, Herzen, Leber, Lungen und Bauchspeicheldrsen -- transplantiert worden. Nur in 34 F"llen lag eine h"chstpers"nliche Zustimmung der Betroffenen vor, also in gerade 1 Prozent der Transplantationsf"lle. Selbst eine Verdoppelung, eine Steigerung um 100 Prozent, wrde uns zwingen, Tausende von Organen aus anderen L"ndern, die wesentlich gr"áere ™ffnungen unter der Bezeichnung "Widerspruchsl"sung" kennen, nach Deutschland zu importieren. Wer will das ernsthaft verantworten?

Mir stellt sich die Frage, ob wir diesen Zustand vor unserem Gewissen einfach so akzeptieren drfen oder ob wir nach einer L"sung auch in solchen F"llen suchen mssen, in denen sich der potentielle Spender zu Lebzeiten nicht entschieden hat. Die Vertreter der engen Zustimmungsl"sung schlagen vor, das nicht zu tun, sondern festzulegen, daá nur die Betroffenen die Entscheidung f"llen. Ich kann das nicht akzeptieren. Ich will eine L"sung auch in solchen F"llen, in denen der Betroffene nicht entschieden hat, so wie dies in allen europ"ischen Staaten -- von A wie Albanien ber N wie Norwegen bis Z wie Zypern -- der Fall ist. Nirgendwo in Europa gibt es ein Transplantationsgesetz, das eine enge Zustimmungsl"sung zum Inhalt hat, bei der also nur die Betroffenen entscheiden.

Wir sollten das auch in Deutschland nicht einfhren, sondern beim bew"hrten, durch Richterrecht best"tigten Verfahren einer Angeh"rigenzustimmung bleiben. Wir brauchen eine Regelung auch in den F"llen, in denen der potentielle Spender zu Lebzeiten nicht entschieden hat. Die Kranken, die auf Spenderorgane angewiesen sind, brauchen nicht nur "rztliche Hilfe; sie brauchen auch unsere Hilfe. Deshalb ist fr mich eine L"sung auch in m"glichst vielen der F"lle erforderlich, in denen sich potentielle Organspender nicht erkl"rt haben. Das aber geht nur, indem man die Angeh"rigen in diesen F"llen in die Entscheidung einbezieht.

Abschlieáend bitte ich die Abgeordneten des Bundestages, dem Žnderungsantrag auf Drucksache 13/8027 zuzustimmen. Er ist in šbereinstimmung mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Er knpft an das Totensorgerecht der Angeh"rigen an, die im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden haben. Er baut einen Damm gegen das Aufweichen der Hirntodkriterien. Er schafft Rechtssicherheit, Klarheit und Vertrauen. Er sichert die Transplantationsmedizin in der Bundesrepublik. Nicht zuletzt wird er den vielen, die mit einer Organspende weiterleben k"nnen, die Lebensperspektive sichern helfen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Zu einer Kurzintervention zu der Rede der Abgeordneten Philipp gebe ich der Abgeordneten Christa Nickels das Wort.

Christa Nickels (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Philipp, wir sch"tzen uns zwar, aber ich kann Ihre Feststellung nicht akzeptieren, daá es hier darum geht, sich nicht um die Feststellung des Todes herumzudrcken. Herr Kollege Dreáler hat gerade erkl"rt, daá der Tod ein von der Natur bestimmtes biologisches Ereignis ist. Er hat weiter gesagt -- das hat auch Frau Philipp in ihrer Rede ge"uáert --, daá die Wissenschaft festlegen muá, wann der Tod eingetreten ist.

Ich meine, es ist richtig, daá der Tod ein von der Natur bestimmtes biologisches Ereignis ist. Nur, wir leiden heute nicht so sehr darunter, was wir technisch nicht k"nnen. Das Problem, das wir heute haben, besteht vielmehr darin, daá wir wegen der neuen technisch-medizinischen M"glichkeiten gezwungen sind, uns mit dem Anfang und dem Ende des menschlichen Lebens neu auseinanderzusetzen. Das, was Geboren-Werden bedeutet, ja, schon das, was Gezeugt-Werden bedeutet,

(Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Daran h"ttet ihr mal bei 1/2 218 denken k"nnen!)

ist in dem Kontext, so wie er bis vor einigen Jahren gegolten hat, heute berhaupt nicht mehr denkbar. Sterben und Tod sind etwas, worber man frher nicht in der Art und Weise nachdenken muáte. Wozu uns heute die neuen M"glichkeiten des medizinischen Fortschritte zwingen und wodurch wir in riesengroáe N"te kommen.

(Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Das ist doch keine Kurzintervention mehr!)

Richtig ist, daá Menschen, die darber nachdenken, ein Schauder berf"llt; denn es kommt den Menschen nicht zu, eigenm"chtig zu entscheiden, wo die Grenzen von Tod und Leben sind, weil man dann immer in der Gefahr steht, die Entscheidung aus Ntzlichkeitserw"gungen zu f"llen. Aber durch medizinisch-technische Fortschritte sind wir gezwungen, uns genau darber zu unterhalten.

Darum m"chte ich erstens sagen, daá Gefhle und Emotionen, die wir haben, wenn wir darber nachdenken, keine Gefhlsduselei sind. Ich rate niemandem, hier seine Gefhle zu verdr"ngen und diese Entscheidung allein der Wissenschaft zu berlassen. Gefhle sind ganz wichtige Wegweiser in diesem Entscheidungsprozeá, die mit dem Verstand ausgeleuchtet werden mssen.

Zweitens kann man sich meiner Meinung nach aus diesem Dilemma nicht mit einem groáen "Basta" befreien, indem man sagt, man halte sich an die Kriterien, die entwickelt worden sind, folge den neuen technischen M"glichkeiten, ohne daá darber gesellschaftlich breit diskutiert worden ist, und dann seien die Befrchtungen ausger"umt, so daá die Notwendigkeit, sich damit auseinanderzusetzen, entfalle.

(Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.: Das ist keine Kurzintervention! Das ist eine Rede!)

So wird es nicht gehen. Denn wenn wir es den Menschen mit einem groáen "Basta" abnehmen, sich h"chstpers"nlich damit auseinanderzusetzen und auch selber eine Entscheidung zu treffen -- das ist ja immer dann der Fall, wenn sie am Bett eines Angeh"rigen stehen oder in der Situation sind, selber ein Organ zu ben"tigen --, dann leisten wir einer unmenschlichen Gedankenlosigkeit in der Gesellschaft Vorschub, die bei weiter voranschreitender Technik unheilvolle Auswirkungen haben kann.

Darum pl"diere ich in der heutigen Debatte dafr, daá wir diese fundamentale Entscheidung nicht allein der Wissenschaft berlassen, die sich wandelt und glcklicherweise weiter voranschreitet.

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin Nickels, es tut mir leid, ich muá Sie unterbrechen, weil Ihre Redezeit abgelaufen ist.

Christa Nickels (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Vielmehr mssen wir Kriterien schaffen, die es dem einzelnen potentiellen Spender oder Empf"nger von Organen erm"glichen, selbst zu entscheiden.

Danke.

(Unruhe)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Meine Damen und Herren, keine Aufregung, wir befinden uns durchaus im Rahmen der Gesch"ftsordnung. Es war eine zul"ssige Kurzintervention.

Nun gebe ich das Wort zur Erwiderung, falls sie es wnscht, der Kollegin Philipp. -- Das ist nicht der Fall.

Dann gebe ich das Wort dem Kollegen Eckart von Klaeden.

Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Herr Pr"sident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten haben mich wie viele andere Kolleginnen und Kollegen zur bevorstehenden Verabschiedung des Transplantationsgesetzes zahlreiche Briefe erreicht. Ich habe viele Gespr"che gefhrt, habe mit Menschen gesprochen, die dringend auf ein Organ angewiesen sind, habe Transplantationszentren besucht, habe mit Eltern gesprochen, die in die Explantation der Organe ihrer hirntoten Kinder eingewilligt haben und fr die diese Entscheidung eine groáe Hilfe war. Es haben sich aber auch solche an mich gewandt, die sich auf Grund mangelnder Informationen wegen dieser Zustimmung heute schwere Vorwrfe machen, weil sie sich ber den Zustand ihrer Kinder nicht hinreichend aufgekl"rt fhlten.

Nach alledem ist fr mich klar: Die Transplantationsmedizin ist ein Segen fr die Menschen, die dringend ein Spenderorgan brauchen. Ein solches Gesetz muá insbesondere die Menschenwrde und den Schutz des menschlichen Lebens beachten. Ich m"chte an dieser Stelle auch sagen, daá ich zu den Transplantationsmedizinern in Deutschland Vertrauen habe, daá sie ihre T"tigkeit verantwortungsvoll ausben. Ich wáte mich, wenn es einmal dazu k"me, als Spender oder Empf"nger bei ihnen in guten H"nden.

Ich gestehe zu, daá auch mir zun"chst das Ansehen des Hirntodes als ein sicheres Todeszeichen plausibel erschien. Insbesondere das Bild von der "inneren Enthauptung" hat mir spontan eingeleuchtet. Der Fall der Erlanger Schwangeren, der gezeigt hat, daá bei Hirntod mit apparativer Untersttzung selbst das Austragen einer Schwangerschaft m"glich ist, hat bei mir aber Zweifel geweckt.

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Sie war noch nicht hirntot!)

-- Doch, die Erlanger Schwangere war hirntot, Herr Kollege Thomae. Das hat Professor Wuermeling, der diese Behandlung begleitet hat, selbst best"tigt.

1993 definierte der wissenschaftliche Beirat der Bundes"rztekammer den Tod als "Ende des Organismus in seiner funktionellen Ganzheit". Gegen diese Definition ist nichts zu sagen. Sie trifft bloá nicht zu, wenn man den Fall von Marion Ploch unvoreingenommen betrachtet. 97 Prozent ihrer Organe funktionierten. Die Patientin atmete. Nur die Bewegungen des Zwerchfellmuskels wurden durch eine Beatmungsmaschine ersetzt. Die Herz- und Kreislauffunktionen waren intakt. Nur ein Organ war definitiv ausgefallen: das gesamte Gehirn.

Man braucht kein Mediziner zu sein, um zu wissen, daá eine Schwangerschaft ein h"chst irritierbarer Vorgang ist, der voraussetzt, daá alle Organe subtil aufeinander abgestimmt funktionieren. Von dem "Ende des Organismus in seiner funktionellen Ganzheit" kann daher keine Rede sein. Bei einer Enthauptung tritt aber der Tod unter anderem durch den mit dem hohen Blutverlust verbundenen Zusammenbruch von Herz und Kreislauf ein. Damit ist klar: Eine "innere Enthauptung" gibt es nicht.

Nun wird eingewandt, daá eine Schwangerschaft prinzipiell auch in der Retorte m"glich w"re und daá die erw"hnte Schwangerschaft nur mit intensivapparativer Untersttzung aufrechterhalten werden konnte. Aber auch die Tatsache der apparativen Untersttzung oder Imitierbarkeit von Vitalfunktionen kann doch unm"glich zur Todesfeststellung ausreichen; sonst máten alle Patienten einer Intensivstation fr tot erkl"rt werden, denn sie werden geradezu typischerweise in ihren Vitalfunktionen untersttzt.

Es ist vor diesem Hintergrund folgerichtig, daá die Definition der Bundes"rztekammer aus dem Jahre 1993 immer weiter in den Hintergrund tritt. In der Anlage zum Schreiben des Pr"sidenten der Bundes"rztekammer vom 17. Juni 1997, das Ihnen allen zugegangen ist und in dem Argumente vorgetragen werden, die dafr sprechen sollen, daá Sie sich unserem Antrag nicht anschlieáen, ist von dieser Definition gar nicht mehr die Rede. Statt dessen heiát es dort:

Die naturwissenschaftliche Medizin kann sicher sagen, daá die den lebenden Menschen konstituierende physisch-metaphysische Einheit mit dem v"lligen und unab"nderlichen Ausfall der Gesamtfunktionen des Gehirns ihre unersetzliche k"rperliche Grundlage verloren hat und damit beendet ist.

Die metaphysische Dimension des Menschen l"át sich aber nicht in einem Organ lokalisieren. Sie ist etwas grunds"tzlich anderes als seine Bewuátseinsf"higkeit oder Geistigkeit. Die Behauptung, diese Lokalisierung medizinisch-naturwissenschaftlich nachweisen zu k"nnen, hat die Qualit"t eines Gottesbeweises.

Wohin ein Menschenbild fhrt, das den Tod und den Hirntod gleichsetzt, zeigt die Rede des australischen Philosophen Peter Singer, die er in Heidelberg halten sollte -- aber nicht gehalten hat -- und die sp"ter ver"ffentlicht wurde. Er tritt darin dafr ein, die "Ethik der Unantastbarkeit des Lebens" aufzugeben und statt dessen "šberlegungen zur Lebensqualit"t bei Entscheidungen ber Leben und Tod zuzulassen". Er schreibt weiter: Ein erster Schritt dahin ist es, "den Hirntod ... als ein Kriterium fr den Tod des Menschen zu akzeptieren".

Diesem Menschenbild darf nicht durch eine entsprechende direkte oder indirekte Festlegung im Transplantationsgesetz Vorschub geleistet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Sie ist auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Aus dem 88. Band -- Seite 252 -- der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen ergibt sich zweifelsfrei, daá es fr den grundrechtlichen Status eines Menschen allein auf seine Existenz ankommt, nicht nur auf Wahrnehmen, Erleben, Wnschen, Hoffen, Wollen und Handeln, nicht auf das Bewuátsein und nicht auf Gehirnfunktionen.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN])

Auch im Ausland ist die Unhaltbarkeit des Hirntodkonzepts gerade auf Grund des intensivmedizinischen Fortschritts offenkundig geworden. In Amerika, dem Mutterland der Hirntodkonzeption, wird diese zunehmend als berholt angesehen. Erst jngst ist in einer renommierten Fachzeitschrift ein Aufsatz mit dem Titel "The brain death of brain death", "Der Hirntod des Hirntodes", erschienen.

Japan ist den Kritikern des Hirntodkonzepts immer wieder als Beispiel ihrer Rckst"ndigkeit vorgehalten worden. Die vorgesehene Anerkennung des Hirntodes als Tod des Menschen ist jedoch im japanischen Gesetzgebungsverfahren gescheitert.

(Dr. Herta D"ubler-Gmelin [SPD]: Ausdrcklich!)

Man hat einen logisch nicht nachvollziehbaren Kompromiá gefunden: Die Hirntoddiagnose gilt als Todesfeststellung nur fr die Transplantationsmedizin, aber sonst nicht. Damit korrespondiert eine besonders enge Zustimmungsl"sung. Erforderlich ist nicht nur die vorherige schriftliche Zustimmung des Spenders, sondern darber hinaus auch noch die Zustimmung seiner Angeh"rigen.

Der bereits beschriebene intensivmedizinische Fortschritt ist auch fr die Diskussion in den Kirchen nicht ohne Folgen geblieben. Nach ursprnglich zustimmenden Erkl"rungen zu diesem Konzept der Kirchen aus dem Jahre 1990 hat sich das Blatt gewendet. Nicht umsonst besch"ftigt sich die P"pstliche Akademie fr das Leben erneut mit dieser Frage. So heiát es in der Stellungnahme der EKD in der Anh"rung des Gesundheitsausschusses zum Transplantationsgesetz vom 25. September 1996 -- diese Unterlage ist allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zugegangen --:

Die Diskussion der letzten Jahre hat deutlich gemacht: Die Gleichsetzung des Todeskriteriums "Hirntod" mit dem "Tod des Menschen" sollte deshalb aufgegeben werden, denn sie st"át aus anthropologischer, biologischer und medizinischer Sicht auf gewichtige Bedenken. Die Frage des Zeitpunkts fr die Explantation von Organen setzt keine Einigung ber die unterschiedlichen Sichtweisen und Definitionen des Todes des Menschen voraus. Erforderlich ist lediglich eine verantwortungsvoll und gewissenhaft vorgenommene Verst"ndigung, also Konvention, ber den Zeitpunkt, von dem an die Entnahme eines lebenswichtigen Organs rechtlich und ethisch nicht mehr als K"rperverletzung und T"tung angesehen wird. Der sogenannte Hirntod kann als ein solcher Zeitpunkt angesehen werden.

In einer Stellungnahme vom 11. Juni 1997 heiát es erg"nzend dazu:

Deshalb tut der Gesetzgeber gut daran, in 1/2 3 "Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders" Abs. 2 nicht vom "Tod des Organspenders nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft" zu sprechen, sondern besser und genauer vom Hirntod des Spenders, "irreversiblen Ausfall aller Funktionen des Gehirns".

Dann f"hrt diese Stellungnahme fort mit den Worten:

Wer Hirntod und Tod des Menschen in eins setzt, tr"gt bei zur Verwirrung der Begriffe, verzichtet auf anthropologisch notwendige Unterscheidungen, verletzt ohne Not religi"ses Empfinden.

(Beifall bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD])

In dieselbe Richtung weisen Briefe von Joachim Kardinal Meisner an den Bundesgesundheitsminister und an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Freitag letzter Woche. Nichts anderes, als dort definiert ist, nichts anderes als eine Konvention, als ein ausdrckliches Offenlassen dieser strittigen Frage schlagen wir Ihnen vor. Deswegen ist es auch nicht richtig, wenn uns unterstellt wird, wir wrden in unserem 1/2 3 ausdrcklich von lebenden Spendern ausgehen. Ich meine, daá man eine solche Festlegung der Transplantationsmedizin auch nicht zumuten kann.

Diese Stellungnahmen der Kirchen verdeutlichen das unaufl"sliche Dilemma, in das die Transplantationsmedizin bei Annahme des anderen Antrags eintritt: Einerseits soll vom Verstorbensein des Spenders ausgegangen werden, andererseits sind gerade um der Qualit"t der Organe willen nicht unerhebliche Vitalfunktionen des K"rpers erforderlich.

Die Annahme des Hirntodes als sicheres Todeszeichen ist zwar unausgesprochene, aber nicht hinwegzudenkende Voraussetzung des genannten Antrags. Herr Kollege Dreáler, Sie haben das gerade noch einmal best"tigt. Wer das nicht zugibt, denkt meiner Meinung nach nicht logisch oder t"uscht ber seine Absichten.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P. -- Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Das ist ein biáchen viel!)

-- Ich habe Ihnen nicht unterstellt, daá Sie t"uschen.

(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Doch!)

-- Nein, nein, Sie mssen schon genau zuh"ren. Ich habe gesagt: Wer sagt, daá in Ihrem Entwurf Hirntod und Tod des Menschen nicht miteinander identifiziert werden, der denkt nicht logisch. In den Reden, die von Ihrer Seite bisher gehalten worden sind, ist gerade diese Identifikation verteidigt worden. Insofern mache ich Ihnen gar keinen Vorwurf, Frau Philipp.

(Beifall des Abg. Otto Schily [SPD])

Diese mangelnde Deutlichkeit im Gesetz hat jedoch einen Preis, n"mlich weniger Rechtssicherheit fr die Transplantationsmediziner. Weil der Gesetzgeber die ausdrckliche Gleichsetzung vermeidet, delegiert er diese Entscheidung nicht an die medizinische Wissenschaft, sondern in Wirklichkeit an die Gerichte. Entsprechende Prozesse sind die absehbare Folge.

Der von uns vorgeschlagene 1/2 3 l"át diese Frage ausdrcklich offen und formuliert, wie es Joachim Kardinal Meisner in seinem Brief als Aufgabe der Politik bezeichnet hat, den breiten gesellschaftlichen Konsens, daá nach der Feststellung des sogenannten Hirntods Organentnahme unter bestimmten Voraussetzungen m"glich ist.

Vor diesem Hintergrund ist es abwegig, die Behauptung aufzustellen, daá dann den Žrzten eine T"tung abverlangt werde.

(Zuruf von der SPD: Genau das ist es aber!)

Zun"chst beinhaltet diese These die Unterstellung, verschiedene evangelische Bisch"fe, Joachim Kardinal Meisner und eine ganze Reihe deutscher Rechtslehrer, unter ihnen der angesehene Strafrechtsprofessor Herbert Tr"ndle, wrden sich fr eine solche T"tung einsetzen. Alle Genannten haben sich bisher in Lebensschutzfragen besonders engagiert. Ihnen diesen Vorwurf zu machen ist besonders absurd. Weiterhin máte der Gesetzgeber auch in den letzten 30 Jahren den Žrzten eine solche T"tungshandlung zugemutet haben. Denn bis heute fehlt es an der von der Gegenseite geforderten gesetzlichen Voraussetzung.

Schlieálich fehlt es objektiv und subjektiv an einer T"tungshandlung. Weder wollen die Žrzte t"ten, noch will der Spender get"tet werden. Auch fehlt es an der fr die T"tung selbstverst"ndlichen Lebensverkrzung. Denn nach Eintritt des Hirntodes ist die Pflicht zum Abstellen der Herz und Kreislauf aufrechterhaltenden Maschinen unbestritten. In diesem Fall tritt unmittelbar ein Multiorganversagen, also der Tod, ein. Zum Zweck der Organentnahme wird dieses sittlich gebotene Sterbenlassen verl"ngert. Das hat mit einer T"tung nichts zu tun.

Fr die Zustimmungsregelung, ber die in einer weiteren Runde noch gesprochen wird, ergibt sich aus meiner Sicht folgendes: Der Stellungnahme der EKD entsprechend muá die Organentnahme dem Willen des Spenders entsprechen. Die Forderung nach einer schriftlichen Zustimmung wrde aus meiner Sicht zu hohe Hrden aufrichten, weil sie die intensive Besch"ftigung mit dem eigenen Tod voraussetzt. Auf diese Schwierigkeiten hat die Kollegin Philipp schon hingewiesen.

Die Vermittlung des Willens des Spenders kann daher auch durch die n"chsten Angeh"rigen oder ihnen gleichzusetzende Personen geschehen. Sie kann jedoch nicht so weit gehen, daá die Angeh"rigen ein eigenst"ndiges Entscheidungsrecht erhalten, das ihnen unter Umst"nden eine gr"áere Verantwortung zumutet, als sie angesichts einer derart schwierigen Situation bernehmen wollen oder k"nnen. Sie sollen lediglich eine Entscheidung im Sinne des Spenders, also seines bekannten oder mutmaálichen Willens, treffen.

Dafr sind, wie in meinem Vorschlag vorgesehen, wesentliche Anhaltspunkte n"tig. Hier ist auch der wesentliche Unterschied meines Vorschlags zum Antrag von Lohmann, Seehofer, Dreáler und anderen, der auch dann eine eigenst"ndige Entscheidung der Angeh"rigen zulassen will, wenn fr den Willen des Spenders keine Anhaltspunkte vorliegen. Auch das hat die EKD in der vorliegenden Stellungnahme ausdrcklich abgelehnt.

Die Forderung, die der intensivmedizinische Fortschritt an unsere Gesellschaft stellt, ist, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen. Das gilt insbesondere fr das heute zur Abstimmung stehende Transplantationsgesetz. Ich bitte Sie daher herzlich insbesondere um Zustimmung zu 1/2 3 unseres Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe dem Abgeordneten Horst Seehofer das Wort.

Horst Seehofer (CDU/CSU): Herr Pr"sident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Organbertragungen geh"ren heute in L"ndern mit hochwertiger medizinischer Versorgung zum Standard. Allein in Deutschland werden j"hrlich ber 3000 lebenswichtige Organe transplantiert. Das sind beeindruckende Zahlen, wenn man sich vergegenw"rtigt, daá in jedem Fall das Leben eines Menschen gerettet oder eine Krankheit weitgehend geheilt werden kann.

Zur Realit"t geh"rt allerdings auch, daá etwa doppelt so viele Patienten auf ein Spenderorgan warten. Nicht wenige von ihnen mssen wegen des Mangels an Organen vorzeitig sterben. Nur wer jemals einem Menschen gegenberstand, der auf diese letzte M"glichkeit der Medizin fr sich pers"nlich gehofft hat, wird verstehen k"nnen, daá unsere Sprache viel zu arm ist, um den Gegensatz zwischen der Todesangst beim Warten auf ein Spenderorgan und der tiefen Dankbarkeit nach einer erfolgreichen Transplantation zu beschreiben.

Lebensrettende Hilfe w"re ohne die Bereitschaft vieler Menschen zur Organspende nicht m"glich. Deshalb, so finde ich, sollten wir diese Stunde einmal dazu benutzen, um allen Menschen zu danken, die zur Organspende ja sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Die beiden groáen Kirchen haben -- zu Recht und unzweideutig -- immer wieder zum Ausdruck gebracht, daá Organspende ein Zeichen der Solidarit"t und N"chstenliebe ist. Ich bin erleichtert, daá in jngster Zeit die Bereitschaft der Deutschen zur Organspende wieder angestiegen ist, nachdem sie in den vergangenen Jahren deutlich zurckgegangen war. Dieser Anstieg der Spendebereitschaft macht nicht nur vielen schwerkranken Menschen Mut, die auf Organtransplantationen warten. Er ist auch ein Auftrag an die Politik, durch eine klare gesetzliche Regelung die Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich endlich zu erh"hen und die gesellschaftliche Anerkennung der Transplantationsmedizin zu festigen.

Das Bundesministerium der Justiz erarbeitete bereits 1978, damals unter Verantwortung von Hans-

Jochen Vogel, den ersten Entwurf fr eine bundeseinheitliche Regelung der Organentnahme. Diesem Entwurf lag die Widerspruchsl"sung zugrunde. Danach w"re eine Organentnahme zul"ssig gewesen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Gesetzentwurf hatte wegen der Bedenken des Bundesrates keinen Erfolg.

Deutschland ist heute einer der letzten Staaten in Europa ohne eine gesetzliche Regelung zur Organtransplantation. Nach rund 20 Jahren liegen jetzt entscheidungsreife Konzepte vor. Mir war wichtig, daá wir die verschiedenen Aspekte in den letzten Monaten ohne Zeitdruck mit der ™ffentlichkeit, den Bundesl"ndern, den Sachverst"ndigen und Verb"nden diskutiert haben. Ich danke fr diese sachliche Auseinandersetzung auf allen Ebenen und in den Medien. Das war ein Beispiel fr eine anspruchsvolle Diskussionskultur in der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum zentralen Punkt hat sich die Diskussion ber die Zul"ssigkeit der Entnahme lebenswichtiger Organe entwickelt. Der Unterschied -- wir haben das hier schon geh"rt -- liegt vor allem in der Bewertung des Hirntodes und in der Frage, ob die n"chsten Angeh"rigen eine Entscheidungsm"glichkeit im Sinne des Verstorbenen haben. Diese Unterschiede sind von elementarer Bedeutung fr die Transplantationsmedizin und auch fr die ethischen Fundamente unserer Rechtsordnung.

Ich trete fr die erweitere Zustimmungsl"sung ein. Sie beruht auf der Grundentscheidung, daá Organe immer nur dann entnommen werden drfen, wenn der Tod des Organspenders nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft festgestellt ist. Kein Leben darf zugunsten eines Organempf"ngers vorzeitig fr tot erkl"rt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Weitere Voraussetzung ist, daá die Zustimmung des Organspenders vorliegt. Hat der Organspender keine Erkl"rung abgegeben, k"nnen die Angeh"rigen einer Organentnahme im Sinne des Verstorbenen zustimmen. Sie haben dabei den mutmaálichen Willen des Organspenders zu beachten.

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, daá diese erweiterte Zustimmungsl"sung der Praxis in der Bundesrepublik Deutschland seit ber 25 Jahren entspricht, einer Praxis, die im hohen Konsens mit der gesamten Bev"lkerung sowie mit der Žrzteschaft erfolgt und die so gut wie nie zu irgendeiner Rechtsauseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland gefhrt hat. Ich kann nicht verstehen, warum es so schwer ist, eine im hohen Konsens mit der Gesellschaft durchgefhrte Praxis jetzt unver"ndert in ein Gesetz zu bernehmen.

Die Kriterien fr die Feststellung des Todes sind von der medizinischen Wissenschaft nach medizinisch-naturwissenschaftlichen Regeln zu definieren. Die Definition des Todes ist keine Aufgabe der Politik oder des Gesetzgebers. Ich weise hier noch einmal ausdrcklich darauf hin, daá es bei den hier genannten Beispielen nicht um Patienten ging, bei denen der Hirntod diagnostiziert war, sondern um sogenannte komat"se Patienten. Das darf man nicht verwechseln.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Allein die naturwissenschaftliche Forschung kann fr alle Menschen in gleicher Weise feststellen, welche k"rperlichen Befunde Leben und Tod voneinander abgrenzen, unabh"ngig von einem Menschenbild oder einem subjektiven Verst"ndnis von Leben und Tod. Das entspricht unserem Rechts- und Verfassungsverst"ndnis. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, wann menschliches Leben beginnt, nicht nach lebensweltlichen, theologischen, philosophischen oder emotionalen Erfahrungen beantwortet, sondern entsprechend dem naturwissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand. Fr die Frage nach dem Lebensende kann es keine andere Entscheidungsgrundlage geben. Der Gesetzgeber kann in dieser wichtigen Frage keine unterschiedlichen Maást"be fr Lebensbeginn und Lebensende zugrunde legen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Wir k"nnen -- da weiá mich mit dem Bundesminister des Innern einig -- diese elementare Frage, ob der Mensch zum Zeitpunkt der Organentnahme tot ist oder noch lebt, aus verfassungsrechtlichen Grnden nicht offenlassen. Denn von Verfassungs wegen darf die Organentnahme -- abgesehen von der Lebendspende, die nur in sehr engen Grenzen m"glich ist -- nur bei toten Menschen gesetzlich zugelassen werden. šbrigens vertritt diese Auffassung auch das Bundesministerium der Justiz in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium fr Gesundheit vom Dezember 1995.

Die pers"nliche Entscheidung fr oder gegen eine Organspende ist von jedermann, auch von den Angeh"rigen, zu beachten. Das Selbstbestimmungsrecht der Brgerinnen und Brger hat erste Priorit"t. So sehr wir uns auch alle wnschen, daá sich m"glichst viele Brger fr ein Ja entscheiden, so sehr mssen wir respektieren, wenn ein Brger zur Organspende nein sagt.

Das Gesetz muá aber auch die berwiegende Anzahl der F"lle sachgerecht und ausgewogen regeln, in denen der Verstorbene zu Lebzeiten, aus welchen Grnden auch immer, eine Erkl"rung nicht abgegeben hat. Bei der Beteiligung der Angeh"rigen muá sich der Arzt zun"chst vergewissern, ob dem n"chsten Angeh"rigen eine Erkl"rung des m"glichen Organspenders bekannt ist. Ist dies der Fall, bleibt kein Raum fr eigene šberlegungen des Angeh"rigen. Der Wille des Verstorbenen gilt uneingeschr"nkt. Ist keine Erkl"rung des Verstorbenen bekannt, muá sich der Angeh"rige an dem mutmaálichen Willen des m"glichen Organspenders orientieren. Das heiát: Er muá auf Grund seiner Kenntnis der Gesamtpers"nlichkeit eine Entscheidung treffen, die nach seiner šberzeugung dem Willen des Verstorbenen gerecht wird. Damit liegt die Entscheidung bei denen, die besser als der Gesetzgeber einsch"tzen k"nnen, was im Sinne des Verstorbenen ist.

Ich weiá, daá es leider keinen Weg gibt, beim Verlust eines Angeh"rigen die Betroffenen von Schmerz und Trauer zu befreien. Es ist fr die Angeh"rigen eine schwere zus"tzliche Entscheidung, sich mit einer m"glichen Organspende des Verstorbenen zu besch"ftigen. Sie befinden sich wie die Žrzte in einer Grenzsituation. Ich habe Verst"ndnis dafr, daá sich manche bedr"ngt und berfordert fhlen und sich in dieser Situation berhaupt nicht "uáern wollen. Jede Entscheidung ist zu respektieren, auch die Entscheidung, in der Phase der Trauer nicht mit der Frage der Organspende befaát zu werden.

Wir drfen aber auch nicht verkennen, daá viele Angeh"rige eine Entscheidungsm"glichkeit bejahen. Die Tatsache, daá in Deutschland heute etwa 95 Prozent der Organentnahmen auf einer Zustimmung der Angeh"rigen beruhen, sollte uns Mut machen.

Ich weiá aus vielen Gespr"chen um die Angst der Menschen, daá bei der Todesfeststellung Fehler gemacht werden k"nnten oder daá sich Žrzte mit der Organentnahme ber den Willen des Verstorbenen oder die von ihnen selbst getroffene Entscheidung hinwegsetzen k"nnten. Deshalb schlagen wir zus"tzliche verfahrensrechtliche Sicherungen vor: Der Tod wird von zwei qualifizierten Žrzten, die den Verstorbenen unabh"ngig voneinander untersuchen und die mit der nachfolgenden Organtransplantation nichts zu tun haben, festgestellt. Die Organentnahme und die Beteiligung der Angeh"rigen muá vom Arzt dokumentiert werden. Die Angeh"rigen haben ein Recht auf Einsichtnahme in diese Unterlagen und k"nnen dabei sachverst"ndige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen. -- All diese Regelungen sind geeignet, Transparenz zu schaffen und Vertrauen zu bilden.

Ich achte jede andere Position. Nur, die ™ffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu wissen, warum ich der Alternative, der sogenannten engen Zustimmungsl"sung, nicht zustimmen kann. Ich respektiere diese Position, akzeptiere sie aber nicht.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Alternativantrag mit der engen Zustimmungsl"sung l"át im Kern offen, ob die Diagnose des Hirntodes auch den Tod des Menschen bedeutet. So finden sich in diesem Antrag viele mit unterschiedlichen Interpretationen wieder. Da gibt es jene, die sagen, es sei eine Lebensverl"ngerung, jene, die sagen, es sei ein irreversibler Sterbeprozeá, jene, die sagen: Der Mensch ist tot. Es gibt aber auch jene, die meinen: Man kann gar nichts Genaues sagen.

Wenn man konsequent ist und die Diagnose des Hirntodes nicht als Tod des Lebewesens Mensch begreift, dann máte man sagen, daá eine Explantation nicht m"glich ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS)

Zu sagen: "Der Mensch ist nicht tot; wenn er aber zu Lebzeiten zugestimmt hat, kann gleichwohl ein lebenswichtiges Organ entnommen werden", bringt die Transplantationsmedizin in Deutschland rechtlich in ein Zwielicht, mutet den Žrzten Ungeheures zu und wrde letztlich die Transplantationsmedizin in der Bundesrepublik Deutschland auf den Nullpunkt zurckfhren. Im brigen máte man dann die gleichen ethischen und juristischen Regeln fr alle Organe, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden, anwenden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Seehofer, ich darf Sie bitten, zum Schluá zu kommen.

Horst Seehofer (CDU/CSU): Ich bin gleich fertig.

Meine Damen und Herren, die Begegnungen mit potentiellen Organspendern, mit den Angeh"rigen von Organspendern und mit Transplantationspatienten geh"ren zu den unvergeálichen Erlebnissen. Ich habe vor kurzem in einer Herzklinik mit Patienten gesprochen, die ein Kunstherz in der Brust trugen und deren Lebenszeit auf wenige Monate beschr"nkt war. So sehr ich die Interessen, die Sorgen und die N"te jener sehe, die sich mit der Entscheidung fr oder gegen eine Organspende schwertun, die vielleicht als Angeh"rige heute noch um eine Entscheidung ringen, sich rechtfertigen und sich damit auseinandersetzen, so sehr mssen wir auch an jene denken, die schwerkrank, ja todkrank sind --

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Seehofer, Sie mssen jetzt zum Schluá kommen.

Horst Seehofer (CDU/CSU): -- und denen wir die Hoffnung auf ein passendes Spendeorgan nicht nehmen drfen.

Meine Damen und Herren, die Art und Weise, wie wir in der Bundesrepublik Deutschland mit diesen schwerkranken, ja todkranken Menschen umgehen, ist ein Spiegelbild fr die Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft. Schaffen wir Rahmenbedingungen dafr, daá es zu mehr Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft kommen kann!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Professor Dr. Schmidt-

Jortzig.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Herr Pr"sident! Meine Damen und Herren Kollegen! Die heutige Debatte und die vielen Gespr"che im Vorfeld dieser Debatte zeigen, daá sich immer mehr Menschen ber die Bedeutung und Tragweite der heutigen Beschluáfassung im klaren sind. Der Hinweis darauf, daá sich nach einer jngsten Umfrage 80 Prozent der Befragten mit dieser Problematik besch"ftigen wollen und 40 Prozent der Befragten sagen, daá sie es von ihrem eigenen Willen abh"ngig machen wollen, ob sie dermaleinst als Spender von lebenswichtigen Organen fr Dritte zur Verfgung stehen wollen, ist deutlich. Ich finde es gut, richtig und hoffnungsvoll, daá Sie, lieber Herr Seehofer, zu Recht darauf hingewiesen haben, daá auf Grund unserer Diskussion -- ich jedenfalls kann mir nur vorstellen, daá das dadurch gekommen ist -- in jngster Zeit die Spendebereitschaft wieder im Steigen begriffen ist. Ich m"chte das ja, wie Sie wissen, noch weiter stimulieren.

Bei kaum einer anderen Frage liegen Leben und Tod so eng beieinander wie bei der Frage der Organspende; denn mit einer Organspende kann ein Mensch noch im Sterben oder -- ich formuliere das bewuát vorsichtig -- am Rande des Todes einem anderen Menschen das Leben retten.

Ein entscheidender Unterschied zwischen den beiden Hauptantr"gen, der erweiterten und der engen Zustimmungsl"sung, liegt in der Identifizierung der medizinischen Voraussetzung einer Transplantation. Auch in dem Entwurf, der fr eine erweiterte Zustimmungsl"sung pl"diert, verzichtet man jetzt ja interessanterweise darauf -- weil man da eben doch auch Zweifel bekommen hat; ganz im Gegensatz zu dem, was wir heute zum Teil h"ren --, den Hirntod per definitionem als Gesamttod des Menschen festzulegen. Das ist schon bemerkenswert. Es ist in meinen Augen auch ein beachtlicher Erfolg unserer Problematisierung.

Herr Seehofer, in dem von Ihnen mitgetragenen Entwurf wird aber nach wie vor verlangt, daá der Gesamttod des Organspenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist. Wenn ich mir das genau anschaue, dann komme ich zu dem Schluá, daá man damit eigentlich entweder eine Organtransplantation praktisch unm"glich macht oder sich eben doch auf den Hirntod kaprizieren muá. Eine Organtransplantation wrde man n"mlich dann praktisch unm"glich machen, wenn die medizinische Wissenschaft zu der Erkenntnis k"me -- das ist sicherlich noch nicht durchgehend der Fall, aber diese Entwicklung zeichnet sich ab --, daá mit dem Hirntod eben nicht schon das Ende aller menschlichen Lebens"uáerungen gegeben ist. Eine Explantation ist aber eben nur m"glich, wenn man damit schon unmittelbar beim Hirntod einsetzt. Wir sehen den Wandel der wissenschaftlichen Einsicht ja auch in den medizinisch-wissenschaftlichen Stellungnahmen, die wir in dieser Diskussion zur Kenntnis nehmen konnten; wir sehen das auch in der Entwicklung, die die Gesetzgebung beispielsweise in Japan genommen hat. Zumindest denke ich, daá bei dem Tempo der medizinisch-wissenschaftlichen Entwicklung berhaupt nicht auszuschlieáen ist, daá morgen schon Str"me, etwa Hirnstr"me oder Str"me, die nur im Rckenmark gespeichert sind, gemessen werden k"nnen, die wir heute noch nicht zu messen verm"gen. Wer will denn sagen, daá das, was gestern Stand der Wissenschaft war und es heute noch ist, morgen noch genauso sein wird? Unsere gesamte Diskussion ist doch eigentlich ein Beleg dafr, daá dem nicht so ist. Vielmehr entwickeln sich die Medizin, die Apparatemedizin, die Intensivmedizin immer schneller fort -- nicht nur in den Techniken der Organtransplantation, sondern auch in ihren Erkenntnissen.

In der Sache doch auf den Hirntod abzustellen ist in meinen Augen fragwrdig, weil grundlegendes Schutzgut nach Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes das menschliche Leben ist. Es ist ja im brigen auch bedeutsam, daá in der gesamten Verfassung nicht von Tod die Rede ist -- in welchem Zuschnitt auch immer --, sondern immer nur von Leben als Schutzgut.

Wo immer Leben m"glich ist -- niemand kann heute ausschlieáen, daá auch noch nach dem Hirntod Reste an Leben m"glich sind --, darf es deshalb nicht gesetzlich einseitig ausgegrenzt werden, und sei es auch nur mittelbar. Es gibt -- in meinen Augen jedenfalls -- den eindeutigen Satz: In dubio pro vita.

Deshalb kann der Hirntod, besser: der irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion, nicht das alleinentscheidende Kriterium fr den Gesamttod des Menschen sein. Es ist einfach nicht so, daá Hirntod gleich Gesamttod ist. Wer so etwas behauptet, leugnet, daá es Unterschiede gibt, daá auch der verkrzt so bezeichnete Hirntod etwas ganz anderes ist als der verkrzt so bezeichnete Herztod.

Nur weil wir die natrliche Aufeinanderfolge dieser Ereignisse, Hirntod, Herztod und damit Gesamttod des Menschen, durch die Intensivmedizin auseinanderziehen, strecken, kommen wir in die Situation, uns ber dieses Zwischenstadium Gedanken machen zu mssen und zu wollen.

Alles, was zu einem -- wie auch immer im einzelnen zu bewertenden -- Fortdauern von Lebens"uáerungen nach dem Hirntod zu sagen ist, hat der Kollege Wodarg gesagt. Ich will es nicht wiederholen. Fr mich ist der Hirntod der "point of no return"; da setzt irreversibel der Sterbeprozeá ein.

Deswegen muá man deutlich sagen: Die Anh"nger der erweiterten Zustimmungsl"sung setzen wie die Anh"nger der engen Zustimmungsl"sung als Voraussetzung beim Hirntod an. Und es ist falsch und nicht sachgerecht, zu sagen: Ihr wollt ja Lebende explantieren. Vielmehr wollen wir Hirntote explantieren. Das ist ein deutlicher Unterschied.

Ein Letztes zu diesem Punkt: Wer will eigentlich feststellen -- vor allen Dingen definitiv mittelbar oder unmittelbar durch das Gesetz --, wann das, was am Menschen metaphysisch ist, etwa seine Beseeltheit, zu Ende ist? Das kann man doch nicht definitiv sagen.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN])

Als Letzter kann das der Gesetzgeber.

Bei dieser Wertung darf auch die Medizin keine Monopolkompetenz haben, wie sie immer wieder eingefordert wird. Gerade Ihr Gesetzentwurf, lieber Herr Seehofer, stellt auf den Stand der medizinischen Wissenschaft ab. Das ist nicht das Entscheidende fr die Feststellung, wann ein Leben zu Ende ist. Da kommen ganz wesentliche metaphysische, da kommen ethische,

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN)

da kommen religi"se, auch juristische Argumente zum Tragen.

Deswegen kann der Gesetzgeber schon aus diesem Grund nicht einseitig darauf abstellen und sagen: Alles andere z"hlt nicht, was fr den einzelnen nach seiner ureigenen ethischen Einstellung vielleicht doch noch als menschliches Leben nachwirkt.

Eckart von Klaeden hat darauf hingewiesen -- ich tue das noch einmal, aber pauschaler --, daá die erweiterte Zustimmungsl"sung deshalb nicht mehr -- auch da ist deutlich die Entwicklung des Standpunktes zu sehen -- mit der Zustimmung der beiden groáen christlichen Kirchen rechnen kann. Was der Bischof L"we und der Kardinal Meisner dazu ge"uáert haben, ist hier schon vorgetragen worden. Dem ist weiter nichts hinzuzufgen.

(Widerspruch bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU -- Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Einzelne Meinungen! Das halten wir mal fest!)

-- Nein, bei der EKD kann ich Ihnen garantieren, daá das keine einzelne Meinung ist, sondern der derzeitige Stand eines umfassenden Diskussionsprozesses.

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Nein! Nein!)

Der Gesetzgeber und erst recht der einfache Gesetzgeber sollte sich nicht, ja darf sich nicht in Vorstaatliches, in Unw"gbares einmischen. Dies gilt um so mehr, als eine Festlegung auf einen Gesamttod fr die Organtransplantation auch gar nicht erforderlich ist. Wichtig ist nur, daá wir fr die Entnahmekriterien eine definitive Festlegung haben. Dafr ist der Hirntod plus die Einwilligung des potentiellen Spenders nach unserer Auffassung das Maágebliche.

Ein letztes Wort: Herr Seehofer, Sie haben einen Vorwurf vorsichtig umschrieben, indem Sie sagten, mit dem Verzicht auf eine jetzt zwar indirekte, aber dennoch eindeutige Festlegung auf den Hirntod als Gesamttod des Menschen werde jede Transplantation zwischen Hirntod und Herztod bzw. Kreislaufzusammenbruch zu einer unerlaubten T"tungshandlung oder k"nne jedenfalls diese Zweifel erwecken.

Diese Sorgen verdienen Beachtung, sind aber eindeutig auszur"umen, wie man in jeder neueren strafrechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Žuáerung nachlesen kann.

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Schmidt-Jortzig, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Professor Schuchardt?

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Gerne.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Herr Schmidt-Jortzig, ich bitte Sie noch einmal, genau zu differenzieren. Ich m"chte deutlich machen, daá die Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland gerade die erweiterte Zustimmung favorisiert

(Zuruf von der CDU/CSU und der F.D.P.: So ist es!)

und daá der einzige Unterschied -- weil nicht nur Sterben, sondern auch Leben ein Prozeá ist -- allein darin besteht, daá ein neues Nachdenken darber begonnen wird, ob der Tod und der Hirntod als Zeichen des Todes gleichgesetzt werden k"nnen. Sie stimmen mir zu?

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Nur zu diesem Punkt habe ich gesprochen.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Die Folgerung daraus -- --

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, Sie mssen eine Frage formulieren.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Ich frage Sie also, ob Sie dem zustimmen, daá hier ein Weiterdenken eingesetzt hat, daá aber die Evangelische Kirche grunds"tzlich die erweiterte Zustimmung favorisiert, weil Gott ein Freund des Lebens ist und sich der Mensch, frei geschaffen, dafr oder dagegen entscheiden kann.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Verehrte Frau Kollegin, Ihre Differenzierung ist v"llig richtig. Ich spreche nur darber, ob wir definitiv den menschlichen Gesamttod mit dem Hirntod gleichsetzen drfen und k"nnen. Dazu hat sich eine ganz entscheidend ver"nderte Erkenntnis bei der Evangelischen Kirche -- zumindest fr diese will ich es sagen, bei der Schwesterkirche weiá ich es nicht -- abgezeichnet.

Was sich daraus sp"ter an Konsequenzen fr die erweiterte oder die enge Zustimmungsl"sung ergeben wird, ist noch gar nicht mein Thema. Ich will nur darauf hinweisen, daá ber das, was wir gestern noch fr ganz sicher gehalten haben, heute -- wie Sie in der Tat selbst sagen -- ein neues Nachdenken gefordert wird. Dazu haben wir viel Untersttzung aus dem kirchlichen Bereich, auch aus dem offiziellen. Auch das ist eine Frucht unserer Diskussion.

Ich m"chte gern den Vorwurf der unerlaubten T"tungshandlung wieder aufgreifen. Mit dem irreversiblen Hirnversagen endet -- das ist unbestritten -- die Pflicht des Arztes zur Aufrechterhaltung der K"rperfunktionen. Sie wechselt in die Pflicht, den natrlichen Sterbeprozeá nicht weiter aufzuhalten. Wer den Hirntoten unautorisiert an die Maschine anschlieát, macht sich auch nach geltendem Recht strafbar. Dazu gibt es bereits Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.

Es ist also nur dann gerechtfertigt, den natrlichen Sterbeprozeá zu verl"ngern, wenn eine Einwilligung vorliegt. Wenn diese nur darauf abzielt, nach dem irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen eine Organentnahme zuzulassen, ist die Situation schlicht und ergreifend nicht vergleichbar mit jener in 1/2 216 StGB, der eine T"tung auf Verlangen unter Strafe stellt. Dort wird n"mlich ein ohne medizinisches Eingreifen andauerndes Leben beendet, zerst"rt; hier hingegen wird ein nur zum Zweck der Organtransplantation, per Apparatemedizin verl"ngertes, sonst l"ngst beendetes Leben in diesem seinen vom Inhaber selbst bestimmten Zweck erfllt. Das kann juristisch berhaupt nie in den Verdacht geraten, eine T"tungshandlung zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Ich m"chte Sie, meine Damen und Herren, zum Schluá bitten, der engen Zustimmungsl"sung zuzustimmen, weil sie die Konsequenz aus der Erkenntnis ist, daá nicht das Ende des gesamten Lebens, der Gesamttod, mit dem Hirntod definitiv zusammenf"llt. Die medizinische Erkenntnis und ihre Entwicklung sprechen dagegen. Dann kann es nur richtig sein -- im Sinne meines Menschenbildes jedenfalls --, daá im Grundsatz dieser Mensch selbst ber sich und die Verfgbarkeit seiner Organe bestimmt.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe dem Abgeordneten Professor Dr. Rupert Scholz das Wort.

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Herr Pr"sident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! -- Hier wird angezeigt, daá ich nur vier Minuten Redezeit habe.

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Nein, nein. Fr Sie sind fnf Minuten vorgesehen.

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Mir war mehr avisiert worden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sieben!)

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Aber wir sind nicht so kleinlich, daá Sie frchten máten, daá ich Sie in einem lebhaften Gedanken unterbrechen wrde, wenn es nicht unbedingt n"tig ist.

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Ich bedanke mich, Herr Pr"sident.

Die Organtransplantation muá gesetzlich geregelt werden. Darber besteht Konsens. Dies ist ein auch verfassungsrechtliches Gebot. Das Stichwort Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts macht dies eindeutig und klar. Daá um die Fragen des Todes und der Zustimmung gestritten wird, ist nachvollziehbar. Aber auch diese Fragen fordern eine klare und rechtssichere Antwort durch den Gesetzgeber.

In diesem Sinne stelle ich als erstes fest: Der Gesetzgeber muá entscheiden: Jeder, der die eine oder andere Frage bzw. gar die Frage des Todes offenlassen will, schafft nicht nur Rechtsunsicherheit in einem mehr oder weniger formalen Sinne, sondern schafft auch nicht Recht. Er schafft nicht Recht im Sinne dessen, worauf der einzelne -- der Organspender wie letztlich auch derjenige, der auf ein gespendetes Organ hofft -- ein verfassungsrechtliches Recht -- Recht auf Leben und Gesundheit, Schutz der Menschenwrde -- hat.

Der Tod ist entscheidend. Die Frage des Todes kann nicht offengelassen werden. Die Frage des Todes kann aber, Herr Schmidt-Jortzig, nicht nach metaphysischen, religi"sen, ethischen oder sonstwie moralischen Vorstellungen in diesem Bereich entschieden werden, der einen Auftrag der Rechtsordnung formuliert. Da fehlt es an Kriterien. Daá fr den einzelnen sein Leben, auch das Ende seines Lebens, ein entscheidendes religi"ses, metaphysisches Element ist und davon mitgetragen ist, ist klar. Gerade deshalb ist sein Recht auf Selbstbestimmung in der Frage "Zustimmung -- ja oder nein?" wesentlich getragen und zu orientieren an diesen Grundprinzipien, nicht aber die Frage danach, was der Gesetzgeber fr die Allgemeinheit zu entscheiden hat. Hier kann es nicht anders sein, als daá nach naturwissenschaftlich-medizinischen Erkenntnisst"nden zu entscheiden ist. Hier muá in diesem Sinne entschieden werden.

Der Entwurf der Kollegen Seehofer, Lohmann, Dreáler und anderer geht den richtigen Weg.

Vizepr"sident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Professor Scholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schmidt-Jortzig?

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Mit Vergngen.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Lieber Herr Scholz, wir sind uns in dem Ausgangspunkt, daá es wichtig ist -- gerade fr unseren Regelungsbereich --, zum Tod Stellung zu nehmen, berhaupt nicht uneins. Ist nicht aber zwingende Voraussetzung fr unsere ganze Diskussion und die Auseinandersetzung um die verschiedenen Konzepte, daá wir in Vollzug der medizinischen Erkenntnisse zwischen den verschiedenen Formen des Todes differenzieren: zwischen dem Hirntod, dem Herztod und, wie man meines Erachtens nur der Verfassung entnehmen kann, dem Gesamttod des Menschen?

Ist nicht gerade das Dilemma unserer Befassung mit diesem Problem, daá der Tod des Menschen wohl nicht mehr ein einheitliches, natrlich eintretendes Ereignis ist -- wie wir es vor 50 Jahren vielleicht noch meinten --, sondern unter dem Einfluá des medizinischen Fortschritts differenziert zu sehen ist?

(Beifall bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Richtig ist, Herr Schmidt-Jortzig, daá sich der Tod, heute zunehmend erkannt, prozeáhaft vollzieht. Der Hirntod stellt nach heutiger medizinischer Erkenntnis jedenfalls das Stadium dar, in dem es kein Zurck mehr gibt.

(Christa Nickels [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN]: Das stimmt! Aber man lebt dann noch!)

(Vorsitz:Vizepr"sidentin Michaela Geiger)

Die Entit"t dessen, was das Leben des Menschen ausmacht -- auf der einen Seite physische Existenz und auf der anderen Seite die geistig-individuelle Sinnhaftigkeit, die Pers"nlichkeit --, alles das, was das Menschenbild unseres Grundgesetzes ausmacht, ist mit dem Hirntod unwiederbringlich dahin. Das ist keine Wertungsfrage, sondern das ist das Menschenbild unseres Grundgesetzes. Das wissen Sie genau.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter Dr. Scholz, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Schily?

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Ich bin mit der Antwort auf die Frage von Herrn Schmidt-Jortzig noch gar nicht fertig.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Er sitzt aber schon, Herr Abgeordneter.

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Mit meinem Freund Schmidt-Jortzig bin ich noch lange nicht fertig.

(Heiterkeit)

Ihr Satz von vorhin, Herr Schmidt-Jortzig, "in dubio pro vita", ist fr sich genommen unwiderleglich. Sie haben aber die Frage nicht beantwortet: Wie weit geht Vita? Sie gehen im Grunde genommen -- das zeigt Ihr Entwurf -- bis zur letzten Zelle. Aber die Zelle stirbt, und der Tatbestand ist irreversibel. Der einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nicht mehr ausben, das sein Leben doch erst inhaltlich bestimmt, in Fragen, die wir hier zu regeln haben.

Deshalb mssen wir auch aus verfassungsrechtlichen Grnden eine Definition des Todes geben und k"nnen uns nicht in die Rechtsunsicherheit zurckziehen, die zwar mit dem sch"nen Satz beginnt, den Sie gesagt haben, "in dubio pro vita", der aber letztlich alles offenl"át.

Richtig ist, daá man den medizinischen Erkenntnisstand beachten muá -- darauf haben Sie hingewiesen, und darin bin ich mit Ihnen einig --: Die Entwicklung kann uns eines Tages zeigen, daá -- wie Sie es formuliert haben -- Gehirnstr"me pl"tzlich noch m"glich sind, daá die nach heutigem Erkenntnisstand maágebende Irreversibilit"t eines Tages im Lichte neuer medizinischer Entwicklungen m"glicherweise anders zu beurteilen sein wird.

Deshalb geht der Entwurf Seehofer den richtigen Weg, indem er sagt: Es ist nach medizinischen Erkenntnisst"nden zu entscheiden. Ich fge aber hinzu: Nach heutigem Erkenntnisstand darf jedenfalls der absolute, der Gesamthirntod nicht unterschritten werden. Das ist heutiger Erkenntnisstand. Ich glaube, daá sich Ihre Position davon fundamental unterscheidet. -- Ich genieáe es, daá Sie mir immer noch zuh"ren mssen, Herr Schmidt-Jortzig. -- Hier sind wir auseinander.

(Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.]: Wir unterschreiten den Hirntod im brigen auch nicht!)

Damit habe ich die Frage von Herrn Schmidt-Jortzig beantwortet, Frau Pr"sidentin.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Gut. Gestatten Sie jetzt eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Schily?

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Bitte, gerne.

Otto Schily (SPD): Herr Kollege Scholz, Sie haben soeben gesagt, eine Norm in diesem Zusammenhang k"nne sich nur nach naturwissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen richten, und was sozusagen auáerhalb solcher medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vorhanden sei, das sei auáerhalb der Norm.

Wir haben eine Grundnorm in Art. 1 des Grundgesetzes, n"mlich die Wrde des Menschen. Meinen Sie, Herr Professor Scholz, die Norm in Art. 1 k"nnten Sie nur aus naturwissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen her definieren?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der F.D.P.)

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Lieber Herr Schily, ich glaube, Sie haben mir nicht zugeh"rt.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich habe sehr deutlich gemacht, daá die verfassungsrechtlichen Wertmaást"be, die entscheidend getragen sind vom Satz der Menschenwrde, hier auch vom Recht auf Leben und k"rperliche Unversehrtheit, strikt zu beachten, maágebend sind. Bei der Frage von Leben und Gesundheit sind die Naturwissenschaften zwar nicht die Norm -- ich habe auch nicht von "Norm" gesprochen --, aber, wenn Sie so wollen, der zugrunde liegende Sachverhalt. Das k"nnen Sie als Jurist und erfahrener Anwalt ja besonders deutlich unterscheiden: "Norm" und "Tatbestand" hier, "Sachverhalt" dort. Es ist eine Sachverhaltsfeststellung, um die es geht, nichts anderes.

Daá diese Sachverhaltsfeststellung die normative Wertentscheidung natrlich nicht ausschalten darf, ist v"llig richtig, und darin sind wir, wenn Sie das meinen, auch v"llig einig. Die Menschenwrde, das Recht auf Leben und k"rperliche Unversehrtheit gebieten uns, verfassungsm"áig wertgerecht zu entscheiden. Aber sie erlauben uns nicht -- das habe ich ausgefhrt --, in einer solchen nur naturwissenschaftlich verbindlich beantwortbaren Frage aus Grnden heraus zu entscheiden, die auf šberlegungen und Abw"gungen auáerhalb des naturwissenschaftlichen Erkenntnisstandes basieren, oder, was das andere und aus meiner Sicht noch Problematischere ist, die Frage berhaupt offenzulassen. Wer diese Frage offenl"át, vergeht sich an der Menschenwrde, am Recht auf Leben, am Menschen.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter Professor Dr. Scholz, mir liegt der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage -- des Abgeordneten H"fner -- vor.

Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Ich glaube, Sie sehen es mir nach, Herr H"fner, daá ich Ihre Frage jetzt nicht mehr zulasse; denn wir wollen, wenn ich das richtig sehe, die Debatte ja fortfhren.

Gestatten Sie mir zum Abschluá nur noch wenige Bemerkungen zum zweiten Streitpunkt, zur Zustimmungsl"sung: Ich bin der Meinung, daá die erweiterte Zustimmungsl"sung in der Sache richtig ist und daá sie auch verfassungsm"áig ist. Entscheidend ist natrlich das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Es ist Ausfluá seines Pers"nlichkeitsrechtes. Das steht zu niemandes Disposition. Dieses Pers"nlichkeitsrecht wirkt natrlich ber den Tod hinaus.

Andererseits: Das Menschenbild unseres Grundgesetzes ist auch das des gemeinschaftsgebundenen Individuums, das auch zur Mitmenschlichkeit angehalten ist. Wenn es im mutmaálichen Willen des Verstorbenen liegt -- das k"nnen nur seine n"chsten Angeh"rigen beantworten --, fr fremdes Leben, fr die Erhaltung, Bewahrung fremden Lebens, fr die Heilung der Krankheit eines anderen ein eigenes Organ zu spenden, dann darf es nicht verwehrt sein, diesen mutmaálichen Willen vor denen, die fr die Totensorge verantwortlich sind -- den n"chsten Angeh"rigen --, auszuschlieáen.

Ich glaube, daá das nicht human w"re. Ich glaube auch, daá das nicht der Wertentscheidung unserer Verfassung entspr"che. Deshalb werbe ich fr die erweiterte Zustimmungsl"sung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der F.D.P. sowie bei der SPD und der PDS)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Ich erteile das Wort zu einer Kurzintervention der Abgeordneten Frau Dr. Antje Vollmer, Bndnis 90/Die Grnen.

Dr. Antje Vollmer (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich m"chte etwas zu dem eben angeschnittenen Komplex sagen, n"mlich zu der Frage, wie weit das Leben -- Vita -- reicht, und zu Ihrer Auffassung, Herr Kollege Scholz, Stellung nehmen, das msse naturwissenschaftliche Erkenntnis bestimmen.

Ich weiá, daá das heute die moderne Form der Antwort ist. Aber ich m"chte doch darauf hinweisen, daá wir damit groáe Antworten der Menschheit, ihrer Zivilisation und Religionen ausschlieáen. Gerade in diesem Fall finde ich das sehr schwierig.

Wie soll ich das erkl"ren? -- Frher gab es oft das Gebet von Menschen um ihren eigenen Tod. Das hieá auch: das Recht auf einen Abschied. Ich pers"nlich glaube, daá wir zuwenig konkret darber diskutieren. Ich bin bei solchen Abschieden als Seelsorgerin oft dabeigewesen und weiá, was es fr Angeh"rige bedeutet, wenn sie diese Begleitung -- das Sterben ist ein Prozeá -- knstlich abkrzen mssen.

Ich glaube, daá auch der einzelne, der fr sich die Entscheidung f"llt, Organspender zu sein, wissen muá, daá er damit eine Erfahrung des Todes beendet. Das kann er tun, und das ist zu respektieren. Aber: Frher wurden die Toten im Familienkreise drei Tage aufgebahrt. Das war doch nicht deshalb so, weil man ganz sicher wissen wollte, daá der Tote auch wirklich tot und nicht scheintot ist, sondern es entsprang dem Gefhl, daá das ein šbergang ist, daá noch etwas da ist, daá es so etwas wie Seele gibt. Die Entscheidung, ber die wir heute sprechen, greift natrlich in einer ganz anderen Weise in diesem Prozeá ein. Ich glaube, daá die Unsicherheiten mancher Menschen, sich so zu entscheiden, genau damit zu tun haben, daá sie denken, diese Situation des Abschieds, des šbergangs ist etwas, das sie unmittelbar betrifft -- sie und ihre Angeh"rigen. Ich pers"nlich bin auch deswegen fr die enge Zustimmungsl"sung, weil ich sage: Nur wenn der potentiell Sterbende fr sich entschieden hat, daá er diesen Abschied nicht mehr braucht, hat er ihn eigentlich vorweggenommen. Dann kann man es akzeptieren.

Aber ich habe oft gesehen, daá fr die Trauernden und Angeh"rigen -- wir mssen die Situation bedenken; sie kommt fast immer sehr berraschend, da es sich meistens um Unfalltote handelt -- der pl"tzliche Verzicht auf diese letzte Begleitungsm"glichkeit, in der ja die Zeit stillsteht, ganz besonders hart ist.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der F.D.P. und der PDS )

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter Professor Dr. Scholz, m"chten Sie antworten? -- Nein.

Dann erteile ich das Wort jetzt der Abgeordneten Dr. Herta D"ubler-Gmelin, SPD-Fraktion.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Ich werbe dafr, daá wir bei der heutigen Entscheidung ber das Transplantationsgesetz den Weg der engen Zustimmungsregelung gehen. Ich glaube, das ist die klarste L"sung, das ist die konsequenteste L"sung, und es ist der humanste Weg. Ich bin der Meinung, lieber Herr Kollege Scholz, daá dies auch der Weg ist, der unserer Verfassung am deutlichsten entspricht.

Was bedeutet enge Zustimmungsregelung? Enge Zustimmungsregelung bedeutet zweierlei. Zum einen entscheiden wir in der Frage, wann der Mensch tot ist, nicht neu, sondern belassen es bei dem, was die Menschen seit Jahrtausenden meinen und wissen. Der Tod ist das letzte Absolutum. Der Tod wird sichtbar -- und zwar fr alle -- durch den Ausfall aller Lebensfunktionen.

Enge Zustimmungsregelung bedeutet zum zweiten: Wenn das Gehirn ausf"llt, wenn also durch Maschinen meábare Hirnstr"me nicht mehr nachzuweisen sind, bezeichnet dies den Beginn des endgltigen Sterbens, aber nicht den Tod des Menschen, also nicht das Ende seines Sterbens. Dieses Sterben geh"rt -- ich wiederhole das -- noch zum Leben; es ist nicht schon Tod, sondern es geh"rt noch zum Leben; in dieser Zeit drfen Žrzte Organe entnehmen. Sie drfen es freilich nur, wenn die Zustimmung der organspendenden Brgerinnen und Brger selbst vorliegt.

Meine Damen und Herren, jeder von uns bekam in den letzten Monaten sehr viele Briefe, die viel Unsicherheit verraten. Diese Unsicherheit wollen wir heute durch eine klare Regelung beenden. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Diese Briefe zeigen aber auch, welch beraus unterschiedliche Auffassungen und Meinungen zur Organspende vertreten werden.

Da sind zum einen die Žrzte, die sagen: Wir wollen eine sichere Rechtsgrundlage. -- Die sollen sie bekommen. Meine Damen und Herren, ich finde es allerdings nicht gut, daá uns einige Žrztefunktion"re ganz ungeniert bevormunden wollen. Ich glaube, das mssen wir alle zurckweisen.

Erschtternd sind die vielen Briefe von Menschen, die auf eine Organspende warten, oder die von ihren Angeh"rigen. Sie sind erschtternd deswegen, weil sich wohl jeder von uns sehr gut vorstellen kann, wie es ist, wenn man sich in der Situation befindet, auf ein Organ zu warten. Man setzt seine ganze Hoffnung auf dieses neue Organ. Man hofft, daá man weiterleben kann, obwohl man sehr gut weiá, daá es Wartelisten bei jeder Regelung geben wird. Auch unser Nachbarland ™sterreich, Herr Kollege Seehofer, das eine Widerspruchsregelung gew"hlt hat, hat lange Wartelisten. Diese Frage h"ngt also nicht von dem Weg der Regelung ab.

Meine Damen und Herren, wir wissen, daá l"ngst nicht jede Organtransplantation zu dem Ergebnis fhrt, das die Kranken sich erhoffen. Ich glaube, es ist wichtig, auch das hier festzuhalten; auch das mssen wir bedenken.

Aber da ist noch eine dritte Gruppe von Briefen, die uns erreicht. Das sind die Briefe von Menschen, die uns sagen: Wenn ihr jetzt ein neues Gesetz beschlieát, dann achtet bitte darauf, daá ihr darin auch das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung, auf Wrde, auf Leben und auf Respekt am Ende seines Lebens festschreibt.

Auch diese Menschen haben recht. Sie bringen Sorgen zum Ausdruck; sie stehen unter dem Eindruck der Debatte in vielen L"ndern, wenn sie uns beschw"ren, den Todesbegriff eben nicht den medizinischen "Notwendigkeiten" oder Wnschen anzupassen. Herr Dreáler, Sie haben gesagt -- Herr Seehofer, Sie haben es nicht ganz so deutlich gesagt; aber wahrscheinlich meinen Sie dies ebenfalls --, daá die Explantation erst beim Ausfall aller Hirnstr"me beginnen darf. In anderen L"ndern setzt man schon bei dem sogenannten Teilhirntod an. Die Diskussion in wieder anderen L"ndern grenzt Leben vom Tod durch die Kommunikationsf"higkeit ab, setzt Leben mit Personalit"t gleich. Die Menschen, die uns schreiben, beschw"ren uns deshalb: Fangt gar nicht erst an, am Todesbegriff herumzu"ndern, weil ihr sonst bei den zunehmenden medizinischen M"glichkeiten auch die jetzt anvisierte Grenze nicht mehr halten k"nnt.

(Beifall bei der SPD und dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Diese Menschen stehen natrlich auch unter dem Eindruck der Biomedizinkonvention und der Diskussionen, die es in diesem Zusammenhang gibt.

(Abg. Horst Seehofer [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

-- Herr Seehofer, bitte sch"n.

(Heiterkeit)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Es ist sch"n, daá Sie die Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Seehofer zulassen.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Natrlich, gern.

Horst Seehofer (CDU/CSU): Frau Kollegin, darf ich Sie noch einmal auf das hinweisen, was der Kollege Dreáler schon deutlicher gemacht hat, als ich pers"nlich es getan habe, n"mlich auf die klare Festlegung in unser erweiterten Zustimmungsl"sung, daá es sich in jedem Fall um einen verstorbenen Menschen handeln muá, wenn explantiert werden soll, daá zweitens nach den Regeln der Medizin und Naturwissenschaft festzulegen ist, wann der Tod eingetreten ist, und daá wir drittens -- das ist das Entscheidende, was ich im Hinblick auf das, was Sie gerade gesagt haben, noch ansprechen m"chte --, wenn die Medizin Regeln festlegt, ihr durch das Gesetz aber nicht erlauben, unter die Schwelle des Ausfalls des gesamten Hirns zu gehen? Denn auch wir kennen die Diskussion, die es in Amerika und in den skandinavischen L"ndern gibt und in der es darum geht, ob nicht auch ein Teilhirntod gewissermaáen den Tod des Lebewesens bedeutet. Das verneinen wir, und deshalb sagen wir: Unter die Schwelle des Hirntodes darf nicht gegangen werden.

(Monika Knoche [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN]: Dann schreiben Sie es ins Gesetz!)

-- Das steht im Gesetz, Frau Knoche.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Herr Seehofer, daran besteht gar kein Zweifel. Herr Dreáler hat es vorhin -- wie Sie sagen -- in der Tat noch deutlicher zum Ausdruck gebracht. Ich bin Ihnen dankbar dafr, daá Sie es jetzt auch von Ihrer Seite ganz klar best"tigen. Das aber nimmt den Menschen, die die Diskussion in den USA und in anderen L"ndern verfolgen, doch nicht die Angst, daá Sie Ihren Todesbegriff in einigen Jahren doch wieder anpassen, und sei es auf dem Wege ber eine internationale Konvention. Im Bereich der Biomedizinkonvention haben wir erleben mssen, wie wenig wir unsere eigenen Standards international halten k"nnen. Es geht jetzt nicht um einen Vorwurf an Sie oder an Herrn Dreáler, sondern es geht um die Sorge, daá dann, wenn man von dem Tod als Absolutum, als dem jederzeit sichtbaren und erkennbaren Ende des Lebens durch den Ausfall aller Lebensfunktionen abgeht, kein Halten mehr ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN -- Zuruf von der CDU/CSU: Das Gegenteil ist der Fall!)

Meine Damen und Herren, ich glaube schon, daá wir sehr sorgf"ltig darauf achten mssen, was wir gesetzlich festlegen. Deshalb komme ich jetzt noch zu dem weiteren Einwand, den Sie, Herr Seehofer, zur Organentnahme nach Beginn der Sterbephase, die durch den Ausfall aller Hirnfunktionen signalisiert wird, gemacht haben. Ich halte Ihre Ausfhrungen fr falsch. Die Sterbephase geh"rt zum Leben; man darf sie nicht als den Tod umdefinieren. Sie ist nicht der Tod. Wer die Begriffe ver"ndert, wrde vielleicht bei einigen Žrzten Žngste berwinden. Aber das w"re eine Umdefinition, die ich bei einer solchen Frage nicht fr erlaubt halte, die auch kein Problem l"st.

Ich will noch einen anderen Punkt anfhren. Der naturwissenschaftlich definierte Tod soll -- wie Sie, Herr Professor Scholz, sagen -- als Sachverhaltsgrundlage fr uns Juristen dienen. Daá das Ende des Lebens mit dem Ausfall der Hirnstr"me eintritt, ist jedoch auch unter naturwissenschaftlich argumentierenden Medizinern nicht unumstritten. Sie alle wissen, daá der Streit darber nicht alleine zwischen Menschen besteht, die schwerpunktm"áig ethische oder juristische Standpunkte vertreten, sondern er ist auch unter den Medizinern aller Fachbereiche heute st"rker als vor fnf oder zehn Jahren im Gange.

Ich pers"nlich halte die Zweifel, die heute vorgetragen werden, fr plausibel, weil es schon eine Menge an begrifflichen Definitionskunststcken verlangt, ein schlagendes Herz, ein lebendes Organ einem K"rper zu entnehmen, der "tot" sein soll. Daá eine Schwangere, deren Kind

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Stimmt doch gar nicht!)

-- doch, Herr Thomae, ich komme gleich darauf zurck -- durch Kaiserschnitt zum Leben gebracht werden kann, nach der Feststellung des Ausfalls der Hirnfunktionen "tot" sein soll, meine Damen und Herren, werden Sie ernsthaft nicht behaupten k"nnen.

Da hier der Einwand gekommen ist, dies sei nicht der Fall, m"chte ich Sie daran erinnern, daá bei dem Erlanger Baby der behandelnde Arzt, Herr Professor Scheele, deutlich darauf hingewiesen hat, daá die Hirntoddiagnose vorlag. Das gleiche war bei der Frau der Fall, deren Kind im Krankenhaus Filderstadt durch Kaiserschnitt geboren wurde.

(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Nein!)

-- Ich habe das Protokoll hier und lese es Ihnen jetzt vor. Ich bitte aber, das nicht auf meine Redezeit anzurechnen.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Frau Abgeordnete, das geht leider nicht. Sie mssen es in Ihrer Redezeit unterbringen.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Dann mssen Sie mir das so glauben. Wenn es wegen der Redezeit nicht m"glich ist, werde ich es nicht vortragen. Aber Sie sollten es dann einfach akzeptieren und nicht bestreiten. Vielleicht fragt mich ja auch jemand.

(Abg. Peter Conradi [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage -- Heiterkeit)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Conradi?

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Bitte sch"n, Herr Conradi.

Peter Conradi (SPD): Frau Abgeordnete D"ubler-Gmelin, wrden Sie bitte das, was Sie dem Haus gerade vortragen wollten, wegen Ihrer Redezeit aber nicht konnten, ohne Zeitverlust mir vortragen?

(Heiterkeit)

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Vielen Dank, Herr Conradi; das ist eine sehr liebenswrdige Frage.

W"hrend der Anh"rung hat der behandelnde Arzt in Erlangen, Herr Professor Scheele, vorgetragen:

Wir haben keine Angiographien durchgefhrt,

(Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Na also!)

-- h"ren Sie doch einfach einmal zu; entschuldigen Sie, Sie brauchen ein biáchen mehr Geduld, Herr Kollege --

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Keine Ahnung, der Herr Z"ller!)

sondern wir haben Doppler-Sonographien und EEG-Untersuchungen vorgenommen. Diese wurden auf Wunsch des Vaters auch nach der Hirntoddiagnose in w"chentlichen Abst"nden wiederholt.

Herr Conradi, um Ihre Frage vollst"ndig zu beantworten, m"chte ich hinzufgen, daá in dem Filderst"dter Fall, bei dem das Baby durch einen Kaiserschnitt zum Leben gebracht werden konnte, der sogenannte Hirntod, also der Ausfall aller Hirnfunktionen, in einem anderen Krankenhaus ebenfalls festgestellt worden ist. Es gibt also keinen Zweifel.

Einen letzten Gedanken m"chte ich Ihnen vortragen: Auch wenn ich pers"nlich diese Zweifel am naturwissenschaftlichen Ende des Lebens nicht teilte, Herr Kollege Scholz, so g"be es diese Zweifel doch. Und wir als Juristen k"nnen deshalb nicht annehmen, daá der Tod unzweifelhaft sachverhaltsm"áig naturwissenschaftlich definiert ist. Vielmehr máten wir genau das, was Herr Schmidt-Jortzig vorhin vorgetragen hat, gelten lassen: daá unsere Verfassung mit ihrer Stellungnahme im Zweifel fr das Leben auf jeden Fall die Sterbephase in den Bereich des Noch-Lebens einordnet. Damit sind wir bei dem Erfordernis der h"chstpers"nlichen Zustimmung. Damit sind wir bei der engen Zustimmungsregelung, auf die ich brigens auch meine ganze Zuversicht setze, weil ich es fr eine moralische und ethische Verpflichtung halte, zu helfen, wenn ich es kann, und zwar auch durch eine Organspende, was absolut mit dem korrespondiert, was als Zustimmungserfordernis vom Brger erwartet werden kann und erwartet werden muá.

Setzen wir also auf die Brger! Fordern wir die Haus"rzte auf, mit ihren Patienten ber Organspenden zu reden! Bitten wir die Bundeszentrale fr gesundheitliche Aufkl"rung, eine der Aidskampagne "hnliche Kampagne zu starten!

(Abg. Wolfgang Lohmann [Ldenscheid] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter, ich kann keine Zwischenfrage mehr zulassen. Die Redezeit ist ohnehin l"ngst abgelaufen.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Darf ich meinen Gedanken vielleicht noch beenden?

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Ja, bitte.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Vielen Dank, Frau Pr"sidentin.

Bitten wir auch darum, daá s"mtliche M"glichkeiten zur Erinnerung an diese moralische Verpflichtung genutzt werden! Setzen wir vor allen Dingen dann auf die klare gesetzliche Regelung, die die Zustimmung von den mndigen Brgern verlangt, von denen wir so viel sprechen! Diese klare Regelung bringt mehr. Fr eine klare Regelung k"nnen wir besser werben. Mit dieser klaren Regelung werden wir dann, glaube ich, auch den Hoffnungen gerecht, die gerade die Kranken, die Organspender und die Žrzte auf uns setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Jrgen Rttgers.

Dr. Jrgen Rttgers (CDU/CSU): Frau Pr"sidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar fr diese Debatte. Ich glaube, sie gereicht dem Deutschen Bundestag zur Ehre.

Viele von uns haben -- das hat der bisherige Verlauf dieser Debatte gezeigt -- einen ganz pers"nlichen Zugang zum Thema Organtransplantationen. Ich denke, es ist wichtig zu sagen, daá hinter den beiden verschiedenen Antr"gen, ber die wir jetzt diskutieren, sehr unterschiedliche Zug"nge stehen, brigens Zug"nge, die sich -- das stellt man fest, wenn man sich in einem Diskussionsprozeá austauscht -- stellenweise sogar ausschlieáen. Trotz der verschiedenen Meinungen und der verschiedenen Zug"nge gibt es aber den Versuch, eine L"sung zu erzielen.

Frau Kollegin D"ubler-Gmelin, es kommt mir sehr darauf an, festzustellen, daá der Antrag, den ich untersttze, keinen neuen Todesbegriff einfhrt,

(Beifall des Abg. Wolfgang Z"ller [CDU/CSU])

daá er am vorhandenen Todesbegriff nichts "ndert und daá er keine neue Definition einfhrt.

Lieber Herr Schmidt-Jortzig, bezogen auf das, was Sie gesagt haben, und auch im Zusammenhang mit dem, was der Kollege Scholz gesagt hat, m"chte ich betonen: Es gibt keine verschiedenen Formen von Tod.

(Wolfgang Lohmann [Ldenscheid] [CDU/CSU]: So ist es!)

Entweder lebt der Mensch, oder er ist tot.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Fr mich lebt der Sterbende. Deshalb hat er auch ein Recht auf einen wrdigen Tod.

Wenn ich die Debatte und die verschiedenen Alternativen auch auf Grund all der Gespr"che, an denen ich teilnehmen durfte, richtig verstanden habe, dann, werte Kolleginnen und Kollegen, stellen sich die Alternativen -- ich wiederhole das ausdrcklich -- vor dem Hintergrund sehr pers"nlicher Zug"nge zu diesem Thema wie folgt dar: Der Antrag von von Klaeden, Schmidt-Jortzig und anderen erlaubt die Entnahme von Organen bei einem Nichttoten; er erlaubt also die Entnahme von Organen bei einem Lebenden. Weil dies so ist, enth"lt er zwangsl"ufig und konsequenterweise eine m"glichst restriktive Zustimmungsregelung. So habe ich es verstanden.

(Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Das ist falsch!)

Der Antrag, den ich untersttze, setzt bei allen Regelungen in bezug auf das Verfahren voraus, daá der Mensch tot sein muá. Weil der Antrag dies zur Voraussetzung macht, kann er konsequenterweise eine erweiterte Zustimmungsregelung vorsehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

-- Herr Vizepr"sident Hirsch, der Mensch muá tats"chlich tot sein. Die Antwort auf die Frage, wann dies vorliegt, ist natrlich ganz, ganz schwierig. Es stellt sich auch die Frage: Wer legt dies fest? Das ist einer der Punkte, ber den wir alle parteibergreifend, immer wieder diskutieren und mit dem wir unsere Probleme haben. Die Antwort ist um so schwieriger, als es bei der Frage, was der Tod ist, keinen unstrittigen Konsens in unserer Gesellschaft mehr gibt. Unsere Gesellschaft hat den Tod verdr"ngt. Er ist aus der Familie in die Sterbezimmer der Krankenh"user und in die Altersheime verbannt worden. Bei diesem Thema kommt er pl"tzlich zurck.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter Dr. Rttgers, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Nickels?

Dr. Jrgen Rttgers (CDU/CSU): Ja.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Bitte.

Christa Nickels (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Herr Kollege, ich verstehe das Dilemma. In dem befinden wir uns alle. Aber woher nehmen Sie die Hoffnung, daá das Dilemma durch Definition weg ist, wenn man sich die Angeh"rigen vorstellt, denen man erkl"rt, ihr Angeh"riger sei tot, aber sie k"nnen seine warme Hand anfassen? Der Angeh"rige, der tot sein soll, schwitzt. Wie erkl"ren Sie das einer Krankenschwester? Ich bin Fachkrankenschwester fr Innere Intensivpflege und habe solche Patienten gepflegt. Wie erkl"ren Sie der Krankenschwester, daá sie bei diesem Menschen noch die Fusionen anh"ngt und Medikamente gibt, die bei dem "Toten" noch wirken? Wie gehen Sie mit der Tatsache des praktischen Lebens um, daá lebende Haut warme Haut oder schwitzige oder khle Haut ist? Woher nehmen Sie die Hoffnung, daá Sie durch die Definition dieses Dilemma heilen?

Dr. Jrgen Rttgers (CDU/CSU): Verehrte Frau Kollegin, ich habe da weder Hoffnung noch Sicherheit, noch irgend etwas anderes, weil dies genau so offen ist, wie Sie es schildern, weil ich genau die pers"nlichen Schwierigkeiten sehe, die Menschen angesichts dieses Problems haben. Wie soll man einem Vater klarmachen, daá sein Sohn tot ist, wenn er dessen Puls noch fhlt? Dieser Punkt ist nicht zu l"sen.

Weil dies aber so ist, Frau Kollegin -- da liegt Ihr Miáverst"ndnis --, definiere ich nicht.

(Zustimmung des Abg. Horst Seehofer [CDU/CSU])

Gerade deshalb sage ich: Ich bin mit der Wahl in den Deutschen Bundestag nicht beauftragt worden, festzulegen, wann ein Mensch stirbt und wann ein Mensch lebt,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

sondern ich stelle nur fest, daá es so, wie der Herr diese Welt geschaffen hat, diese zwei Zust"nde gibt.

Es gibt bisher nur eine einzige M"glichkeit, dies festzustellen, n"mlich daá das diejenigen tun, die das berufsm"áig auf Grund ihrer Ausbildung, auf Grund ihres Ethos, auf Grund ihrer Zielsetzung machen, so wie dies immer gewesen ist, seitdem die Menschheit besteht. Es ist Aufgabe der Žrzte, zu sagen, dieser Mensch ist tot, dieser Mensch lebt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU -- Dr. Herta D"ubler-Gmelin [SPD]: Also legt ihr es doch fest!)

Da erfolgt eben nicht die Festlegung durch den Gesetzgeber: Das ist der Hirntod, und das ist der Herztod.

Gerade als jemand, der sich auch mit Forschung besch"ftigt, Frau Kollegin Nickels, sage ich Ihnen: Wir alle haben in den letzten Jahren erlebt, daá sich das Verst"ndnis von dem, was Tod ausmacht, bei denjenigen, die damit zu tun haben, durchaus "ndern kann.

(Peter Conradi [SPD]: Eben!)

Es ist noch nicht lange her, da gab es einen breiten Konsens in der Medizin und in der Gesellschaft, daá der Herztod mit dem Tod gleichzusetzen ist. Heute sagt eine Mehrheit, es ist der Hirntod.

(Monika Knoche [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN]: Das spricht doch gerade dafr, die Entscheidung nicht der Žrzteschaft zu berlassen!)

Ich weiá nicht, ob wir nicht in fnf oder zehn Jahren eine Situation haben, in der etwas anderes als Mehrheitsmeinung vorgetragen wird. Weil dies so ist, ziehe ich den Schluá daraus -- das ist mir wichtig --, daá wir als Gesetzgeber, als Deutscher Bundestag nicht sagen, unter diesen und jenen Voraussetzungen ist ein Mensch tot oder er lebt. Dies ist vielmehr eine Aufgabe -- das ist nun einmal so --, die ich Žrzten nicht abnehmen kann. Sie mssen das nach dem Stand der medizinischen Erkenntnis feststellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur zweiten Frage, die genauso wichtig ist, auch im Hinblick auf unser Verst"ndnis von Gesellschaft, im Hinblick auf unser Verst"ndnis vom Menschsein. Wenn ich eine juristische Festsetzung von Hirntod und Tod ablehne, legt dies dann eine enge Zustimmungsregelung nahe? Ich meine, nein. Kein Mensch ist Herr ber Leben und Tod eines anderen. Die Feststellung des Todes ist Aufgabe der Žrzte.

Der Philosoph Hans Jonas hat gesagt: "Das Urbild aller Verantwortung ist die von Menschen fr Menschen." Da stimme ich ihm zu. Ein Mensch kann fr andere Menschen Verantwortung bernehmen. Oder andersherum gesagt: Zeichnet er sich nicht gerade dadurch vor allen anderen Lebewesen aus? Das Tragen von Verantwortung ist unbestreitbar ein Bestandteil unseres Menschseins. Der Mensch erh"lt seine eigentliche Wrde und Bestimmung durch die Verantwortung, die er fr andere Menschen bernimmt. Diese Verantwortung wird zur Herausforderung, wenn der Mensch in Grenzsituationen des Lebens Entscheidungen f"llen muá. Das gilt brigens sowohl fr die Žrzte als auch fr die Verwandten, die einer Organentnahme bei einem Toten zustimmen.

Jeder Mensch stirbt seinen ureigenen Tod. Der Tod ist immer das Ende der Lebensgeschichte. Jede Lebensgeschichte ist einzigartig und gleichzeitig ein Teil des gemeinsamen Lebens aller. Unser Leben ist immer ein Leben in Beziehungen. Jeder von uns weiá das und hat das auch pers"nlich erfahren. Die Beziehungen, die ein Mensch zu Lebzeiten geknpft hat, haben ber seinen Tod hinaus Bestand.

Aus diesem Grunde bin ich fr die erweiterte Zustimmungsregelung. Ich halte es fr vertretbar, daá die engsten Verwandten -- gleichsam als Treuh"nder -- auch diese letzte Verantwortung bernehmen. Ich glaube, daá der letzte Wille eines Verstorbenen im Herzen seiner Angeh"rigen aufgehoben ist. Die Angeh"rigen allein k"nnen den mutmaálichen Willen beurteilen, falls der Betreffende sich vorher selbst nicht ge"uáert hat.

Kann die Grenzsituation einer Organspende -- auch diese Frage stellt sich -- eigentlich schon zu Lebzeiten genau beurteilt werden? Ich glaube, nein. Deswegen meine ich, daá die treuh"nderische Interpretation naher Menschen den Willen eines Verstorbenen ebenso authentisch zeigt wie eine vor dem Tod schriftlich erkl"rte Bereitschaft zur Organspende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle tun uns schwer damit, schon zu Lebzeiten an den Tod zu denken. Wir stehen in einem Dilemma. Auf dem Weg zu dieser Debatte heute traf ich den Kollegen Alfons Mller, der diesem Haus viele Jahre angeh"rt hat. Er verfolgt diese Debatte heute sehr aufmerksam. Er selber hat schon mehrfach eine Organtransplantation erhalten. Das beschreibt genau das Dilemma, vor dem wir stehen, n"mlich auf der einen Seite das richtige Verst"ndnis vom Leben und vom Tod zu haben und auf der anderen Seite den Versuch zu machen, so gut wie irgend m"glich zu helfen.

Ich pers"nlich glaube, daá der Antrag, der im Bewuátsein der beschr"nkten M"glichkeiten, die ein Gesetzgeber hat und haben muá, auf der einen Seite darauf verzichtet, zu definieren, wann der Mensch tot ist und wann er lebt, der auf der anderen Seite den Menschen nicht nur als Individualwesen versteht, sondern auch als ein Wesen, das in eine Gemeinschaft eingebunden ist, dieser Spannung, die es sicherlich gibt und die auszuhalten wir alle aufgerufen sind, am besten gerecht wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Wolfgang G"tzer.

Dr. Wolfgang G"tzer (CDU/CSU): Frau Pr"sidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung, die der Deutsche Bundestag heute zu treffen hat, ist sicherlich eine der schwerwiegendsten und schwierigsten dieser Legislaturperiode. Das Parlament hat es sich in seinen Beratungen wahrlich nicht leichtgemacht. Umfangreiche Anh"rungen und zahlreiche Gespr"chsrunden haben in den letzten Jahren stattgefunden. Viele Briefe und Stellungnahmen von Brgern und Verb"nden haben uns erreicht und sind in die Beratungen mit eingeflossen.

Besonders bedanken m"chte ich mich an dieser Stelle bei Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, der sich intensiv um eine konsensf"hige Regelung bemht hat. Daá es dennoch heute eine ganze Reihe unterschiedlicher Antr"ge gibt, ist angesichts der ungeheuer komplizierten juristischen, medizinischen und ethischen Fragen, die das Thema Organtransplantation aufwirft, begreiflich.

Ich selbst pl"diere fr die enge Zustimmungsl"sung und m"chte Ihnen die Grnde kurz darlegen, die mich dazu gefhrt haben. Ich vertrete entschieden die Auffassung, daá sich der Gesetzgeber einer Legaldefinition des Todes enthalten soll, ja aus verfassungsrechtlichen Grnden enthalten muá. Es gibt Dinge, die der Kompetenz des Politischen entzogen sind. Die Festlegung des Todeszeitpunktes geh"rt dazu.

(Beifall des Abg. Eckart von Klaeden [CDU/CSU] und des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Mit gutem Grund ist dies auch bisher nicht gesetzlich geregelt.

Es werden statt dessen lediglich Rechtsfolgen durch Gesetz bestimmt, die an den Tod anknpfen. Insbesondere halte ich es fr nicht vertretbar, durch ein Gesetz den sogenannten Hirntod als Tod des Menschen zu bestimmen.

Die Zweifel an der Richtigkeit der Hirntodkonzeption haben sich im Laufe der Beratungen verst"rkt und k"nnen nicht als abwegige Mindermeinung abgetan werden. Vielmehr ist heute sowohl in der Medizin als auch in der Rechtswissenschaft und in der Philosophie umstritten, ob der Hirntod den Tod des Menschen sicher anzeigt. Beide Kirchen haben sogar inzwischen klar Position gegen die Festlegung des Hirntodes als Tod des Menschen bezogen und darauf hingewiesen, daá eine solche Auffassung im Widerspruch zum christlichen Menschenbild steht.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

-- Ich beziehe mich auf die Hirntodfeststellung, nicht auf die Zustimmungsl"sung. Dazu gibt es jngste klare Aussagen beider Kirchen.

Der Hirntod ist demnach der entscheidende Einschnitt im Prozeá des Sterbens, nicht aber der endgltige Tod selbst. Angesichts der groáen Zweifel ist es dem Gesetzgeber dann aber verwehrt, den Hirntod als den Tod des Menschen zu definieren. Vielmehr muá er diese Frage offenlassen.

(Beifall des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Dem steht aber nicht entgegen, den Hirntod als Entnahmekriterium fr eine Organtransplantation anzunehmen.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter Dr. G"tzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dreáen?

Dr. Wolfgang G"tzer (CDU/CSU): Bitte sch"n.

Peter Dreáen (SPD): Herr Kollege, was halten Sie denn von den Schwierigkeiten, die die Transplantationsmediziner haben, wenn wir jetzt nicht eindeutig festlegen, was der Tod ist? Wenn wir uns nicht eindeutig festlegen, kann man den Transplantationsmedizinern nicht zumuten, zu entscheiden, wer tot ist. Sie wissen dann nicht, ob sie einem lebenden oder einem toten Menschen Organe entnehmen. Glauben Sie nicht, daá wir in diesem Fall auch die Schwierigkeiten, in denen die Transplantationsmediziner stecken, bercksichtigen mssen?

Dr. Wolfgang G"tzer (CDU/CSU): Ich verstehe Ihre Frage sehr gut. Trotzdem bleibe ich dabei, daá es nicht Sache des Gesetzgebers ist, die Definition des Todes festzulegen. Man darf aber auch nicht -- da haben Sie v"llig recht -- das alleinige Risiko den Medizinern auferlegen. Deswegen bin ich -- ich komme im n"chsten Punkt dazu -- fr eine enge Zustimmungsl"sung, die ich als die einzig konsequente bei dieser Auffassung ansehe.

Der Einwand, der dagegen vorgebracht wird, daá man den Hirntod trotzdem als Entnahmekriterium zulassen kann, ist vor allem der, daá dies ein Verstoá gegen das Recht auf Leben und damit gegen 1/2 216 StGB w"re. Dieser Einwand ist beachtlich, aber er greift letztlich nicht. Wie der angesehene Strafrechtler Professor Herbert Tr"ndle bei der Anh"rung des Rechtsausschusses im Januar dieses Jahres berzeugend ausgefhrt hat, ist es Sinn und Zweck des 1/2 216 StGB, eine gezielt die Lebensbeendigung herbeifhrende Handlung zu untersagen.

Die Organentnahme bei einem Hirntoten ist aber etwas ganz anderes. Sie setzt bei einem irreversibel Sterbenden eine von ihm gewollte Lebensverl"ngerung allein zu dem Zweck voraus, durch die Organentnahme das Leben eines anderen zu retten. Es kommt somit nicht zu einer Lebensverkrzung durch die Organentnahme, sondern zu einer Lebens- oder -- anders ausgedrckt -- zu einer Sterbensverl"ngerung mit Einwilligung des Betroffenen, um ein sittlich hochstehendes Ziel zu erreichen, n"mlich die Rettung eines anderen Menschen.

Daraus ergibt sich fr mich allerdings zwingend -- jetzt komme ich zu dem Punkt, Herr Kollege -- das Erfordernis einer ausdrcklich und h"chstpers"nlich erkl"rten Einwilligung des Organspenders. Denn wenn der Hirntote als sterbende, aber noch lebende Person anzusehen ist, gleichwohl aber als Organspender in Frage kommen soll, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Transplantationsgesetzes die Pflicht, die Pers"nlichkeitsrechte des Spenders ohne Einschr"nkung zu wahren. Es ist ein Ausdruck der jedem Menschen innewohnenden und unver"uáerlichen Wrde, daá ein Dritter nicht ohne oder gegen den Willen des Betroffenen ber dessen K"rper verfgen kann.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter Dr. G"tzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Seehofer?

Dr. Wolfgang G"tzer (CDU/CSU): Aber selbstverst"ndlich.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Bitte, Herr Seehofer.

Horst Seehofer (CDU/CSU): Herr Kollege G"tzer, wrden Sie dann die gleichen juristischen und ethischen Regeln in bezug auf jene Organe anwenden, die die Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland importiert, und sind Sie sich bewuát, daá wir schon heute ein Importland sind und, wenn Sie die gleichen Regeln anwenden wrden, die Transplantationsmedizin der Bundesrepublik Deutschland am Ende w"re?

Dr. Wolfgang G"tzer (CDU/CSU): Herr Kollege Seehofer, ich sehe das Problem so wie Sie und bin mit Ihnen der Meinung, daá wir versuchen mssen, dieses Problem zu l"sen. Allerdings k"nnen wir heute nur ber ein Gesetz entscheiden, das die Organtransplantation hier in Deutschland regelt.

Ich darf fortfahren. Das, was ich gesagt habe, gilt fr den in der letzten Sterbephase befindlichen Menschen genauso wie nach dem endgltigen Tode im Rahmen des postmortalen Pers"nlichkeitsrechts. Nicht die Definition des Todes, sondern die Frage der Einwilligung ist somit aus meiner Sicht das entscheidende Problem bei diesem Thema.

Nur der Organspender kann demnach in eine Organentnahme wirksam einwilligen. Eine mutmaáliche Einwilligung kann meines Erachtens nicht ausreichen. Erst recht scheidet die Ersetzung seiner Einwilligung durch die Zustimmung der Angeh"rigen aus. Auáerdem stellt es eine meiner Meinung nach unzumutbare Belastung fr die Angeh"rigen dar, wenn ihnen eine so schwerwiegende Entscheidung aufgebrdet wird.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluá. Uns allen liegt am Herzen, daá die Spendebereitschaft in der Bev"lkerung steigt. Wir brauchen mehr Organe, weil immer mehr Menschen lebensnotwendig auf eine Organtransplantation angewiesen sind. Fr Organspenden muá ohne Zweifel noch st"rker geworben werden.

Ich habe groáes Verst"ndnis fr all diejenigen, die auf eine Organspende warten und deshalb eine m"glichst weite Regelung wnschen. Trotzdem muá klar gesagt werden -- auch und gerade im Interesse dieser Menschen --, daá der erste Zweck eines Transplantationsgesetzes nicht die Schaffung erleichterter Voraussetzungen fr eine Organspende sein kann, sondern ihre verfassungsgem"áe und ethisch unangreifbare Regelung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Die Voraussetzung fr mehr Organspenden ist Vertrauen -- Vertrauen der Brger in die Transplantationsmedizin und Vertrauen, das aus klaren gesetzlichen Regelungen erw"chst. Dafr ist eine intensive Aufkl"rung erforderlich und die Gewiáheit, daá der eigene Wille respektiert wird.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen und der PDS)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Ruth Fuchs.

Dr. Ruth Fuchs (PDS): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Ebenso wie andere Abgeordnete unserer Bundestagsgruppe trete ich dafr ein, daá es in diesem Lande auch knftig Organtransplantationen in einem ausreichenden Umfang gibt. Dabei stelle ich mir fr diese wichtige medizinische Hilfsm"glichkeit keinesfalls einen uferlos wachsenden Bedarf vor. Ich meine, daá es fr diese Methode ethische Grenzen und Grenzen der Sinnhaftigkeit geben muá. Ihr Einsatz rechtfertigt sich vor allem durch die Rettung menschlichen Lebens, welche auf andere Weise nicht mehr m"glich ist, oder, wie bei der Nierentransplantation, dadurch, daá gegenber einem Leben am Dialyseger"t Jahrzehnte an Gesundheit und Leistungsf"higkeit gewonnen werden k"nnen.

Nach allem, was wir der Medizingeschichte entnehmen k"nnen, wird sicher auch die Organtransplantation in einer heute noch nicht absehbaren Zukunft durch neue medizinische Entwicklungen und M"glichkeiten schrittweise ersetzt bzw. abgel"st werden. Fest steht aber: Gegenw"rtig und auf absehbare Zeit ist sie eine ethisch gerechtfertigte und medizinisch gebotene M"glichkeit, Leben zu retten oder Leben in seiner Qualit"t v"llig neu zu schenken.

Das Bemhen um Organtransplantationen und um Erh"hung der Spenderbereitschaft gewinnt an Glaubwrdigkeit, wenn zugleich sichtbar wird, daá sich Gesellschaft und Staat mit gleichem Nachdruck fr die Vermeidung von vorzeitigen und lebensbedrohenden Organkrankheiten einsetzen, wie sie dies fr den medizinisch-technischen Ersatz unheilbar zerst"rter Organe tun. Die Analyse der Ursachen und damit der Vermeidbarkeit lebensbedrohlicher Organsch"digungen ist eine wichtige Voraussetzung, damit durch die Organtransplantationen keine einseitigen Entwicklungen in der Medizin verfestigt bzw. fortgesetzt werden.

Auf die Bedeutung pr"ventiver Aspekte wird in der Diskussion zu diesem Gesetz bisher nur selten hingewiesen. Sie sollten meines Erachtens aber mehr in den Vordergrund gerckt werden. Sie mssen auch eine gr"áere Rolle spielen, um den ohnehin bestehenden Trend zu einer Apparate- und Reparaturmedizin nicht noch einseitig zu bef"rdern. Er sollte vielmehr veranwortungsbewuát in Bahnen gelenkt werden, in denen nur die sinnvollen, notwendigen Maánahmen zur Anwendung kommen. Als ein Beispiel sei hier genannt, daá 20 Prozent aller F"lle mit definitivem Ausfall der Nierenfunktion infolge chronischer Niereninsuffizienz auf Schmerzmittelabusus zurckgehen.

Unabweisbare Voraussetzung fr die Organtransplantation ist, daá der Gesetzgeber alle damit verbundenen und zum Teil "uáerst komplizierten Probleme und Handlungsfelder sorgf"ltig und verantwortungsbewuát, aber auch eindeutig und auf Dauer tragf"hig regelt.

Bei der erweiterten Zustimmungsl"sung wird der isolierte Hirntod als sicher diagnostizierbarer, vollst"ndiger und irreversibler Ausfall der gesamten Hirnfunktion verstanden und davon ausgehend als eindeutiges Kriterium fr den Tod des Menschen definiert; dies nicht nur, weil die geistigen Leistungen des Gehirns wegfallen und die individuelle Personalit"t unwiederbringbar verloren ist, sondern zugleich auch, weil die biologische Lebensf"higkeit des Menschen mit dem Ausfall des Gehirns nicht mehr besteht. Nach Abschalten der Beatmungsger"te stehen bekanntlich auch Atmung und Kreislauf still.

Der Hirntote ist in diesem Verst"ndnis ein Verstorbener, bei dem das Totensorgerecht der Angeh"rigen greift. Daraus ergibt sich, daá sie um Zustimmung gefragt werden drfen. Wahr ist allerdings, daá Angeh"rige dabei mit einer menschlich kaum zu bew"ltigenden Entscheidungssituation konfrontiert werden. Diese Lage kann allenfalls dadurch gemildert werden, daá Menschen, die einander nahestehen, ber diese Problematik zu Lebzeiten sprechen und dadurch Sicherheit ber ihre gegenseitigen pers"nlichen Auffassungen gewinnen.

Ich habe Respekt vor dem Anliegen der Vertreter einer engen Zustimmungsl"sung, eine Organspende einzig und allein an die pers"nliche Zustimmung des aufgekl"rten einzelnen binden zu wollen. Zugleich aber ist fr mich nicht zu bersehen, daá die enge Zustimmungsl"sung auf grundlegenden Fehlannahmen basiert und eine Reihe unaufl"slicher Widersprche enth"lt. Wer den Hirntod als Tod des Menschen ablehnt, darf eigentlich als Konsequenz daraus nur das strikte Verbot jeglicher Organentnahme ableiten.

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Solange ein Mensch lebt oder als noch Lebender betrachtet wird, ist eine Organentnahme unakzeptabel. Das ist in der ganzen Welt so, und das muá meiner Meinung nach auch in unserem Lande so bleiben. Eine Organentnahme bei nicht Verstorbenen ist auch dann nicht zu vertreten, wenn der einzelne dem selbst zugestimmt hat. Denn dies l"uft unausweichlich auf eine T"tung auf Verlangen hinaus. Dazu drfen sich Žrzte bekanntlich nicht bereit finden. Die scharfe Ablehnung eines solchen Vorgehens seitens der Žrzte ist konsequent; steht es doch in absolutem Gegensatz zu ihrem Berufsverst"ndnis.

Wer Organtransplantationen fr richtig und notwendig h"lt, muá vom gesicherten internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ausgehen und sie damit so regeln, daá Žrzte ihr Handeln auch mit ihren fundamentalen berufsethischen Grunds"tzen vereinbaren k"nnen. Im anderen Fall ist das Ergebnis Rechtsunsicherheit, ein Handeln im Zwielicht und irreparabler Schaden fr das Anliegen selbst.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Die eindeutige Feststellung des eingetretenen Todes ist deshalb als Voraussetzung fr eine Organentnahme unverzichtbar.

Die bei der engen Zustimmungsl"sung vorgenommene Bewertung des Hirntodes sttzt sich international nach meiner Kenntnis auf eine ausgesprochene Minderheit von Wissenschaftlern. Auáerdem muá man in diesem Zusammenhang sagen, daá die Ablehnung des Hirntodkonzeptes in vielen F"llen mit einem teilweise vorwissenschaftlichen Verst"ndnis des menschlichen Todes verknpft ist.

Diejenigen, die es ablehnen, den Hirntod als Tod des Menschen zu verstehen, berufen sich h"ufig darauf, daá der sinnlich erfahrbare Anschein dagegen spricht. Bekanntlich bieten Hirntote nicht das Bild von Verstorbenen. Diesen Zustand nach "rztlicher Diagnose dennoch als Tod zu verstehen und zu akzeptieren bedarf tats"chlich wissenschaftlicher Erkenntnis und entsprechender Abstraktion. Aber, meine Damen und Herren: Ist es nicht v"llig einsichtig, daá wir oft erst solcher Erkenntnis und des abstrakten Denkens bedrfen, um zu einer die Wirklichkeit richtig abbildenden Auffassung zu kommen?

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Frau Abgeordnete Fuchs, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Nickels zu?

Dr. Ruth Fuchs (PDS): Ich denke, die Positionen sind derart klar, daá jegliche weitere Zwischenfrage nur eine Verz"gerung w"re. Ich glaube, wir kommen nicht zu einer Kl"rung des Problems; viele Abgeordnete haben mit Recht eine gefestigte pers"nliche Meinung, und ich bringe jetzt meine gefestigte pers"nliche Meinung zum Ausdruck.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ich m"chte also keine Zwischenfragen zulassen.

So geht es im vorliegenden Fall letztlich auch um die Frage, ob sich dieses Land Gesetze gibt, die ihre geistigen Wurzeln weiterhin im Hauptstrom der auf wissenschaftlicher Vernunft basierenden europ"ischen Aufkl"rung haben.

Bei fehlender individueller Erkl"rung erlaubt die enge Zustimmungsl"sung keine Organentnahme. Das geht meiner Meinung nach am Leben vorbei. Die meisten Menschen m"chten sich nicht zu Lebzeiten festlegen; sie denken und reden nicht ber ihren Tod. Dies scheint ein berall bestehendes Faktum zu sein, das man bis zu einem gewissen Grade in Rechnung stellen sollte, anstatt auf Wunschvorstellungen zu setzen.

So glaube ich, daá unter den Bedingungen einer engen Zustimmungsl"sung die Zahl der Organspenden noch einmal drastisch zurckgehen wird. Schon jetzt treffen bekanntlich nur 5 bis 10 Prozent aller potentiellen Organspender zu Lebzeiten eine entsprechende Entscheidung. Wir wissen auch, daá berhaupt nur 0,6 Prozent aller Versterbenden fr eine Organspende in Frage kommen.

Gegen die vielfach zum Ausdruck gebrachte Hoffnung, dieser Anteil lieáe sich auch bei einer engen Zustimmungsl"sung durch Aufkl"rung deutlich erh"hen, steht leider die berechtigte Befrchtung, daá Organspenden dann kaum noch vorkommen werden. Die Konsequenz w"re eine weitere Zunahme der Zahl der Wartenden und auch eine Zunahme der Zahl der Wartenden, die sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten.

Gerade die Menschen in den neuen Bundesl"ndern, die lange eine Widerspruchsl"sung hatten und fr die die Organtransplantation zum akzeptierten Spektrum zu erwartender medizinischer Hilfem"glichkeiten geh"rte und geh"rt, wrden in groáer Mehrzahl einen durch die Gesetzgebung verursachten Rckschlag auf diesem Gebiet nicht verstehen. šbrigens -- auch das ist meine pers"nliche Meinung -- halte ich die Widerspruchsl"sung nach wie vor fr die vernnftigste Variante.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Meine Damen und Herren, das Gesetz soll durch die mit ihm zu st"rkende Rechtssicherheit eine Grundlage dafr geben, mehr Vertrauen in der Bev"lkerung zu schaffen und von daher wieder eine breitere Zustimmung der Menschen fr eine Organspende zu erhalten. Entscheidend dafr kann aber nicht allein das Gesetz sein. Es ist und bleibt eine unverzichtbare Voraussetzung. Mindestens genauso wichtig oder noch wichtiger drfte aber das Vertrauen der Bev"lkerung in die Medizin und in die Motive "rztlichen Handelns sein.

Nach allem, was wir wissen, haben die meisten Menschen eine positive Einstellung zur Organspende. Aber viele sind verunsichert, weil sie erleben, daá die Medizin immer mehr zum Gesch"ft gemacht wird. Die dritte Stufe der Gesundheitsreform und die mit ihr verbundene Forcierung dieser Tendenz sind hier ein zweifellos negatives Moment.

Es kann festgestellt werden, daá das vorliegende Gesetzesvorhaben aber gerade fr den Bereich der Organtransplantation viele wichtige Mechanismen der Regulierung, Kontrolle und Transparenz eingebaut hat, die das humanistische Anliegen der Medizin durch rechtliche Fundierung deutlich st"rken. Die letztlich entscheidende Frage besteht darin: Wird das Gesetz den hohen Anforderungen gerecht, die gerade auf diesem Gebiet an Sorgfalt, Verantwortungsbewuátsein und an ethischer Sensibilit"t gestellt werden mssen?

Ich denke, man darf zusammenfassend sagen: Der Gesetzentwurf, der die erweiterte Zustimmungsl"sung enth"lt, steht in deutlichem Gegensatz zu vielem, was im letzten Jahr aus dem Hause Seehofer vorgelegt wurde. Er ist eine verantwortungsbewuáte, sachlich korrekte und auch gesetzestechnisch solide Arbeit. Das Gesetz ist geeignet, die von ihm zu erwartende Rechtssicherheit fr alle Beteiligten zu schaffen.

Ich danke fr Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS, der CDU/CSU und der SPD -- Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Der letzte Satz war gut!)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Ich erteile dem Abgeordneten Seehofer das Wort zu einer Kurzintervention. Er bezieht sich auf den Beitrag der Abgeordneten Dr. D"ubler-Gmelin.

Horst Seehofer (CDU/CSU): Verehrte Frau Kollegin D"ubler-Gmelin, heute hat mehrfach die Frage Hirntod, Schwangerschaft und Austragen eines Kindes eine Rolle gespielt. Sie haben teilweise aus Protokollen zitiert. Ich m"chte gerade bei diesem schwierigen Thema Wert darauf legen, daá das Parlament korrekt informiert wird.

Ich habe mir deshalb das offizielle Protokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 25. September 1996 kommen lassen. Ich darf daraus den Sachverst"ndigen Professor Dr. Link im Zusammenhang mit der Filderklinik, die auch Sie genannt haben, zitieren. Der Sachverst"ndige Professor Dr. Link sagt zu dieser Frage w"rtlich:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es um die Patientin aus der Filderklinik. Ich denke, da hat die Musiktherapeutin recht gehabt, wenn sie gesagt hat, daá sie einer schwerkranken Frau und nicht einer Toten begegnet ist, denn bei dieser Frau ist nie die Hirntoddiagnostik gemacht worden.

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)

Der Sachverst"ndige Professor Dr. Link sagt weiter:

Die Frau war nicht tot. Es ist weder die Hirntoddiagnostik gemacht worden, und wie die Beschreibung des behandelnden Arztes selbst zeigt, war die Frau nicht tot.

Ich m"chte, daá das Parlament ber dieses offizielle Protokoll Kenntnis erh"lt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Frau Dr. D"ubler-Gmelin, Sie haben das Recht zu antworten.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Vielen Dank, Herr Seehofer, daá Sie den Sachverst"ndigen zitiert haben. Ich habe bereits den behandelnden Arzt zitiert und mache das jetzt noch einmal mit Namens- und Funktionsangabe: Professor Dr. med. Johannes Scheele, Chirurgische Universit"tsklinik der Universit"t Erlangen/Nrnberg.

Ich stelle das einfach dagegen.

(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Das ist ein anderer Fall!)

-- Nein, bei mir nicht.

Auf die Frage, "Herr Scheele, haben Sie die zerebrale Angiographie durchgefhrt" -- das ist eine Methode der Hirntoddiagnose --, antwortet er: "Wir haben zwar keine Angiographien durchgefhrt, sondern wir haben Dopplersonographien und EEG-

Untersuchungen vorgenommen", die sich ebenfalls auf die Hirntoddiagnose beziehen. "Diese wurden auf Wunsch des Vaters auch nach der Hirntoddiagnose in w"chentlichen Abst"nden wiederholt." Er fhrt weiter aus -- ich kann das gern noch einmal vortragen --, daá die Angiographie deswegen nicht vorgenommen wurde, weil der F"tus keiner unn"tigen Strahlenbelastung ausgesetzt werden sollte.

Was sich daraus ergibt -- das m"chte ich, weil Sie dankenswerterweise einen anderen Fall zitiert haben, noch einmal vortragen --, ist, daá im Fall des Erlanger Babys genauso wie im Fall des Leinfeldener Babys eine Hirntoddiagnose vorgenommen wurde

(Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: Eben nicht!)

und daá in beiden F"llen nach Ihrer Definition der Tod vorliegen máte.

Als letzten Satz darf ich hinzufgen: In Leinfelden konnte durch Kaiserschnitt das Leben des Babys gerettet werden. Es lebt heute. Das ist der Punkt, um den es geht.

Danke sch"n.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das macht ja die Sache so schwierig, daá jeder seinen Gutachter hat, den er heranziehen kann.

(Dr. Herta D"ubler-Gmelin [SPD]: Das ist der behandelnde Arzt!)

Jetzt gebe ich das Wort der Abgeordneten Monika Knoche.

Monika Knoche (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Sehr viel aufschluáreicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist -- ich m"chte kurz auf die Debatte eben eingehen -- die Tatsache, daá eine mit Totenschein ausgestattete hirntote Frau in Erlangen ihren F"tus ber mehrere Wochen hinweg ausgetragen und das Ph"nomen des Spontanabortes vollzogen hat. Es ist unm"glich, zu sagen: Eine Leiche ist in der Lage, ein Kind zu geb"ren. Es ist unm"glich.

Wenn wir aber eine andere gesetzliche Regelung h"tten als die, die wir vorschlagen, wrden wir in der Tat zwei Arten des Totseins festlegen. Es wrde lebendige, belebte Leichen und kalte Leichen geben. šber diese Erfahrung und ber dieses Erleben kann keine Wissenschaft die Menschen hinwegt"uschen. Das ist so. Deshalb darf diese Frage nicht zweckgebunden diskutiert werden. Sie ist keine Ansichtssache, und sie ist auch nicht beliebig.

Dennoch muá entschieden werden, welchen Rechtsstatus ein Mensch im Zustand des irreversiblen Hirnorganverlustes hat. Wir sagen, er ist ein Sterbender und damit ein Grundrechtstr"ger.

Betrachten wir es doch als unsere Chance, aus dieser einmaligen Debatte heute ein Gesetz zu verabschieden, das die medizinischen, kulturellen und religi"sen Fragen in Einklang mit unserer Verfassung l"st. Ohne jedwede Berhrung des T"tungstabus halten wir die Tr vor Begehrlichkeiten fest verschlossen.

Organentnahme ist, wenn der Mensch zugestimmt hat, niemals T"tung, weil das Leben eines irreversibel Sterbenden nicht mit allen Mitteln verl"ngert werden darf. Beziehen wir doch ein, daá das auch ein Grundprinzip "rztlicher Ethik und ein Bestandteil der Ethik des Grundgesetzes ist.

Hierin ist der unverrckbare Konsens einer freien Gesellschaft ausgedrckt. Er sichert uns das ganzheitliche und weltanschaulich offene Menschenbild. Was ist das Wesen der Transplantationsmedizin? Sie ist ein Ausnahmefall "rztlichen Handelns; denn sie muá die Grenze der Fremdleibigkeit eines Menschen berschreiten, um einem anderen helfen zu k"nnen. Die Organentnahme liegt nicht im "rztlichen Behandlungsauftrag. Der Behandlungsauftrag erlischt, wenn der Zustand des Coma dpass festgestellt ist.

Hirntote sind nicht einwilligungsf"hig. Sie k"nnen nicht sagen, was mit ihnen geschehen soll. Dennoch darf mit ihnen nichts im Interesse Dritter gemacht werden, was sie nicht gewollt haben.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS sowie des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Will man die durchbluteten Organe entnehmen, kann man das nur bei lebendigem Leib tun. Tot bei lebendigem Leib, es ist ein definitorischer Kunstgriff, der aber nichts am Zustand des Menschen "ndert. Kein Mensch wird durch Definition zu einem Verstorbenen. Ich unterstreiche mit allem Nachdruck die Aussage der Bundes"rztekammer: Žrzte t"ten nicht. -- Das muá die ethisch unstrittige Maxime in allen Fragen "rztlichen Handelns bleiben.

Nur ist der ethische und moralische Konflikt der Explantation nicht dadurch aus der Welt zu bringen, daá man eine neue Art des Totseins festlegt.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS sowie des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Fr die Medizin ist es ungleich schwerer, zu sagen, daá die Organentnahme das Sterben ver"ndert und keine T"tung ist. Man muá es aber dennoch sagen. Ohne neue Todesart wird es nicht mehr dazu kommen mssen, die Gefhle, die Wahrnehmungen, die viele Angeh"rige haben, zu verletzen. Sie k"nnen ihre N"chsten eben nicht als tot begreifen. Sie erleben ihre Belebtheit. Ein Mensch lebt, solange er als lebendig erfahrbar ist. Diesen existenziellen Konflikt k"nnen Žrzte sich und den Angeh"rigen nehmen, wenn wir das Sterben beim Leben lassen.

Es ist nicht vertretbar, das Bewuátsein als Kriterium fr Personalit"t zu qualifizieren. Die Grundrechtstr"gerschaft und die Personalit"t sind nicht an Geistigkeit gebunden. Es ist wahr: Die Eindeutigkeit, die der Begriff des Todes einmal auszeichnete, hat sich durch die Intensivmedizin ver"ndert. Das entbindet uns aber nicht der Pflicht, den Begriff vom Leben am Ende extensiv auszulegen. Erkennen k"nnen wir heute lediglich einen ganz spezifischen Charakter des Erl"schens menschlichen Lebens, indem wir Hirnfunktionen messen. Wir k"nnen aber niemals ermessen, was dieser Zustand ist.

Das Grundgesetz sichert uns ein offenes, ganzheitliches Menschenbild. Jenseits von individueller Weltanschauung, jenseits von zweckrationalen Erw"gungen drckt sich darin das Selbstverst"ndnis einer freien Gesellschaft aus. Darauf sich zu beziehen geh"rt meines Erachtens zu den vornehmsten Aufgaben des Parlaments. Wenn wir uns an die Ethik des Grundgesetzes halten, die eine Ethik der Wrde und keine Ethik der Interessen ist, haben wir den bestm"glichen Schutz gegen praktische Ethiker, die solche letzten Werte ablehnen.

Wenn man sagt: "Nur durch den Nachweis aller Hirnfunktionen ist der Mensch eine Person", dann verliert er mit dem Verlust seiner Hirnfunktionen seine Wrde. Es bleibt sein materieller, verfgbarer Wert. Das ist der konkrete Utilitarismus. Das zeigt auch, daá der Versuch, per Definition eine Z"sur zwischen Leib und Geist an das Gehirn zu binden, den gesellschaftlichen Wertekontext zur Disposition stellt. Das zeigt gleichfalls, wie nah man einer Verwerfung des traditionellen Todesverst"ndnisses und der Verwerfung ethischer šbereinknfte kommt.

Nur wenn gesagt wird, was dieser explantationsgeeignete Zustand tats"chlich ist, daá die Beatmung abgestellt werden muá, weil es keine Behandlung im Interesse des Patienten oder der Patientin mehr gibt, nur wenn man diese Wahrheit sagt, wird man Vertrauen und Zustimmung in der Bev"lkerung gewinnen k"nnen, und nur dann ist die Voraussetzung gegeben, eine autonome Entscheidung zu treffen.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS sowie des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Der Mensch ist frei, er ist Subjekt seiner selbst, und er ist es in allen Zust"nden, auch im Sterben. Das Sterben ist das ganz Eigene, das ganz Unver"uáerliche. Wir mssen garantieren, daá der Mensch in seinen schw"chsten Zust"nden den vollen Respekt und die Achtung der Gesellschaft erh"lt und daá sich der Blick auf ihn als ganzen Menschen nicht darauf reduziert, wodurch er fr andere ntzlich werden k"nnte. Niemand ist der Gesellschaft, die er durch Sterben verl"át, etwas schuldig.

Die Bereitschaft zur Organspende ist eine Entscheidung in einem eigenen pers"nlichen Bereich, wo es berhaupt keine Gewiáheiten gibt. Die leiblich-seelische Integrit"t geh"rt zu diesem ureigenen Bereich, in dem es keine Stellvertretung geben kann. Von daher kann es auch keine Stellvertretung der Entscheidung ber die Zustimmung geben.

Wir haben viel ber den Wunsch geh"rt, die Organfrage optimal zu l"sen, die Bedarfe zu befriedigen. Ich m"chte noch einmal nachdrcklich darauf hinweisen: Selbst die extensivste Regelung, selbst eine von niemandem gewnschte Solidarpflicht des menschlichen Leibes wrde jemals das Dilemma aufl"sen k"nnen, das durch die Transplantationsmedizin gekommen ist, n"mlich daá immer viel mehr Menschen auf Organe warten werden, als es Menschen gibt -- Gott sei Dank --, die einen explantationsgeeigneten Tod sterben.

Wir mssen uns dessen vergewissern, daá wir durch keine noch so maximale Regelung das Problem, das durch die Transplantationsmedizin in die Welt gekommen ist, l"sen k"nnen. Gerade deshalb mssen wir uns auf die prinzipiellen Fragen, die prinzipiellen Werte konzentrieren. Diese werden nur gewahrt, wenn wir die Transplantationsmedizin in die alten Werte zurckbinden.

Ich weiá, das ist eine wertekonservative Haltung. Das ist eine Wertedebatte. Wir Grnen haben sie gefhrt. Ich hoffe, wir konnten Sie davon berzeugen, daá es fr die Zukunft auáerordentlich wichtig ist, an den allgemeinen alten Wertebereinknften festzuhalten.

Danke sch"n.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN, bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Hansj"rg Sch"fer.

Dr. Hansj"rg Sch"fer (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Knoche, es ist schon ein Ding, wenn Sie einen Spontanabort mit einer Spontangeburt vergleichen und ableiten, wenn ein Spontanabort m"glich ist, sei das der Nachweis des Lebens einer Hirntoten. Ich k"nnte ironischerweise sagen, daá dann eine vermiáte Fehlgeburt der Nachweis des Todes einer Lebenden ist.

Ich bin langgedienter Geburtshelfer. Ich kann Ihnen gerne einmal Nachhilfeunterricht in der Frage geben, was Spontanaborte ausl"st und was nicht. Das hat mit der Frage des Lebens mit Sicherheit nichts zu tun.

Ich bin froh, daá die Diskussion um die Organtransplantation heute ein vorl"ufiges Ende findet, weil dann, so hoffe ich inst"ndig, mehr todkranken Menschen geholfen werden kann -- Menschen, die fr manche der vorgebrachten Argumente wenig Verst"ndnis aufbringen k"nnen.

Ich bin froh, weil dann endlich fr die handelnden Žrzte Rechtssicherheit herrscht. Sie k"nnen dann nach der Feststellung des Hirntodes und einer erweiterten Zustimmung in einem rechtlich einwandfreien Raum Organe transplantieren.

Ich bin froh, daá dieses Gesetz nach einer Debatte zustandekommt, nach der niemand behaupten kann, seine Meinung sei nicht geh"rt worden.

Ich bin aber auch froh, daá eine Diskussion beendet wird, in der bewuát oder unbewuát mit der Einfhrung falscher Begriffe argumentiert wurde. Ich habe eben versucht, das an einem Beispiel klarzumachen.

Wann ist der Mensch tot? Aus meiner 26 j"hrigen Erfahrung als praktizierender Arzt bin ich der festen šberzeugung: Der Hirntod beendet die Einheit von Geist und K"rper, die erst den Menschen ausmacht. Der Hirntod ist das Ende des Menschen, sein Tod. Das Lebewesen Mensch ist eine Einheit und eben nicht nur die Summe verschiedener K"rperteile. Mit Eintritt des Hirntodes ist die Rckkehr zum Leben mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen. Es ist weltweit kein Fall bekannt, wo nach Feststellung des Hirntodes eine Besserung eingetreten ist.

Natrlich mssen Definition und Diagnose des Hirntodes sehr klaren Bestimmungen unterliegen. Diese Bestimmungen sind in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates der Bundes"rztekammer vom 9. Mai 1997 sehr eindeutig formuliert. Ich darf das zitieren:

Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Groáhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch knstlich aufrechterhalten. Die Diagnose des Hirntodes erfordert: Die Erfllung der Voraussetzungen, die Feststellung der klinischen Symptome, die Bewuátlosigkeit, Hirnstammareflexie und Atemstillstand, sowie den Nachweis der Irreversibilit"t der klinischen Ausfallsymptome.

Hier wird einwandfrei klargestellt, was mit Hirntod gemeint ist. Irrtmer in der Definition sind nicht m"glich.

Zu meinem Bedauern sind in der Diskussion des "fteren die Grenzen zum apallischen Syndrom verwischt worden. Ob dies bewuát geschehen ist oder aus Mangel an Kenntnissen, das m"ge dahingestellt sein. Das apallische Syndrom ist eine Bewuátseinsst"rung, die aus schweren zerebralen Funktionsst"rungen unterschiedlicher Genese resultiert und durch aufgehobene Wahrnehmungsf"higkeit bei erhaltener Wachheit charakterisiert ist. Die Grenzen zum Hirntod sind mit dieser Definition eindeutig und klar. Apalliker sind wach, aber nehmen nichts wahr, und in den meisten F"llen ist eine eigenst"ndige Atmung m"glich.

Im brigen ist der Hirntod nicht eine Definitionserfindung transplantationswtiger Žrzte,

(Wolfgang Z"ller [CDU/CSU]: So ist es!)

um an mehr Spenderorgane heranzukommen. Am Anfang stand diese Definition des Hirntodes dafr, nicht unsinnige Intensiv- und Apparatemedizin weiterfhren zu mssen.

Natrlich bin ich der Meinung, daá die Hirntoddiagnose dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen muá. Ganz entschieden widerspreche ich der Aufweichung des Hirntodes als Ganzhirntod. Diese Tendenzen -- das weiá auch ich -- gibt es in anderen L"ndern. Aber ich bin der Auffassung, daá die strenge Definition in unserem Gesetzentwurf diesen Tendenzen standh"lt.

In den anderen vorliegenden Gesetzentwrfen wird der Hirntod nur als Datum fr die Organentnahme gekennzeichnet und nicht fr den Tod des ganzen Menschen. Dies -- da kann mich niemand beirren -- bedeutet die Entnahme am Lebenden. Folgt man dieser Auffassung, so bedeutet diese Entnahme eine aktive T"tungshandlung. Das ist aktive Euthanasie. Ich bleibe bei diesem Wort.

Daá sich die transplantierenden Žrzte gegen eine solche Betrachtungsweise wehren, ist ihr gutes Recht. Ich m"chte von dieser Stelle einmal ganz herzlich den transplantierenden Žrzten in Deutschland danken fr ihren Mut und fr ihre Leistung. Sie verdienen unsere Anerkennung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie haben es verdient, in Rechtssicherheit arbeiten zu k"nnen. Tod nein, aber Entnahme ja -- das ist keine Rechtssicherheit. Es muá sichergestellt sein, daá Žrzte nicht nur keine Straftat begehen, sondern in v"lliger šbereinstimmung mit den ethischen Grundwerten dieser Gesellschaft handeln.

Es ist unzweifelhaft, daá durch Herz-Lungen-Transplantationen Menschenleben gerettet werden k"nnen und ihnen ein lebenswertes Leben ber l"ngere Zeit geschenkt werden kann. Es ist weiterhin unzweifelhaft, daá die Lebensqualit"t vieler Patienten durch die Transplantation von Nieren entscheidend verbessert werden kann.

Der Staat hat die Pflicht zur Wahrung des Rechts auf Leben und k"rperliche Unversehrtheit. Der Staat ist auch dem Schutz der Menschenwrde verpflichtet. Dies gilt fr Spender, aber auch fr Empf"nger. Lassen Sie uns, meine Damen und Herren, den Mut aufbringen, das zu verwirklichen, was in anderen L"ndern Rechtswirklichkeit ist. Lassen Sie uns den Mut aufbringen, mit diesem Gesetz Menschen zu helfen!

Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Otto Schily.

Otto Schily (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Was sich in den Klftungen des Todes vollzieht, ist nicht nur ein "uáerliches Geschehen. Nach meiner šberzeugung handelt es sich bei dem Sterben um einen physisch-metaphysischen Prozeá. Wir tun gut daran, mit unseren Definitionen zurckhaltend zu sein.

Ich fr meine Person meine, daá wir die Frage, was bei einem solchen Geschehen stattfindet, auch nicht medizinischen oder kirchlichen Konzilen anvertrauen k"nnen. Ich wehre mich auch dagegen, daá wir das, was w"hrend des Sterbens passiert, nur dann als wissenschaftlich verbrgt anerkennen, wenn es von naturwissenschaftlich-medizinischer Seite kommt.

(Beifall bei der SPD und dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN)

Ich bin der Meinung, daá wir jeglichen Hochmut ablegen sollten, daá wir im 20. Jahrhundert am Scheitelpunkt der Wissenschaft angekommen seien. Nach meiner šberzeugung steht die Wissenschaft vom Menschen erst am Anfang.

Es stellt sich die Frage, ob wir nicht manches, was in der Vergangenheit zu diesen Fragen ausgesagt worden ist, als eine Wahrheit wiederfinden. Zum Beispiel findet im Tode etwas statt, was man so bezeichnen kann, daá sich die geistig-seelische Einheit aus dem K"rper l"st. Das ist etwas, was nicht in materiell orientierten, wissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen und medizinischen Begriffen eingefangen werden kann. Sie haben ihr Recht, und ich habe vor ihnen groáen Respekt. Sie haben zu gewaltigen wissenschaftlichen Errungenschaften gefhrt. Aber ich glaube, es liegt noch viel Arbeit des Verstehens vor uns, was bei der Geburt und was bei dem Tode stattfindet. Ich rate dazu, die Diskussion heute im Hause -- die, wie ich finde, einen hohen Rang einnimmt -- nicht ergebnisorientiert zu fhren in der Richtung, daá wir sagen, wir mssen eine Lage herbeifhren, bei der nun m"glichst viele Transplantationen m"glich sind.

Ich sage Ihnen das in aller Offenheit und bei allem Verst"ndnis -- Herr Kollege Seehofer hat das hier sehr eindrucksvoll vorgetragen -- fr viele Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die um das Ende ihres Lebens frchten und die die Hoffnung haben, durch die Opferbereitschaft eines Menschen eine Lebensverl"ngerung zu erhalten. Aber ich glaube, wir sind uns doch in einem Punkt alle einig. Es kann nicht so sein, daá wir eine Definition oder eine Rechtslage w"hlen, die sich nur an diesem Zweck orientieren darf. Das ist fr mich ein sehr entscheidender Punkt.

(Beifall bei der SPD und dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Nun habe ich sehr aufmerksam zugeh"rt, was Herr Kollege Scholz gesagt hat. Er meinte, auf der einen Seite stehe die Norm und auf der anderen Seite die Feststellung des Sachverhalts. Aber, meine Damen und Herren Kollegen, es ist nicht so, daá wir auf der einen Seite einen Sachverhalt haben, der rein naturwissenschaftlich-medizinisch zu ermitteln und festzustellen ist, und auf der anderen Seite eine Norm und eine relative Beliebigkeit der Wertentscheidung, sondern -- um einen philosophischen Begriff zu benutzen -- das, was die Einheit des physischen-metaphysischen Prozesses ausmacht, ist eine Art ontologische Kategorie, ist auch eine Seinskategorie, ist auch ein Sachverhalt.

Wer der Meinung ist, wir drfen in einen solchen Prozeá eingreifen, wir drfen diesen Ehrfurcht gebietenden Prozeá des Sterbens st"ren -- ich glaube, jeder von uns, der schon einmal an einer Geburt oder an einem Sterbevorgang teilgenommen hat, weiá, daá es zu den bestrzendsten und eindrucksvollsten Erlebnissen unseres Lebens berhaupt geh"rt --, der muá sich darber im klaren sein, daá er eine Beziehung zur Wrde des Menschen setzen muá. Selbstverst"ndlich erkenne ich an, wenn ein Mensch aus seiner individuellen Wrde heraus auf Grund einer h"chstpers"nlichen Entscheidung sagt: Ich bin opferbereit. Ich bin in einer solchen Situation auch bereit, ein Organ zu spenden, um einem anderen das Leben zu erm"glichen. -- Es gibt Situationen dieser Art in den unterschiedlichsten Konstellationen. Wer die Tradition der Habeas-Corpus-Akte in Europa ernst nimmt, der muá sich sagen: In dieser Entscheidung muá der Mensch immer Subjekt bleiben. Er darf nie zum Objekt werden.

(Beifall bei der SPD und dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)

Das ist ein Verst"ndnis des Menschen, das seiner Wrde gerecht wird, das den Menschen als Teil des Kosmos, des Universums begreift und ihn nicht als zuf"llige Zusammenwrfelung von Moleklen und Zellen begreift, sondern ihn in diese individuelle Pflicht und Verantwortung stellt, ihm die Freiheit aber nicht nimmt. Ich meine, die Konsequenz einer solchen Betrachtungsweise kann nur die engere Zustimmungsl"sung sein.

Danke sch"n.

(Beifall bei der SPD, dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Gudrun Schaich-Walch.

Gudrun Schaich-Walch (SPD): Frau Pr"sidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben -- wie selten bei unserer Arbeit -- eine Materie zu regeln, die tief in Bereiche eindringt, in denen Žngste vorhanden sind, in denen es um Schmerz und um Trauer geht. Ebenso bedeutend ist in diesem Zusammenhang die Rolle der ethischen, religi"sen und weltanschaulichen Werte, um die es in unserer Gesellschaft geht.

Wir haben bei der Beratung dieses Gesetzes einen Vorteil; denn wir blicken zurck auf 20 Jahre Transplantation in der Bundesrepublik, in denen es 44 000 Transplantationen gegeben hat. Im Rckblick auf das, was geschehen ist, k"nnen wir sagen, daá wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, in dem wir den Erfahrungen Rechnung tragen. Das heiát, daá wir die bisherige erfolgreiche Praxis gesetzlich festschreiben, gesetzlich Klarheit schaffen und dies in einigen Punkten sehr deutlich zum Ausdruck bringen.

Ich bin der šberzeugung, daá wir die Diskussion ergebnisorientiert fhren mssen; denn nicht nur die Menschen, die ihre Organe zur Verfgung stellen, sind mehr als eine Zusammenwrfelung von Zellen und Moleklen, sondern auch die Menschen, die auf Hilfe warten und die Hilfe erhoffen. Ihr Anspruch ist da. Er steht nicht gegen den Anspruch der anderen, aber er ist letztlich fr uns vorhanden. Ich bin nach vielen Diskussionen zu dem Ergebnis gelangt, daá ich der erweiterten Zustimmungsl"sung zustimmen werde.

Ich gehe davon aus, daá viele Menschen nicht bereit und auch nicht in der Lage sind, sich mit dem Gedanken an ihren eigenen Tod so auseinanderzusetzen, daá am Ende ihres Lebens eine schriftliche Erkl"rung steht, weil ich glaube, daá eine solche Erkl"rung eine besondere Qualit"t hat. Ich bin aber auch der festen šberzeugung, daá bei Nichtvorliegen einer solchen schriftlichen Erkl"rung nicht gesagt werden kann, daá keine Žuáerung ber die Bereitschaft zur Organspende abgegeben worden ist. Ich schlieáe dies aus der Tatsache, daá es bei 1054 vorgenommenen Organspenden nur 34 schriftliche Erkl"rungen gab.

Deshalb glaube ich, daá man sich fragen muá, ob der Gesetzgeber die pers"nliche schriftliche Zustimmung zur unabdingbaren Voraussetzung fr die Zul"ssigkeit der Organspende machen darf. Das mssen wir auch unter dem Gesichtspunkt tun, daá wir davon ausgehen k"nnen, ansonsten auf einen katastrophalen Mangel an Organen zuzusteuern und den nun einmal bestehenden Bedarf aus anderen L"ndern decken zu mssen.

Ich bin der šberzeugung, daá es eine Verkrzung der Wahrnehmung des Willens des Menschen ist, wenn wir diese Wahrnehmung seines Willens auf eine schriftliche Žuáerung reduzieren. Kommt man nicht dem wirklichen Willen n"her, wenn man Angeh"rige befragt -- wenn man also die šberlegungen derer bercksichtigt, die zu dem Betroffenen eine besondere N"he hatten -- und wenn man ergrndet, wie das Ereignis, daá das Leben endet, aufgenommen wird?

Bei unserem Vorschlag geht es nicht darum, den Willen des Betroffenen durch einen fremden Willen zu ersetzen. Das haben wir dadurch deutlich gemacht, daá wir die Formulierung aufgenommen haben, daá der Angeh"rige den mutmaálichen Willen des m"glichen Organspenders zu beachten hat, und das wir den Arzt, der die Organentnahme vornehmen soll, verpflichtet haben, die Angeh"rigen darauf hinzuweisen.

Mit der von uns gew"hlten Rangfolge der n"chsten Angeh"rigen verfolgen wir das Ziel, den wirklichen Willen des potentiellen Organspenders ber die pers"nliche N"he der Angeh"rigen kl"ren zu k"nnen. Deshalb bercksichtigen wir auch die Tatsache, daá es Angeh"rige geben kann, die unterschiedlicher Auffassung sind. Fr diesen Fall gehen wir in dem Gesetzentwurf davon aus, daá es keine Kl"rung gegeben hat und daá eine Organentnahme somit unzul"ssig ist. Auch dem Umstand, daá sich immer mehr Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften befinden, haben wir Rechnung getragen, indem die jeweiligen Partner als Mittler des mutmaálichen Willens des Organspenders neben die Angeh"rigen treten.

Ich m"chte jetzt nur noch kurz auf einen Punkt eingehen, der Kritik hervorgerufen hat, die ich zu verstehen versuche. Es handelt sich um die Tatsache, daá wir den Angeh"rigen die M"glichkeit einr"umen, sich eine Bedenkzeit fr die endgltige Zustimmung vorzubehalten. Diese k"nnen sie mit dem Arzt vereinbaren und zus"tzlich bestimmen, daá ihre Zustimmung als erteilt gilt, wenn sie sich nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht erneut erkl"ren.

Ich verstehe die Bedenken, die mit der Interpretation des Schweigens als Zustimmung verknpft sind. Wir wollen aber damit der Situation Rechnung tragen, daá sich die Angeh"rigen einerseits in einer starken psychischen Belastung befinden und sie sich mit der Situation von Trauer und Verlust auseinandersetzen mssen, daá aber andererseits -- in diesem schwierigen Prozeá -- eine Entscheidung von ihnen erwartet wird. Ich finde, daá man dieser auáerordentlichen Belastung Rechnung tragen muá, indem man den Angeh"rigen die M"glichkeit gibt, sich anders als verbal zu "uáern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Horst Schmidbauer das Wort.

Horst Schmidbauer (Nrnberg) (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich m"chte zun"chst aus einem Brief zitieren, den mir Herr G. aus Mnchen geschrieben hat:

Ich beschw"re Sie deshalb, keinesfalls der gnadenlosen, abwegigen, menschenfeindlichen Horrorvariante zuzustimmen. Und lassen Sie sich nicht gegen das Hirntod-Kriterium aufwiegeln.

Er schreibt weiter:

Der Hirntod ist kein Scheintod, kein Koma. Hirntod heiát mausetot.

Ich denke, daá uns solche Oberfl"chlichkeiten bei der Diskussion, in der wir stehen, nicht weiterhelfen.

Wir sind alle dazu aufgefordert, uns pers"nlich ein Bild zu machen. Ich habe mein Bild dort gewonnen, wo Menschen unmittelbar und am n"chsten mit Sterbenden zu tun haben. Ich meine die Schwestern und Pfleger auf der Intensivstation. Mich hat die Schilderung einer Schwester auf der Intensivstation tief beeindruckt, die ich gern wiedergeben m"chte:

Auf der chirurgischen Intensivstation muá ich immer wieder lebende Tote pflegen, die zur Organspende vorgesehen sind. Zun"chst bemhen wir uns um einen schwerverletzten Patienten, bei dem alle intensivmedizinischen und pflegerischen M"glichkeiten eingesetzt werden, um sein Leben zu retten. Mit der Diagnose Hirntod beginnt aber das Dilemma des Pflegepersonals.

Dann pflegen wir einen toten Patienten. Aber ein Patient ist es nicht, der w"re nicht tot. Aber ein Toter ist es auch nicht, weil er zu leben scheint. Aber um Tote zu pflegen, haben wir diesen Beruf nicht erlernt. Er darf eigentlich nicht tot sein. Er darf aber auch nicht lebendig sein, dieser lebende Tote.

Pflege eines Toten? Was heiát das fr uns? Muá er noch angesprochen werden? Muá er noch gewaschen werden? Muá er noch gelagert, gebettet werden? Muá er abgesaugt werden, werden Verb"nde erneuert, Katheter kontrolliert, Mund-, Nasen- und Augenpflege durchgefhrt?

Wir sind unsicher, und es gibt verschiedene Meinungen. Es geht um die Wrde des Patienten.

Normal ist, daá man tote Menschen in Ruhe l"át. Weil wir den Stoffwechsel knstlich aufrechterhalten, sind wir verpflichtet, den K"rper des Toten, der noch zu leben scheint, der beatmet wird, dessen Herz noch schl"gt, auch "uáerlich unversehrt und sauber zu erhalten.

Also funktionieren wir. Aber unsere Gefhle bei dieser "Pflege unter anderen Gesichtspunkten" sind zwiesp"ltig.

Hier m"chte ich die Schilderung beenden.

Damit kommen wir zum Kern. Im Grundgesetz heiát es: "Die Wrde des Menschen ist unantastbar." Das bedeutet, daá der lebende Mensch nicht zum bloáen Mittel zur Erreichung eines Zweckes miábraucht werden darf. Daher darf die k"rperliche Unversehrtheit eines Menschen nur beeintr"chtigt werden, wenn eine Aussicht auf Hilfe besteht und wenn der Betroffene dieser Verletzung seiner k"rperlichen Integrit"t zugestimmt hat.

Viele Wissenschaftler, Žrzte, Philosophen und Theologen sehen im Hirntod zwar eine unumkehrbare Phase im Sterbeprozeá, ordnen diese aber noch dem Leben zu. So sehen dies auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen; so sehe auch ich es. Diese ethische Sichtweise bedingt die enge Zustimmungsl"sung, die allein auf der Zustimmung des Spenders basiert.

Die durch die Harvard-Kommission 1968 beschlossene Einfhrung des Hirntodkriteriums trug dazu bei, ein Kunstwort zu schaffen. Das Kunstwort Hirntod hat als solches nichts mit dem Tod des Menschen zu tun. Hirntod bezeichnet zun"chst nichts weiter als den Tod eines Teils des Zentralnervensystems -- zwar unumkehrbar --, also als einen Teil des Sterbens.

Die Harvard-Kommission hat sich zum damaligen Zeitpunkt -- es ist interessant, dies nachzulesen -- nicht mit der ethischen Fragestellung des Hirntodes auseinandergesetzt. Die von ihr vorgebrachten Begrndungen zur Einfhrung des Hirntodkriteriums waren rein pragmatischer Art. Es waren zwei Grnde fr die Harvard-Kommission, warum es einen Bedarf fr die neue Todesdefinition gab.

Erstens. Die Last ist groá fr die betroffenen Patienten, die den permanenten Verlust ihres Intellekts erleiden, fr ihre Familien, fr die Krankenh"user und solche Patienten, die eines der Intensivbetten bedrften, die durch die komat"sen Patienten belegt sind.

Zweitens. Veraltete Kriterien fr die Definition des Todes k"nnen zu Kontroversen bei der Beschaffung von Spenderorganen fhren.

Bekr"ftigt wird dies durch Professor D"rner, der als Sachverst"ndiger bei der Anh"rung sagte:

Das Geniale an der Harvard-Formel von 1968 bestand darin, daá auf jede Begrndung verzichtet wurde. So hatte die Formel etwas von einer Norm, die die ganze Welt begeisterte und unhinterfragt begráte.

Diese pragmatischen Aussagen rechtfertigen nach meiner Auffassung nicht die gesetzliche Festschreibung der Hirntoddefinition in der deutschen Gesetzgebung. Wir befinden uns mit der Definition des Hirntodes als Tod des Menschen auf einem Irrweg. Der Hirntod ist eben nicht der Zeitpunkt des Todes, sondern der Zeitpunkt der Unumkehrbarkeit des Sterbeprozesses. Gerade die Menschen, die von der Zerreiáprobe unmittelbar betroffen sind, wollen diesen Irrweg nicht weiter mitgehen.

Die Spendenbereitschaft, ber die wir heute so viel sprechen, wird wachsen, wenn wir mit unserem Weg ein Fundament aus Selbstbestimmung schaffen. Wenn zwei Drittel der in einer Umfrage der Zeitschrift "Die Woche" Befragten dafr sind, sich w"hrend ihres Lebens zu entscheiden, dann frage ich mich, wieso wir dann nicht dieses Fundament aus Selbstbestimmung schaffen, auf die Menschen zugehen und ihre Entscheidung abholen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir brauchen ein Fundament, bei dem nicht mehr der Zweck die Mittel heiligt; wir brauchen ein Fundament, das nicht mehr zu Miátrauen Anlaá gibt, ein Fundament, mit dem die Voraussetzungen dafr geschaffen werden, daá alle Beteiligten offen und vertrauensvoll miteinander umgehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie: Stimmen Sie fr die enge Zustimmungsl"sung und fr das Hirntodkriterium, wie ich es eben definiert habe.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN, der F.D.P. und der PDS)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jrgen M"llemann.

Jrgen W. M"llemann (F.D.P.): Frau Pr"sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter denen, die dieser Debatte heute drauáen zuh"ren und zuschauen, sind gewiá viele, die in Krankenh"usern oder daheim darauf hoffen, daá ihnen durch eine Organspende geholfen wird, ihr Leiden zu lindern, und viele, die nur durch eine Organspende berleben k"nnen, deren Leben also nur dadurch gerettet werden kann.

Wenn man dieser Debatte aufmerksam folgt, dann f"llt auf, daá dieser Aspekt des Themas eher beil"ufig behandelt wird. Es ist sicher verst"ndlich, vielleicht gerade auf Grund der deutschen Geschichte, daá die anderen Aspekte und die anderen Beteiligten und Betroffenen sehr stark im Mittelpunkt stehen. Aber ich m"chte in meinem Beitrag sagen, daá fr mich mindestens ebenso wichtig wie die Wrde von Toten oder unwiderruflich im Sterbeprozeá Befindlichen das Lebensrecht, das šberlebensrecht und damit der Kernpunkt der Wrde von Menschen ist, die sonst sterben mssen. Auch darum geht es schlieálich. Ich glaube, auch dem mssen wir gerecht werden.

Mein Freund Bernd T"nnies -- er war damals gemeinsam mit mir in den Fhrungsgremien von Schalke 04 t"tig -- starb an Nierenversagen. Er war gerade an der Schwelle zum 40. Lebensjahr. Es kam nicht schnell genug zur Organspende. Wir waren befreundet, und deswegen habe ich ihn beim Sterben begleitet, und zwar nicht wissend, daá ich ihn beim Sterben begleite. Wir haben in der Zeit, als er immer noch auf eine Organspende hoffte, darber gesprochen, warum es in unserem Land so wenige gibt, die Organe spenden. Eine plausible Antwort darauf hat hier keiner. Es gibt Spekulationen darber. Aber eines kann ich sagen: Von denen, die heute gerettet werden, werden 94 Prozent gerettet, weil eine erweiterte Zustimmungsregelung praktiziert wird. Eines muá sich jeder fragen, der hier fr eine enge L"sung pl"diert, n"mlich ob er diesen 94 Prozent wirklich die Hoffnung machen kann, daá sie auch bei einer engen Zustimmungsregelung berleben k"nnen.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dreáen?

Jrgen W. M"llemann (F.D.P.): Ich m"chte meine Gedanken gerne im Zusammenhang vortragen; ich bitte um Verst"ndnis dafr.

Ich glaube, daá die Sorge nicht unbegrndet ist, daá unsere Appelle, die hier ausgerufen werden und an denen ich mich hier schon selber beteiligt habe, nicht sehr viel bewirken werden, warum auch immer das so ist. Hier wird gesagt: Holen wir die Menschen doch dort ab. -- Ja, wer war denn bisher gehindert, seinen Willen zur Organspende zu bekunden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiá, von der Gesch"ftsordnung her geht es nicht; aber eigentlich s"he ich gern, wenn alle, die ihre Stimmkarte nachher drauáen abholen und etwa gar dafr stimmen wollen, daá knftig jedermann verbindlich seinen Willen erkl"ren soll, vorher einmal ihren Organspendeausweis vorzeigen, mit dem sie selber mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Ich wrde mich freuen, wenn 672 Abgeordnete des Deutschen Bundestages fr sich bereits diese Entscheidung getroffen h"tten.

(Hans Bttner [Ingolstadt] [SPD]: Das ist unglaublich! -- Dr. Herta D"ubler-Gmelin [SPD]: Die Karte ist schon lange da!)

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir k"nnen nicht erwarten, daá die Bev"lkerung das alles, von dem wir meinen, daá es getan werden máte, tut, nur weil wir hier Appelle an sie richten. Meine Besorgnis ist: Die ernstzunehmenden Argumente zum Schutz der Wrde der Toten oder der unwiderruflich Sterbenden, die wir sehr hoch gewichten und die, wenn der Antrag mit der engen Zustimmungsl"sung die Mehrheit bek"me, uns vielleicht ein gutes Gewissen geben wrden, werden leider in Tausenden von F"llen zum Tod von Menschen fhren, weil diese daraufhin auf Organspenden verzichten muáten.

(Hans Bttner [Ingolstadt] [SPD]: Das ist unglaublich!)

-- Das hat mit "unglaublich" nichts zu tun, es hat nur keinen Zweck, die Entscheidungsalternativen in ihren Implikationen im einen Fall moralisch zu berh"hen und im anderen Fall die Verantwortung von sich wegzudr"ngen, die man in Wahrheit doch dafr bern"hme, daá Organe fr Lebensrettung nicht mehr zur Verfgung gestellt werden.

Weil ich das sehe und nicht auf das Prinzip Hoffnung setzen will, sondern darauf, daá Menschen in Todesangst, in Todesgefahr geholfen werden kann, daá ihr Leid gelindert wird, bitte ich Sie, fr die erweiterte Zustimmungsl"sung zu stimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Der Abgeordnete Dreáen hat den Wunsch nach einer Kurzintervention. Bitte sehr.

Peter Dreáen (SPD): Kollege M"llemann, gerade weil ich bisher ein Anh"nger der erweiterten Fassung bin, m"chte ich einem Punkt scharf widersprechen: Ich glaube, daá Menschen, die auf ein Organ warten, nicht ein Recht auf Organe haben, sondern sie haben die Hoffnung und bestenfalls das Glck, ein Organ zu bekommen. Ich glaube, man kann da nicht von einem Recht sprechen.

Ich habe zum Beispiel ein Recht darauf, ein Hftgelenk zu bekommen, aber bei Organen sollte man den Zungenschlag, den Sie jetzt in die Debatte gebracht haben, wirklich nicht weiter verwenden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Ich habe, ehrlich gesagt, an meiner Haltung auch gewisse Zweifel. Ich gebe das offen zu. Genausogut gestehe ich jenen, die fr die engere L"sung sind, auch ihre Zweifel zu. Deswegen fand ich Ihre Argumentationskette wirklich verfehlt.

Gerade weil ich bei meiner Meinung Zweifel habe, ob sie richtig ist, ich aber eher dieser erweiterten Zustimmungsl"sung meine Stimme geben m"chte, m"chte ich eine Debatte, wie Sie sie gerade gefhrt haben, zutiefst ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter M"llemann, Sie k"nnten antworten, wenn Sie wollten.

Jrgen W. M"llemann (F.D.P.): Frau Pr"sidentin, ich m"chte gerne darauf antworten, weil ich auch nicht m"chte, Herr Dreáen, daá Ihre Position gegenber meiner Haltung auf einem Miáverst"ndnis beruht.

Ich habe nicht von einem Recht derer, die auf ein šberleben hoffen, gegenber einem in Frage kommenden Spender gesprochen, jedenfalls nicht sprechen wollen. Ich habe von dem Recht dieser Menschen gesprochen, an uns die Erwartung zu richten, daá wir uns mit ihrer Situation, mit ihrer Not mit der gleichen Intensit"t besch"ftigen wie mit der Wrde derer, die tot sind oder unwiderruflich sterben werden. Darum geht es mir.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Es gibt den Wunsch auf zwei weitere Kurzinterventionen, und zwar zuerst Herr Dr. Wolfgang Wodarg und dann Herr Otto Schily.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Herr M"llemann, Sie haben einen Fall dargestellt, bei dem es nach einem Nierenversagen zum Tod gekommen ist. Ich m"chte als Arzt hier korrigieren und erg"nzen: Es ist nicht so, daá man durch ein Nierenversagen sterben muá, sondern wir wissen alle, daá beide Nieren ausfallen k"nnen und trotzdem Menschen ohne Nieren weiterleben k"nnen, auch wenn sie kein Transplantat bekommen.

Es gibt zum Glck die Dialyse, die Menschen viele, viele Jahre am Leben halten kann. Daá viele Dialysepatienten in ihrer Lebensqualit"t Fortschritte erleben und besser rehabilitierbar sind, wenn sie transplantiert werden -- das gilt nicht fr alle, aber fr eine ganze Reihe von Dialysepatienten --, ist v"llig unbestritten, aber Nierenversagen heiát l"ngst nicht Tod.

(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Aber sehr h"ufig!)

Da gibt es eine Maschine, die von vielen tausend Menschen regelm"áig angewandt wird und deren šberleben sichert.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Bitte sch"n, die Antwort.

Jrgen W. M"llemann (F.D.P.): Lieber Herr Kollege, dieser Sachverhalt ist mir gel"ufig, aber der konkrete Fall hat sich so abgespielt, daá auf Grund des Versagens beider Nieren und auf Grund des dauerhaften šberstrapaziertwerdens durch die Dialyse der Wunsch nach Transplantation da war. Ich sagte, die Transplantation kam zu sp"t, und der Betroffene -- das ist auch ein Sachverhalt, den man im nachhinein nicht medizinisch anders er"rtern kann -- ist dann gestorben.

W"hrend dieser Phase haben wir uns intensivst ber die Frage unterhalten, die man aus dem Blickwinkel eines Betroffenen anders, leidenschaftlicher diskutiert: Woran liegt es denn, daá so wenig Menschen Organe spenden, daá so viele, die betroffen sind, warten mssen und daá bei vielen dann die Hilfe zu sp"t kommt?

Deswegen -- das wollte ich noch einmal betonen -- habe ich die Betrachtungsweise, die andere hier angestellt haben, eine Zeitlang auch selber vertreten, n"mlich ob man eine vermehrte Spendenbereitschaft nicht mit administrativen Maánahmen geradezu erzwingen k"nne. Ich glaube, daá das aussichtslos ist und daá deswegen die jetzige erweiterte Zustimmungsregelung rechtlich geschtzt werden muá.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Bitte sch"n, Herr Abgeordneter Schily, Ihre Kurzintervention.

Otto Schily (SPD): Herr Kollege M"llemann, Ihre Argumentation halte ich fr "uáerst fragwrdig. Zun"chst einmal darf ich darauf hinweisen, daá Sie eine Situation beschreiben, in der, wie Sie richtig sagen, viele eine solche Zustimmung -- in welcher Form auch immer -- vorher nicht erkl"ren. Sie wollen das dadurch kompensieren, daá Sie Dritten die M"glichkeit geben, diese Zustimmung zu erkl"ren.

Das halte ich fr einen Verstoá gegen die Autonomie des einzelnen, die gerade in der Verweigerung einer solchen Zustimmung zum Ausdruck kommt. Es ist Ihr gutes Recht, dafr zu werben, daá eine solche Zustimmung erteilt wird. Sie sollten sie nur nicht auf die Weise, die Sie vorschlagen, sozusagen berholen wollen.

Ein Zweites m"chte ich zu Ihren Ausfhrungen sagen. Ich respektiere das, was Sie dargestellt haben. Ich respektiere Ihre Position. Aber versuchen Sie nicht, jenseits einer rechtlichen eine moralische Verpflichtung zur Organspende zu etablieren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Es w"re wirklich sehr schwierig, damit umzugehen. Wenn Sie diejenigen, die einen Organspendeausweis vorzeigen, jetzt als die moralisch H"herstehenden qualifizieren wollen, dann wehre ich mich dagegen ganz entschieden.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN])

Ich bin der Meinung, es ist durchaus moralisch und vertretbar, zu sagen: Ich m"chte diesen Eingriff in einen Sterbeprozeá nicht. -- In diesem Punkt bin ich genauso moralisch wie derjenige, der ein solches Opfer aus seiner Position und Einsch"tzung heraus erbringen will. Wir sollten eine Verst"ndigung so suchen, daá keine Unklarheiten entstehen.

(Beifall bei der SPD, dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Herr Abgeordneter M"llemann, bitte, Ihre Antwort.

Jrgen W. M"llemann (F.D.P.): Lieber Herr Schily, just das habe ich an die Adresse derjenigen gesagt, die erkl"ren, eine Brgerpflicht konstituieren zu wollen. Ich habe festgestellt, daá diejenigen, die dem Antrag, die Organspende sozusagen von Staats wegen zu verordnen, zustimmen wollen -- sei es auch nur als eine nicht sanktionierte Pflicht --, durch Vorzeigen ihres Organspendeausweises eigentlich dokumentieren máten, daá sie selber dieser postulierten Pflicht schon gengen.

Vizepr"sidentin Michaela Geiger: Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch das Wort.

Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Frau Pr"sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade der Wortwechsel, den wir soeben erlebt haben, zeigt, daá der Kollege Seehofer nicht recht hatte, wenn er zu Beginn der Debatte sagte, daá in der Gesellschaft und nach gemeinsamen Auffassungen die gegenw"rtige Praxis v"llig streitlos und selbstverst"ndlich durchgefhrt werde. Die von uns gefhrte Debatte und die jahrelange Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag zeigen, daá genau das nicht der Fall ist.

Die bewunderungswrdige Transplantationsmedizin hat uns nicht nur zu erstaunlichen Ergebnissen gefhrt, sondern auch in ein kaum entwirrbares Kn"uel von medizinischen, ethischen, rechtlichen und leider auch pragmatischen Problemen. Denn gerade diese pragmatischen, soeben er"rterten Probleme tragen mit dazu bei, daá das Vertrauen von Menschen ins Wanken ger"t, wenn sie sich als Sterbende in "rztliche Verantwortung begeben.

Wenn das Sterben ein Teil des Lebens ist, dann kann es -- das hat Herr Schily zutreffend gesagt -- nicht von der menschlichen Wrde und damit von der eigenen Entscheidung gel"st werden, soweit ich berhaupt eine Entscheidung darber zu treffen vermag, soweit das Schicksal es mir gestattet, eine Entscheidung zu treffen.

Wer sich als Spender zur Verfgung stellt, nimmt eine moralisch achtenswerte Haltung ein. Aber wenn ich die Organspende zu einer rechtlichen oder moralischen Pflicht erkl"re, dann beraube ich diese Entscheidung gleichzeitig ihrer Autonomie und Freiwilligkeit und nehme ihr damit ihren eigentlichen Wert. Das kann nicht richtig sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Darum ist die Entscheidung des Menschen, ob er sich zur Verfgung stellt oder nicht, eine h"chstpers"nliche Entscheidung, die nicht und durch niemanden ersetzbar sein kann. Auch der Sterbende, der keine eigene Entscheidung trifft -- weil der Tod, weil das Schicksal ihn berrascht, weil er sich seinen Angeh"rigen nicht offenbaren will oder weil er keine Angeh"rigen hat, mit denen er darber sprechen will --, hat eine Wrde und das Recht, zu wissen, daá sein K"rper der Erde berantwortet wird, wie es der Tradition unseres Kulturkreises entspricht. Darum ist die Einwilligung, von der hier geredet wird, nicht ersetzbar.

Nun verlangen die Transplantationsmediziner von uns, gesetzlich direkt oder indirekt den Todeszeitpunkt zu bestimmen. Da muá ich Ihnen sagen: Das geht nicht. Das Sterben ist ein medizinischer, ein biologischer Vorgang. Kein Gesetzgeber kann diesen Vorgang beeinflussen. Man kann ihn nicht beschleunigen, und man kann nicht einen Toten gesetzlich zum Leben erwecken oder umgekehrt. Das sind zwei ganz unterschiedliche Kategorien. Darum k"nnen

wir die berufsethische Frage, die Sie in den Vordergrund gestellt haben, als Gesetzgeber nicht l"sen.

(Beifall der Abg. Dorle Marx [SPD])

Wir k"nnen den Medizinern diese Frage nicht abnehmen. Wir k"nnen nicht jemanden, der m"glicherweise lebt, kraft Gesetzes zu einem Toten erkl"ren. Wir k"nnen nur an bestimmte medizinische Umst"nde rechtliche Folgen knpfen. Aber die berufsethische Frage k"nnen wir nicht l"sen.

Nun fhrt uns die Transplantationsmedizin in ein neues Problem, n"mlich daá der Prozeá des Sterbens in einer Weise verl"ngert wird, wie das niemand von uns frher geglaubt h"tte. Herr Kollege Wodarg hat am Anfang der Debatte das Wort Hirntod hinterfragt. Dieser Begriff Hirntod hat eine Berechtigung als etwas anderes als Tod nur dann, wenn man zu dem Begriff Hirntod auch die Worte "organlebender K"rper" hinzufgt. Man muá das auch aussprechen. Zum Hirntod geh"rt der organlebende K"rper, ein K"rper, der -- wie hier wiederholt dargestellt wurde -- physiologische und vegetative Reaktionen hat und der eben deswegen fr die Transplantationsmedizin so wichtig und bedeutsam ist, weil seine Organe nicht abgestorben sind.

Die einzige Entscheidung, die wir gesetzgeberisch treffen k"nnen, ist, ob wir die Entscheidung darber, was mit dem K"rper in diesem Prozeá des Sterbens wird, ob er den normalen Weg des Todes geht oder nicht, zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeinem anderen, einem Dritten, bertragen k"nnen. Die šbertragung auf einen Dritten bedeutet gleichzeitig, daá wir diesen K"rper zu einem verfgbaren Gegenstand machen, dessen weiteres Schicksal nicht mehr im Willen des Sterbenden selbst, sondern in der Entscheidung eines anderen liegt, mag er verwandt sein oder nicht und aus welchen Motiven auch immer er entscheidet.

(Vorsitz: Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer)

Das ist der Punkt. Herr Schily hat mit Recht gesagt: habeas corpus. Wann endet die Wrde des Menschen, die untrennbar mit dieser Entscheidung verbunden ist? Ich glaube, daá sie nicht mit dem Bewuátsein endet, daá sie nicht mit der T"tigkeit des Gehirns endet, sondern daá der Mensch sich nicht nur in seinem Bewuátsein verwirklicht, sondern auch in der k"rperlichen Erscheinung, in seinem K"rper.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Darum geh"rt es unentziehbar zur Menschenwrde, daá die Entscheidung ber die Dauer, die Art des Sterbens ungeachtet aller pragmatischen und sonstigen praktischen šberlegungen bei dem einzelnen Menschen bleibt. Von ihm muá die Entscheidung getroffen werden.

(Beifall des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.] -- Beifall bei der SPD, dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Wer die Ausdehnung der Transplantationsmedizin will -- vieles spricht dafr --, der muá dafr werben. Er darf nicht in der šberzeugung resignieren, daá es m"glich w"re, mehr Menschen als bisher von der Not ihrer Mitmenschen anrhren zu lassen, sie zum Nachdenken zu bewegen. Wir mssen M"glichkeiten schaffen, daá, wie es der Antrag zur Žnderung von 1/2 2 vorsieht, jeder Mensch mit dieser Frage konfrontiert wird, daá er ihr nicht leichtherzig ausweichen kann. Das ist unsere gesetzgeberische und moralische Pflicht. Das ist auch unsere gesetzgeberische M"glichkeit. Aber all das, was wir darber hinaus t"ten, indem wir den Willen des Menschen fingierten, wrde einen Verstoá gegen Grundlagen unseres kulturellen Bewuátseins bedeuten.

(Beifall des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.] -- Beifall bei der SPD, dem BšNDNIS 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Kollege Peter Hintze.

Peter Hintze (CDU/CSU): Frau Pr"sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Debatte ist zu Recht angesprochen worden, daá es fr Angeh"rige von frisch Verstorbenen nicht einfach ist, die Entscheidung zu treffen, zu einer Organspende ja zu sagen. Ein Kollege hat darauf hingewiesen, daá damit fr den Angeh"rigen eine seelische Last verbunden ist. Das habe ich so erlebt. Ich habe aber auch erlebt, daá Angeh"rige aus dieser Entscheidung heraus eine seelische Kraft entwickelt haben.

(Beifall des Abg. Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.])

Ich will das an einem Beispiel schildern: Mich hat das Erlebnis einer Frau aus Wuppertal sehr stark bewegt, die mich in der Sprechstunde aufgesucht hat. Sie hat mir von einem sehr ruhigen Gespr"ch nach dem Suizid ihres Mannes ber die Bereitschaft, ein Organ zu spenden, erz"hlt. Es war keines, von dem sie sich unter Druck gesetzt fhlte. Sie hat die Entscheidung in Ruhe getroffen und hat ja gesagt. Sie findet noch heute den gr"áten Trost ber den Tod ihres Mannes in dem Wissen, daá mit einem seiner Organe einem anderen Menschen Leben geschenkt worden ist, daá er weiterleben kann. -- Das ist eines von mehreren Beispielen, die belegen, daá die Entscheidung eines Angeh"rigen fr eine Organspende seelische Kraft entwickeln kann, bei der Sterbebegleitung eine Rolle spielt und auch ein Stck Trost ist. Ich halte es fr die wichtigste Aufgabe der heutigen Gesetzgebung, diese Hilfsbereitschaft, die Solidarit"t und die N"chstenliebe, die ber den Tod hinaus m"glich ist, zu f"rdern und zu st"rken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir denken viel und zu Recht ber den Tod und seinen Charakter nach. Das ist auch richtig. Daá aber aus dem eigenen Tod ein anderer Mensch Lebenskraft sch"pfen kann, ist vielleicht das Sch"nste, was es zu diesem Thema zu sagen gibt.

Die heutige Gesetzgebung wrde ihr Ziel verfehlen, wenn sie nicht Rechtssicherheit und Spendenbereitschaft st"rken wrde.

Ich habe in den letzten Tagen, Wochen und Monaten unserer ernsthaften Diskussion erlebt, daá Žrzte und Schwestern auf einmal unter einen Rechtfertigungsdruck gerieten, und m"chte im Namen auch derer, die dies fr richtig halten, den Žrzten und Schwestern fr ihre lebenserleichternde und lebensrettende Arbeit im Rahmen der Transplantationsmedizin danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die Frage, wann der Mensch tot ist, stellt sich durch die M"glichkeiten der Intensivmedizin in neuer Weise. Das ist die Reihenfolge; ich glaube, darber sind wir uns in der Diskussion noch einig.

Mit Hilfe der Apparate ist es m"glich, einzelne Organe vor dem Absterben zu bewahren, auch wenn das, was den Menschen ausmacht, n"mlich die Einheit von K"rper und Geist, von Leib und Seele, nicht mehr vorhanden ist. Zu welchem Zeitpunkt der Tod exakt eintritt, wann also die Verbindung von Geist und K"rper aufgehoben wird und was dabei genau vorgeht, das wissen wir nicht. Wir wissen aber, daá mit der Diagnose des Hirntodes dieser Zeitpunkt erreicht ist, der Tod also bereits eingetreten ist. Ich halte es fr wichtig, daá wir festhalten, daá nicht die Diagnose des Hirntodes den Punkt des Todes markiert, sondern, daá dieser Zeitpunkt schon vor der Diagnose tats"chlich erreicht ist.

Es geht bei dieser Frage nicht nur um medizinische Dinge -- Otto Schily hat zu Recht davon gesprochen; ich ziehe daraus allerdings einen anderen Schluá als er --; es geht auch um unser Verst"ndnis vom Menschen. Sie sprachen von den metaphysischen Aspekten. Die christliche Vorstellung von der Person sieht den untrennbaren Zusammenhang zwischen K"rper und Geist. Oder anders gesagt, Ihnen antwortend: Das Metaphysische gibt es nicht ohne das Physische, den Geist nicht ohne das Gehirn.

(Hans Bttner [Ingolstadt] [SPD]: Das stimmt so nicht!)

Die Konzeption von Seehofer wird auch aus rechtlicher Sicht den ethischen Erkenntnissen zu Leben und Tod gerecht; sie bewahrt uns vor Unklarheit auf einem Gebiet, das nach h"chster Klarheit verlangt. Sie sichert einen gewissenhaften Umgang mit diesem ernsten Thema; sie schafft Rechtssicherheit, auf die alle Beteiligten, Žrzte, Schwestern, Patienten, Angeh"rige und der Verstorbene zur Wahrung der Wrde seines Todes, einen Anspruch haben.

Bei unserer Entscheidung mssen wir uns klarmachen, daá eine enge Zustimmungsl"sung die bisherige verantwortliche Praxis massiv einschr"nken und fr viele Menschen, die auf Hilfe dringend angewiesen sind, bedeuten wrde, daá sie nicht mehr weiterleben k"nnen und nicht mehr weiterleben drfen. Diesen wichtigen Hinweis kann man nicht mit der Utilitarismus-Keule erschlagen. Vielmehr ist das Ergebnis unserer ethischen Abw"gung, daá wir bereit sind, eine solche rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits sicherstellt, daá der Tod klar und unwiderruflich eingetreten ist, die andererseits aber die Organtransplantation auch tats"chlich m"glich macht.

Heute ist viel von den Wartelisten gesprochen worden; auff"llig ist, daá die Wartelisten bei Lunge, Leber und Herz recht kurz sind, weil sehr viele Patienten die Wartezeit nicht berleben. Auch das mssen wir uns deutlich machen.

Ich bitte Sie daher dringend, der erweiterten Zustimmungsl"sung Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Frau Kollegin Dr. Rita Sssmuth.

Dr. Rita Sssmuth (CDU/CSU): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Die Entscheidung, die heute zu treffen ist, ist vielen von uns, auch mir, nicht leichtgefallen. Ich habe in den letzten Wochen oft gedacht: Vielleicht h"tten wir es doch bei dem Verhaltenskodex der Transplantationszentren belassen sollen. Aber es gibt Prozesse, hinter die man nicht mehr zurck kann. Dann kann es sich ergeben, daá ein Gesetzgebungsvorgang, der vielleicht weniger vom sachlichen als vielmehr vom politischen Standpunkt notwendig ist, unwiderruflich ist, und das nicht nur, weil andere L"nder "hnliche Gesetze verabschiedet haben. Vielmehr wrde sonst die ™ffentlichkeit annehmen, wir flchteten vor der Entscheidung oder sie wrde mit ihrer Entscheidung alleingelassen. Deswegen ist dieser Gesetzgebungsvorgang notwendig.

Ein weiterer Punkt. Es ist heute viel von Rechtssicherheit, Transparenz, Klarheit und Eindeutigkeit die Rede gewesen. Vielleicht schaffen wir ja Rechtssicherheit, aber es w"re vermessen, anzunehmen, daá wir das, was so kompliziert ist, eindeutig machen k"nnten. Wenn die Brgerinnen und Brger wissen, wie viele Dinge zwischen Himmel und Erde, zwischen dem Medizinisch-Wissenschaftlichen und dem Metaphysischen unentschieden bleiben, dann erst wird klar, welch einen kleinen Bereich wir regeln und wie groá der Bereich ist, der offen bleibt. Das ist fr den Gl"ubigen wie fr den Nichtgl"ubigen so. Wo beginnt Leben? Wo endet es? Die Fragen ber Anfang und Ende sind gleich kompliziert und konflikthaft. Ich bin davon berzeugt: Auch mit der Rechtssicherheit, die wir heute geben, vermeiden wir nicht die konflikthaften Entscheidungen im ganz konkreten Fall.

Wenn wir dem Rechnung tragen, dann frage ich mich, warum wir so sehr ber die Unterscheidung streiten: Wir drfen nicht mehr vom Sterben reden, wenn der Mensch tot ist. Fr mich ist das eine die Konvention von Wissenschaftlern ber den Hirntod, den Gesamthirntod und den Tod des Menschen. Das andere ist der Sterbeprozeá.

Ich denke, daá wir, wenn wir ber Entnahmekriterien sprechen, wissen, daá es um die Unterbrechung des Sterbeprozesses geht. Alle miteinander -- Žrzte, insbesondere die Transplantationschirurgen, Pflegepersonal und Angeh"rige -- sind aufgefordert, zu akzeptieren, daá es um die Wrde des Sterbenden geht, daá diese mit dem Gesetz nicht aufgehoben wird. Wie viele Konflikte sind hier heute morgen angesprochen worden.

Fr mich ist ganz wichtig, daá der Gesetzgeber in dem ver"nderten Gesetzentwurf, den der Minister und andere Unterzeichner vorgelegt haben, auf die Definition des Todes verzichtet. Das ist die Rcknahme von Ansprchen und von Gewiáheiten, die wir nicht haben sollten.

Viele von uns haben das genauso erlebt. Wir mssen dem Tatbestand Rechnung tragen, daá hier nach dem Stand auch sich ver"ndernder wissenschaftlicher Erkenntnis entschieden und gehandelt wird und daá in diesem Bereich eher Vorsicht geboten ist. Das schlieát aber nicht aus, daá diejenigen, die entnehmen, Gewiáheit brauchen. Davon sind wir angesichts der Diskussion ber Teilhirntod und Gesamthirntod abgerckt. Das ist aber ein ganz wichtiger Punkt bei den Entnahmekriterien.

Denjenigen, die meinen "Es ist Leben und nicht Sterben", m"chte ich sagen -- Professor Scholz und andere haben es bereits angesprochen --: Es ist der Moment des Todes verbunden mit einem irreversiblen Sterbeprozeá. Wenn wir das gemeinsam festhalten, wissen wir um das Prozeáhafte.

Zu den Žuáerungen menschlichen Lebens w"hrend dieses Prozesses m"chte ich sagen: Ich maáe mir nicht an, sie zu bewerten. Sie sind fr mich menschlich. In diesem komplexen Sinne gelten sie auch. Es darf kein Gezanke um eine Floskel oder um ein "Ich weiá es nicht" geben. Vielleicht ist es auch gut, in dem einen oder anderen Fall dieses Nichtwissen zum Ausdruck zu bringen.

Bei dem Konflikt "Was tut sich noch zwischen Sterben und" -- ich sage -- "Weiterleben?" sollten wir uns nicht anmaáen, im Sinne der logischen Schluáfolgerung zu argumentieren: Tatbest"nde gleich Tatbest"nde gleich Definition gleich Tod.

Ich m"chte noch ein Zweites ansprechen; das ist die Frage der Zustimmungsl"sung. Es spricht viel fr eine enge Zustimmungsl"sung. Wir haben eine groáe Pflicht, die Menschen mit einer massiven Informations-, Aufkl"rungs- und auch Beratungswerbung anzusprechen. Was ist der Vorteil, daá wir nun ein Gesetz bekommen? Der Vorteil ist, daá das Thema an die ™ffentlichkeit gekommen ist, ein tabuisiertes Thema. Es ist derzeit in mehr Familien Thema, als es das je gewesen ist -- mit Zustimmung und Ablehnung. Beides haben wir zu respektieren.

Ich habe zu dem Gesichtspunkt "Es kann nur das einzelne Subjekt entscheiden" eine andere Frage zu stellen: das Subjekt der Entscheidung und der intersubjektive Vorgang. Sind wir als Menschen nicht in einer Weise verbunden, daá wir bei den Kindern den intersubjektiven Vorgang nehmen und ihn bei den Erwachsenen auáen vor lassen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Deswegen muá ich an dieser Stelle sagen: Vorsicht, wenn wir von mutmaálichem Willen sprechen. Das Wort ist ein biáchen miáverst"ndlich, es geht nicht um Mutmaáung, um das, was h"tte sein k"nnen, sondern um wirkliche Abkl"rung. Es kann nicht sein, daá jemand, der nie mit einem anderen Menschen darber gesprochen hat und ihn nicht kennt, erkl"rt, er verweigert oder bejaht. Er f"llt aus. Das geh"rt zur Ernstnahme des Willens des anderen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Ich komme zu dem Ergebnis, daá das Intersubjektive unter Menschen seine Berechtigung und Geltung hat. Oftmals erleben wir, daá das Intersubjektive, auch das aus dem Leben oft zu stark Verdr"ngte, gerade in Konfliktsituationen wichtig ist.

Meine letzte Bemerkung. Ich wnsche mir, daá auch die Experten oft anders redeten, als sie reden, und Menschen mehr Vertrauen als Miátrauen geben. Es gibt immer wieder Stimmen, die mich eher abrcken lassen, weil sie zuwenig deutlich machen: Es geht hier um rettende Lebenshilfe. Das ist sicherlich ein Akt der Menschenliebe, der N"chstenliebe. Dazu kann niemand gezwungen werden.

Es ist aber so, daá mancher, der vorher nein gesagt hat, in der Situation des Freundes, des Partners, des Kindes, des Angeh"rigen oder des Menschen, von dessen Leid er erf"hrt, eine ganz andere Entscheidung trifft.

Ich glaube, daá unsere heutige Debatte dazu beitragen kann. Niemand hat einen Anspruch, und niemand darf daraus ein Gewerbe machen. Es gibt oft auch Žrzte, ob das nun bei der Abtreibung oder der Transplantation ist, die nicht gewissenhaft mit ihrem Beruf umgehen. Aber das darf nicht dazu fhren, daá alle die als gewissenlos bezeichnet werden, die sich gewissenhaft verhalten.

Deswegen ist es ganz entscheidend, daá dieses Gesetz zu mehr Verantwortung, Bewuátseinsbildung, aber auch zu den M"glichkeiten der Lebensrettung beitr"gt, die wir haben. Wenn wir uns alle im Rahmen unserer M"glichkeiten engagieren und aufkl"rend, werbend und abw"gend unter die Menschen treten, k"nnten wir viel bewirken, aber nicht den Konflikt nehmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Zu einer Kurzintervention erh"lt zun"chst der Kollege Bttner das Wort.

Hans Bttner (Ingolstadt) (SPD): Herr Kollege Hintze hat in seinem Beitrag mit Blick auf die christliche Anschauung gesagt: K"rper und Geist sind eine Einheit, und wenn das Gehirn abgeschaltet ist oder nicht mehr funktioniert, dann ist die Trennung vollzogen, dann ist der Mensch tot.

Ich sage Ihnen als Christ: Ich setze Gehirn nicht gleich mit Geist.

(Beifall des Abg. Otto Schily [SPD])

Ich meine, wir sollten als Gesetzgeber nicht den Versuch unternehmen, qua Gesetz fr das, was in den Glaubensbereich ber die menschliche Existenz geh"rt und ber das in einer freien Gesellschaft jeder einzeln fr sich Entscheidungen treffen und treffen k"nnen muá, bestimmte Auffassungen, Ideen, Haltungen oder Glauben vorzuschreiben.

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: M"chten Sie antworten, Herr Hintze?

Peter Hintze (CDU/CSU): Der Gesetzgeber tut das, was Sie befrchten oder abwehren wollen, mit dem Gesetzentwurf nicht. Ich habe in meinem Beitrag auch nicht Gehirn mit Geist gleichgesetzt, sondern ich habe gesagt, daá Geist ohne Gehirn nicht denkbar ist.

Ich bin auf die Unterscheidung zwischen Metaphysik und Physik gekommen. Wir brauchen eben auch fr die unstofflichen Vorg"nge im K"rper stoffliche.

Gerade kam noch ein anderer Zwischenruf, der sich auf die Seele bezog. Das w"re ein dritter Sachverhalt. Dem belebten K"rper, also dem, der durch meine stoffliche K"rperlichkeit mein geistiges Dasein erm"glicht -- dazu brauche ich das Gehirn --, kann ich als Christ, als Person eine Seele zusprechen. Dazu k"nnen Sie sagen: "Ich glaube daran" oder "Ich glaube nicht daran". Das regelt hier nicht der Gesetzgeber. Das ist ein anderer Sachverhalt.

Aber fr mich ist die Einheit von K"rper und Geist, die das Menschsein, das Personsein ausmacht, mit dem Tod des Hirns beendet. Damit ist der Mensch nach meinem Verst"ndnis gestorben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD -- Abg. Christa Nickels [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN] meldet sich)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Frau Kollegin Nickels, wollen Sie eine Kurzintervention machen?

(Christa Nickels [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN]: Ich m"chte etwas zu Herrn Hintze sagen!)

-- Nein, darauf direkt reagieren drfen Sie nicht.

Ich erteile jetzt dem Kollegen Gerald H"fner das Wort.

Gerald H"fner (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Liebe Frau Pr"sidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute hier ber weit mehr als ber die Voraussetzungen und Regelungen zur Organtransplantation. Das ist der Grund, warum diese Debatte sehr wichtig ist. Ich meine, wir stehen mit ihr am Scheideweg in der Gestaltung unserer Rechtsordnung und damit auch unseres Selbstverst"ndnisses als Menschen wie auch als Gesellschaft.

Wir entscheiden hier auch ber das Menschenbild unseres Staates und unserer Verfassung. Wir entscheiden ber unser Verh"ltnis zum Tod und damit auch zum Leben und zum Menschen. Wir entscheiden auch ber die Frage -- das m"chte ich nicht ganz in Vergessenheit geraten lassen --, wie weit ein Gesetzgeber gehen darf, vielleicht auch gehen muá, und wo er seine Kompetenzen in fataler Hybris berschreitet.

Unverst"ndlicherweise sind wir in diese Situation ohne Not getrieben worden. Ein verst"ndiger Beobachter kann darber eigentlich nur mit dem Kopf schtteln. Denn in den Fragen, die hier heute wirklich entschieden werden mssen, besteht in diesem Haus doch ein ganz erstaunlicher Konsens, und zwar sowohl was die Organspenden Lebender wie auch was die Organspende Sterbender betrifft. In der entscheidenden Frage, daá bei der letztgenannten Form der Spende der vollst"ndige Ausfall aller meábaren Hirnfunktionen zwingende Voraussetzung fr eine Explantation von Organen ist, gibt es doch berhaupt keinen Dissens.

(Beifall der Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD] und Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

So weit, so gut. Wenn wir uns also darauf beschr"nken wrden, was der Gesetzgeber tun darf und tun muá, k"nnten wir heute abend nach Hause gehen und sagen: Der Deutsche Bundestag hat in groáer Einmtigkeit ein wichtiges Gesetz beschlossen. Damit wrde endlich die ganze Unklarheit, die in diesem schwerwiegenden Bereich noch immer besteht, beseitigt.

Aber -- und jetzt kommt das, worber ich mich sehr "rgere -- einige wollen eben sehr viel mehr. Sie wollen nicht nur das, was rechtlich unumstritten und zu regeln notwendig ist, sondern sie wollen, daá ein Gesetz etwas behauptet, was jeder Lebenserfahrung und der Auffassung vieler Wissenschaftler widerspricht, n"mlich daá der vollst"ndige Ausfall meábarer Hirnfunktionen gleichzeitig der absolute und endgltige Tod des Menschen sei. So behaupten Sie das implizit in ihrem Gesetzentwurf.

(Dr. Jrgen Rttgers [CDU/CSU]: Nein, das stimmt nicht! Das ist die Unwahrheit!)

-- Ich sagte "implizit". Ich kann es Ihnen vorlesen, wenn Sie wollen.

Eine solche Festlegung widerspricht natrlich nicht nur der Lebenserfahrung, der ganz banalen Erfahrung, wonach ein Toter starr ist, er kalt ist, keine Reflexe mehr hat usw., wohingegen fr einen sogenannten Hirntoten gerade das Gegenteil gilt: Er ist warm, weich, er ist belebt, das Herz schl"gt, die Reflexe funktionieren; viele Kollegen haben das hier schon dargestellt --, sie widerspricht auch meinem ganz pers"nlichen Bild vom Menschen. Darauf will ich gleich noch zurckkommen.

Zun"chst mssen wir feststellen: Unsere Verfassung l"át nicht zu, daá das Leben als Schutzgut gem"á Art. 2 des Grundgesetzes nach rein materiell-quantitativen Gesichtspunkten, also nach Ntzlichkeitserw"gungen, bestimmt werden kann.

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege H"fner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rttgers?

Gerald H"fner (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Wenn das nicht auf meine Redezeit angerechnet wird, gern.

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Bitte.

Dr. Jrgen Rttgers (CDU/CSU): Kollege H"fner, ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich finde, daá es dieser Debatte nicht gut tut und daá es nicht nur nicht fair ist, sondern uns wirklich auf eine schiefe Bahn fhrt, wenn Sie unwidersprochen die Behauptung aufstellen, daá der Entwurf, den ich untersttze, den Hirntod mit dem Tod gleichsetzt. Dies ist gerade nicht der Fall. Das wird auch durch Wiederholungen nicht besser.

Wir haben Wochen darum gerungen, Formulierungen zu finden, die sicherstellen, daá es keine Definition von Tod und schon gar keine Gleichstellung von Tod und Hirntod gibt. Es ist nur festgelegt worden -- darber kann man sicherlich diskutieren; das tun wir den ganzen Vormittag --, ob der Tod Voraussetzung dafr ist, und zwar der Tod, der nicht durch den Gesetzgeber, sondern nach den Regeln der medizinischen Kunst festgelegt wird.

Wir haben ein Zweites getan. Wir haben gesagt: Das darf sowohl im Verfahren als auch vom Inhalt her nicht unter bestimmte Kriterien abrutschen. Dies heiát aber fr jeden Juristen -- das kann man, auch wenn man nicht Jura studiert hat, wirklich dem Text entnehmen --, daá die Behauptung, hier sei der Hirntod als Tod definiert, falsch ist. Ich pers"nlich wrde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wenn es irgendeinen Zweifel daran g"be, daá die Position in dem Gesetz nicht so beschrieben w"re.

Gerald H"fner (BšNDNIS 90/DIE GRšNEN): Herr Rttgers, abgesehen davon, daá Sie eigentlich keine Frage gestellt haben: Was Sie sagen, ist zum Teil richtig. Sie haben auf die lange Zeit vorgesehene Definition am Ende verzichtet. Aber in der Rechtswirkung ist es exakt das gleiche.

(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Nein! -- Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Das ist der Punkt!)

-- Aber selbstverst"ndlich. Das ergibt sich zwingend aus dem Verh"ltnis Ihres Absatzes 1 zu Absatz 2.

Ich m"chte hier sehr deutlich aussprechen: Der Mensch ist weitaus mehr als die Summe seiner Organe. Er ist auch sehr viel mehr als das, als wir mit naturwissenschaftlichen Methoden z"hlen, messen und wiegen k"nnen. Er ist ein sinnlich-bersinnliches Wesen.

Geburt und Tod sind šberg"nge. Der Mensch -- jedenfalls nach meiner šberzeugung -- kommt mit der Geburt in diese physische Welt und geht mit dem Tod aus ihr heraus. Was in diesem šbergang stattfindet, das wissen wir nur sehr anf"nglich, in weiten Teilen wissen wir es berhaupt nicht. Und vor allem: Hierber gibt es sehr verschiedene Auffassungen.

Aber eines wissen wir mit Sicherheit: Der Mensch l"át sich nicht auf sein Gehirn und dessen Funktionen reduzieren. Was fr ein armseliges und j"mmerliches Menschenbild ist es, das den Menschen auf die Funktionen seines Gehirns reduziert?

Wie gehen Sie eigentlich mit den konkreten Erlebnissen um, die man mit sogenannten Hirntoten machen kann, wie mit der "Hirntoten", die als Mutter ein Kind austr"gt? Ist sie etwa kein Mensch mehr? Was sagen Sie zu den vielf"ltigen Erfahrungen der Menschen, die Sterbebegleitung vorgenommen und Totenwache gehalten haben und die dabei den Tod gerade nicht erlebt haben, wie das bei einem Radioger"t oder einer Maschine w"re, wenn der Schalter von "on" auf "off" geschaltet wird, sondern die ihn als einen allm"hlichen šbergang beschreiben, in dem sich die Wesenheit des Menschen nur allm"hlich verabschiedet und aus dem K"rper zurckzieht?

Ich will Ihnen berhaupt nicht zumuten, daá Sie meinen šberzeugungen in diesem Bereich folgen; das kann ich nicht erwarten; umgekehrt ist das ja ebenso nicht der Fall. Ich will nur, daá Sie respektieren, daá ich ber den Tod so denke -- brigens auch ber die Geburt.

Und deshalb bin ich der ganz festen šberzeugung, daá in einem pluralistischen Gemeinwesen, in einer offenen, demokratisch verfaáten Gesellschaft der Gesetzgeber an einer Stelle, bei der ganz unterschiedliche Auffassungen unter den Menschen nebeneinander bestehen und die gleichzeitig von so zentraler Bedeutung ist wie dieser Bereich des šberganges vom Leben zum Tod, keinesfalls mehr tun darf, als er muá und kann. Der Gesetzgeber darf an dieser Stelle gar nicht ein bestimmtes Menschenbild und damit ein bestimmtes Todesverst"ndnis vorschreiben und zum Gesetz erheben.

Ich m"chte deshalb ganz dringend dafr werben, daá wir an dieser Stelle offenbleiben fr die verschiedenen Auffassungen, die es hierber unter den Menschen gibt. Wir sollten offen sein dafr -- hier k"nnten wir uns eigentlich wieder treffen, tun es leider aber nicht --, daá der Mensch letzten Endes nur selbst entscheiden kann, was mit ihm in dieser Phase geschieht; das ergibt sich fr mich ganz zwingend aus diesen Vorberlegungen.

(Beifall des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

Bei den Umfragen, die hierzu gemacht worden sind, haben sich brigens viele weder so noch so entschieden; auch davor habe ich sehr groáen Respekt. Ich finde, man sollte die Menschen bei Fragen, die sie fr sich selber noch nicht gekl"rt haben, nicht zu Entscheidungen zwingen. Dieses Kl"ren ist manchmal nicht leicht.

Aber diejenigen, die sich entschieden haben, haben sich mit ganz groáer Mehrheit fr die sogenannte enge Zustimmungsl"sung ausgesprochen. Das h"ngt, glaube ich, damit zusammen, daá das Miábehagen, die Angst, die sehr verbreitet ist, nur dann verschwinden wird, wenn die Menschen die Gewiáheit haben, daá im Falle ihres Sterbens mit ihnen nichts geschieht, was sie nicht zu Lebzeiten gewollt und befrwortet haben.

Deswegen werbe ich so dringend fr die enge Zustimmungsl"sung, die, um der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen -- jedenfalls nach meinem Vorschlag --, auch zul"át, daá Dritte, enge Angeh"rige oder Lebenspartner,

(Wolfgang Lohmann [Ldenscheid] [CDU/CSU]: Das ist keine enge Zustimmungsl"sung!)

dann, wenn eine sichere Willenserkl"rung abgegeben worden ist, sie aber nicht schriftlich beigebracht werden kann, diese als Boten berbringen.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, daá im Sterbeprozeá der vollst"ndige Ausfall aller Hirnfunktionen einen "point of no return" darstellt. Das heiát, daá von diesem Moment an das Sterben, der Tod unumkehrbar geworden ist. Aber ich glaube, daá das Sterben an dieser Stelle noch nicht abgeschlossen ist. Wir sind uns auch einig darber, daá die Transplantation einen Eingriff in den Sterbevorgang bedeutet. Das ist gerade das Verrckte an dieser Stelle: Die Mediziner brauchen lebende Organe fr die Transplantation. Deswegen wird der Sterbeprozeá unterbrochen, wird er aufgehalten, wird er verl"ngert. Deswegen darf bzw. kann der Mensch noch nicht sterben. Dies ist eine Tatsache. Nun aber gleichzeitig aus rechtlichen Grnden -- weil es dann so viel einfacher zu sein scheint -- zu behaupten, der im Sterben Befindliche sei schon tot, sei eine Leiche, ist nun wirklich Rabulistik. Das, so finde ich, ist keinem Menschen beizubringen, der einmal diesen Prozeá des Sterbens bei einem anderen Menschen miterlebt hat.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der F.D.P. und der PDS)

Deshalb: Ich meine, daá der endgltige Tod eingetreten ist, wenn der Ausfall aller Organfunktionen vorliegt -- nicht beim Hirntod. Ich meine aber, daá nach dem Eintreten des Hirntodes explantiert werden darf, wenn der Betroffene zu Lebzeiten zugestimmt hat. Fr diese Position m"chte ich herzlich werben, auch in der Abstimmung.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BšNDNIS 90/DIE GRšNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der F.D.P., der PDS und des Abg. Eckart von Klaeden [CDU/CSU])

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Christina Schenk.

Christina Schenk (PDS): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion um eine ethisch vertretbare Regelung von Organtransplantationen bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zwei verschiedenen Schwerpunktsetzungen: Auf der einen Seite wurde die Chance, dadurch Leben retten zu k"nnen, in den Vordergrund gestellt und auf der anderen Seite die Frage nach dem Prozeá, der vom Leben zum Tod fhrt, und seiner Bedeutung fr den Menschen, dem Organe entnommen werden.

Fr die Erstgenannten sind die Verbesserung der Akzeptanz der Organtransplantation und die Steigerung des Organaufkommens vorrangig. Fr sie ist der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen. Jede Kritik daran und am Hirntodkonzept berhaupt wird mit der Behauptung zurckgewiesen, damit werde die Legitimit"t der Organtransplantation untergraben.

Meine Damen und Herren, es ist mir sehr wichtig, hier festzustellen, daá man ber eine so schwerwiegende Frage im Grenzbereich zwischen Leben und Tod nicht vom gewollten Ergebnis her diskutieren darf. Der Zweck heiligt die Mittel nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS, der SPD und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Der sogenannte Hirntod ist eine šbereinkunft ber den Zeitpunkt, ab dem ein irreversibler Zustand vorliegt und somit der Behandlungsauftrag erlischt. Er ist zugleich die allgemein anerkannte Voraussetzung fr die Zul"ssigkeit der Organentnahme. Allerdings -- auch das will ich hier so deutlich sagen -- ist der Begriff irrefhrend, da das Erflltsein der Kriterien keineswegs den Tod des gesamten Gehirns nachzuweisen imstande ist.

(Dr. Herta D"ubler-Gmelin [SPD]: Richtig!)

Auch nach der Hirntodfeststellung finden noch diverse Stoffwechselprozesse statt, sowohl im Gehirn selbst -- sogar hochkomplexe Steuerungsvorg"nge sind noch m"glich, wie die schwangere, hirntote Frau in Erlangen bewiesen hat -- als auch im brigen K"rper. Letztlich k"nnte eine maschinelle Beatmung ihre Wirkung nicht entfalten, wenn das Gewebe tot w"re.

Fr mich ist der sogenannte Hirntod nicht mit dem Tod des gesamten Gehirns gleichzusetzen und schon gar nicht mit dem des Gesamtorganismus. Ein als hirntot eingestufter Mensch befindet sich in einem irreversiblen Prozeá des Sterbens, aber er ist nicht tot. Ich denke, daá man sehr genau unterscheiden muá zwischen der Festlegung eines justitiablen Kriteriums fr die Organentnahme und der Versuchung, eine neue Legaldefinition des materiellen Todes, des Gesamttodes, vorzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und der SPD sowie der Abg. Monika Knoche [BšNDNIS 90/DIE GRšNEN])

Ich meine, genau dies drfen wir hier nicht tun, weil das Gesetz Raum lassen muá fr die verschiedenen Auffassungen darber, was der Tod ist. Der grundgesetzliche Schutz von Menschen zwischen Leben und Tod, das Recht auf Achtung ihrer Wrde, muá weiterhin uneingeschr"nkt garantiert bleiben.

Aus dieser Sicht beantwortet sich meines Erachtens zugleich die Frage, wie die Zustimmung zu regeln ist, ob sie ausschlieálich durch die Betroffenen selbst zu erfolgen hat oder ob ersatzweise den Verwandten bzw. Nahestehenden Entscheidungsbefugnisse zukommen. Niemand kann mit Bestimmtheit sagen, was in sogenannten Hirntoten vorgeht. Wir wissen nicht, was tats"chlich intrapersonal bei einem Menschen, bei dem die Hirntodkriterien erfllt sind, sowohl vor als auch w"hrend der Explantation geschieht, wenn der Sterbeprozeá mit technischen Mitteln aufgehalten wird und dann mit der Organentnahme abrupt beendet wird. Das muá der ™ffentlichkeit auch so ehrlich und klar gesagt werden.

Aus meiner Sicht bleibt die Organspende ein m"gliches pers"nliches Risiko -- nicht nur auf der metaphysischen Ebene --, das mit naturwissenschaftlicher Erkenntnis nicht aus der Welt zu schaffen ist. Es gibt Erfahrungen -- einige haben in dieser Debatte schon darauf hingewiesen --, fr die in den heutigen Schulweisheiten kein Platz ist. Diejenigen, die Sterbende begleitet haben, wissen das.

Die jetzige Gesellschaft hat den Tod weitestgehend tabuisiert und die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des Lebens aus dem Leben verdr"ngt. Sie hat infolgedessen das Gefhl fr die Unw"gbarkeiten und Unbestimmtheiten der letzten Lebensphase und damit auch den Respekt vor dieser Phase verloren. Solche Ungewiáheiten sind nicht einfach mit einem definitorischen Handstreich, mit der Gleichsetzung von Hirntod und Tod aus der Welt zu schaffen. Im Gegenteil: Ich meine, daá die allgemeine Verharmlosung der Umst"nde und Geschehnisse bei einer Organtransplantation hierzulande sehr viel zu Miátrauen und mangelnder Spendebereitschaft beigetragen hat.

Deshalb ist fr mich die Bereitschaft zur Organspende nur auf der Basis einer pers"nlich abgegebenen Erkl"rung akzeptabel. Den Angeh"rigen oder den Nahestehenden steht die Verfgung ber diese Bereitschaft nicht zu. Sie ist ihnen in einer solch schmerzlichen Situation auch nicht abzuverlangen. Die Berichte mehren sich: Viele haben erst im nachhinein von den Unw"gbarkeiten erfahren und machen sich lebenslang schwerste Vorwrfe, einen ihnen nahestehenden Menschen einer solchen Prozedur berlassen zu haben, ohne zu wissen, ob sie in seinem Willen gehandelt haben.

In der Konsequenz des Gesagten werden einige meiner Kolleginnen und Kollegen und ich selbst nur einer engen Zustimmungsregelung ihre Stimme geben.

Danke.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Dr. Erika Schuchardt.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Frau Pr"sidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Nach der jahrelangen Diskussion haben sich die unterschiedlichen Positionen bedauerlicherweise nicht in einer Konsensl"sung, sondern in zwei unterschiedlichen Gesetzentwrfen und zahlreichen Žnderungsantr"gen niedergeschlagen, um die wir heute ringen.

Maágeblichen Einfluá auf unsere heutige Entscheidung drften neben den Stellungnahmen der Žrzte auch die der Kirchen haben. Ich m"chte mich in erster Linie der Haltung der Kirchen zuwenden, zu denen ich als langj"hrige EKD-Synodale besonderen Zugang zu haben glaube und mit denen ich daher in engerem Kontakt stehe. Dies ist vor allem deshalb n"tig, weil es sowohl im Vorfeld als auch w"hrend unserer Debatte manchmal zu unzutreffenden oder zumindest miáverst"ndlichen Aussagen gekommen ist, die in der ™ffentlichkeit zu Verunsicherung und Beunruhigung gefhrt haben.

Die beiden bisher vorliegenden offiziellen Stellungnahmen der Kirchen -- die Erkl"rung der Evangelischen Kirche in Deutschland "Gott ist ein Freund des Lebens" von 1989 sowie die Gemeinsame Erkl"rung der Bischofskonferenz von 1990 -- haben noch eine Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen angenommen. Seither gab es etliche zus"tzliche Žuáerungen. So hat der Ratsvorsitzende, Bischof Engelhardt, 1994 vor der EKD-Synode zwar erkl"rt, die neuerliche Diskussion um den Hirntod habe eine Gleichsetzung mit dem Tod des Menschen wieder in Frage gestellt, wenngleich der Hirntod ein entscheidender Einschnitt im Sterbegeschehen sei. Doch ist der Rat der EKD von seiner Grundsatzerkl"rung von 1989 keineswegs abgerckt. Bischof Engelhardt hat mir pers"nlich vor wenigen Tagen auf meine Anfrage noch einmal versichert, daá die Evangelische Kirche in Deutschland an ihrer Kernaussage festhalte, die lautet:

Nach christlichem Verst"ndnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des Sch"pfers..., das er aber aus Liebe zum N"chsten einsetzen darf.

Auch Žuáerungen des Bevollm"chtigten der EKD in Bonn, des Bischofs L"we, die Herr von Klaeden mehrfach zitiert hat, haben in letzter Zeit zu gewissen Irritationen gefhrt. Hierzu hat mir, ebenfalls in der vorigen Woche, der Vizepr"sident des Kirchenamtes der EKD in Hannover versichert, daá verschiedentlich ge"uáerte abweichende Meinungen von Einzelpersonen oder einzelnen Landeskirchen wie Berlin-Brandenburg oder Westfalen nichts daran "nderten, daá die offiziellen Erkl"rungen von 1989 und 1990 noch immer die Žuáerungen der fr die gesamte Evangelische Kirche in Deutschland zust"ndigen Organe seien

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

und als solche in ihrer Substanz unver"ndert als gltig betrachtet wrden.

Auch fr die katholische Seite gibt es einzelne Abweichungen, etwa die Žuáerungen des Kardinals Meisner. Aber auch dort ist die offiziell zust"ndige Bischofskonferenz mit kaum einem Wort von ihrer frheren Erkl"rung abgerckt. Das bedeutet, daá alle Versuche, die Kirchen in unserer Diskussion auseinanderzudividieren, untauglich sind. Die offiziellen Vertretungen beider Kirchen stehen auch heute zu ihrer Auffassung, daá sie sich mit aller Deutlichkeit der Aussage verweigern, ein Hirntoter sei ein Sterbender -- das heiát also auch, ein noch Lebender --, und haben sich unmiáverst"ndlich dafr ausgesprochen, daá die Entnahme von Organen bei Hirntoten somit ethisch und rechtlich von einer T"tungsmaánahme zu unterscheiden ist.

Daá auch die Vertreter der Gegenposition dies erkannt haben, zeigt deren jngste Presseerkl"rung vom 20. Juni, in der nicht mehr von der abweichenden Meinung der Kirchen, sondern nur noch von -- ich zitiere -- "fhrenden Kirchenvertretern wie Meisner und L"we" gesprochen wird.

Den von den Kirchen ausdrcklich gewnschten weiteren Diskussionen zur Frage des Hirntods tr"gt der neue Žnderungsantrag von Seehofer Rechnung. Darin wird weiterhin die Feststellung des Todes gefordert. Aber er definiert den Tod selber nicht, sondern berl"át diese Frage in 1/2 3 den dafr ausgewiesenen Fachleuten. Eine Kompetenzberschreitung des Gesetzgebers ist damit ausgeschlossen.

Mit dem Seehofer-Antrag stimmt ebenfalls die kirchliche Haltung zur Frage der Zustimmung berein. Die Kirchen haben ohne Wenn und Aber die erweiterte Zustimmung favorisiert. Ergebnis ist also, daá man mit der Zustimmung der verantwortlichen Organe der Kirchen im Rcken den Seehofer-Antrag untersttzen kann, wofr auch ich nachdrcklich eintrete.

An dieser Stelle m"chte ich -- im Widerspruch zu den Ausfhrungen von Herrn H"fner -- darauf hinweisen, daá dem Bundestag 4000 Unterschriften fr eine erweiterte Zustimmungsl"sung vorliegen. Ich habe sie hier in den H"nden und kann sie Ihnen zeigen. Des weiteren ist auf Initiative der Spitzensportler -- unter anderem von Steffi Graf -- eine Organtransplantationsinitiative begrndet worden, die, angeregt durch den Chef von Opel, der sein Leben einer Organspende verdankt, der erweiterten Zustimmungsregelung das Wort redet.

Im Hinblick auf die Einholung der Zustimmung der Angeh"rigen liegt mir allerdings ein Punkt am Herzen, der in den Briefen erw"hnt wird und auf den ich eingehen m"chte. Eine Mutter fand ihr schwerverunglcktes Kind in der Intensivstation wieder. Es lag ruhig und gesund aussehend im Krankenbett. Schockartig traf die Mutter nach Tagen intensivsten Ringens um das Leben des Kindes die Frage des Arztes, ob sie einer Hirntoduntersuchung zustimmen wrde, da man ihrem Kind nicht mehr helfen k"nne, m"glicherweise aber einem anderen. Wegen allergr"áter Zweifel an der Richtigkeit dieser Diagnose bat die Mutter schlieálich darum, bei dieser Untersuchung anwesend sein zu drfen. Der Arzt hatte dafr Verst"ndnis. Nun konnte und muáte die Mutter selbst erkennen, daá ihr scheinbar so rosig schlafendes Kind -- ich zitiere -- "absolut reaktionsunf"hig, ja leblos war". Daraufhin fand sie gemeinsam mit ihrer Familie den Mut, einer Organweitergabe zuzustimmen. Aus der Rckschau schreibt sie -- ich zitiere --: "... gerade dies in aller scheinbaren Sinnlosigkeit dankbar als Sinn zu erleben".

Meine Bitte an die knftigen Transplantations"rzte lautet daher: Prfen Sie bitte in jedem Einzelfall --

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Frau Kollegin, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): -- ich bin fertig --, ob Sie den Angeh"rigen ihre ungeheuer schwierige Entscheidung dadurch erleichtern k"nnen, daá Sie ihnen die Anwesenheit bei der Untersuchung gestatten. Das w"re einer von sicherlich vielen lebensnotwendigen Wegen, die Angeh"rigen in ihrer denkbar schwierigen Situation zu begleiten und Jonas' Verantwortungsethik -- Verantwortung fr andere bernehmen -- praktisch zu leben.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Barbara H"ll.

Dr. Barbara H"ll (PDS): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Die heute anstehende abschlieáende Beratung eines Gesetzes zur Regelung der Transplantation schlieát eine Gesetzeslcke und beendet vorl"ufig einen breiten gesellschaftlichen Diskussionsprozeá, der mit der heutigen Abstimmung jedoch nicht endgltig abgeschlossen ist.

Viele Abgeordnete im Hohen Hause sind sich der Notwendigkeit der Gesetzesberatung bewuát und fhlen sich gleichzeitig in ihrem Entscheidungsprozeá berfordert. Der fr uns oftmals bliche Mechanismus, ein politisches Problem durch Hinzuziehung von Sachverst"ndigen zu l"sen, scheint nicht mehr zu funktionieren. Das zur Abstimmung anstehende Gesetz zur Transplantation konfrontiert uns unmittelbar mit ethischen Fragen, die nicht durch naturwissenschaftliches Fachwissen gel"st werden k"nnen. Wir befinden uns in einer fr unsere Epoche typischen Situation, in der der wissenschaftlich-technische Fortschritt M"glichkeiten er"ffnet, denen wir scheinbar nicht mehr gewachsen sind. Die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren werden nicht mehr ausreichend breit diskutiert.

Im Transplantationsgesetz geht es um das Wertvollste, was der Mensch besitzt: um sein Leben, welches Sterben und Tod einschlieát. Im Bewuátsein dessen, daá wir uns als Gesetzgeber mit ethischen Fragen auseinandersetzen, die durch kein Gesetz gekl"rt werden k"nnen, heiát das, daá wir in der Frage der Transplantation trotzdem abschlieáend darber beraten mssen, nach welchen Regeln sie in der Zukunft in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wird.

Widerspruchsl"sung, Informationsl"sung, erweiterte und enge Zustimmungsl"sung werden international diskutiert und praktiziert. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer langen Diskussion und beinhaltet viele Punkte, die einen breiten Konsens dokumentieren. Die heutige Auseinandersetzung dreht sich letztendlich um die Frage

der Definition des Sterbeprozesses und um die Frage, wer eine Entscheidung darber treffen kann, ob eine Organentnahme stattfindet. Meiner Meinung nach sind sowohl die erweiterte als auch die enge Zustimmungsl"sung mit dem Grundgesetz vereinbar und moralisch nicht verwerflich. Beide untersttzen das sogenannte postmortale Pers"nlichkeitsrecht.

Ich entscheide mich fr die enge Zustimmungsl"sung, und zwar aus verschiedenen Grnden, von denen ich einige anfhren m"chte. Es ist auff"llig, daá die Einfluám"glichkeit des Staates in der von mir erw"hnten Reihenfolge der zur Entscheidung, ob eine Organentnahme stattfindet oder nicht, Berechtigten abnimmt und die freie, bewuáte Entscheidung des Individuums immer gr"áeres Gewicht bekommt. Am st"rksten zeigt sich das bei der engen Zustimmungsl"sung.

Gleichzeitig bin ich gegen jegliche šberlegung -- wie sie in der Diskussion laut wurde --, wonach sich jeder Brger zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der Transplantationsfrage auseinandersetzen muá, indem er per Gesetz verpflichtet wird, sich zu entscheiden. Denn schon die Frage, ob ich mich mit diesem Problem auseinandersetzen m"chte oder nicht, muá eine freie Entscheidung der Brgerinnen und Brger bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Jede von uns heute verabschiedete L"sung wird eine M"glichkeit des Miábrauchs beinhalten. Man kann das nicht per Gesetz vollst"ndig vermeiden. Es geht aber darum, diese Miábrauchsm"glichkeiten gering zu halten. Die abnehmende Bereitschaft zur Organspende in der Bev"lkerung zeugt davon, daá das Miátrauen gegenber dem Gesundheitswesen relativ tief verwurzelt ist -- nachvollziehbar in einer Gesellschaft, in der Gesundheit immer mehr zur Ware degradiert wird.

Ich halte die enge Zustimmungsl"sung unter dem moralischen Aspekt fr die ad"quateste und gleichzeitig fr die demokratischste, wenn auch schwierigste. Wenn man sich gesellschaftlich darber geeinigt hat, die Transplantationsmedizin zu wollen, und potentielle Spenderinnen und Spender braucht, ist die pers"nliche, freiwillige Zustimmung genau dieser potentiellen Spender einzuholen. Dieser Weg ist natrlich ungleich schwieriger als der Weg der erweiterten Zustimmungsl"sung, die in einer emotional "uáerst schwierigen Situation des Verlustes und des Schmerzes eine Entscheidung von den n"chsten Verwandten verlangt, die damit oft berfordert sind und sich in einer Drucksituation befinden.

Eine wirklich freiwillige und selbstbestimmte Entscheidung setzt Aufkl"rung und Beratung voraus und erleichtert gleichzeitig die Situation fr die Menschen, die dringend auf eine Spende warten: Sie wissen, daá sie eine m"gliche Spende in šbereinstimmung mit dem Willen des Sterbenden erhalten.

Jegliche Begrndung vom Bedarf her halte ich moralisch fr unzumutbar. Ich denke, wir mssen uns auch darber verst"ndigen, daá prinzipiell nicht alles das, was machbar ist, getan werden sollte.

Die breite Diskussion, die wir jetzt gefhrt haben, sollte damit enden, daá sich die Mehrheit des Hauses fr eine enge Zustimmungsl"sung entscheidet, und gew"hrleisten, daá tats"chlich die Akzeptanz dieser Prozesse in der Gesellschaft steigt.

Zur Frage des irreversiblen Hirnversagens glaube ich, daá wir als Gesetzgeber uns nicht die Definitionsgewalt ber den Prozeá des Sterbens anmaáen sollten. Wir sollten nur in dem Sinne ber diese Frage diskutieren, daá ein formales juristisches Entnahmekriterium festgelegt wird. Ansonsten wrden wir unsere Kompetenzen berschreiten.

(Beifall bei der PDS sowie des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Vizepr"sident Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hans-Hinrich Knaape.

Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Gesetze, die "rztliches Handeln aus medizinischem Fortschritt regeln sollen, mssen sich auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse der Medizin als Entscheidungsgrundlage sttzen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Auf keinen Fall drfen sie durch geisteswissenschaftliche Interpretationen, religi"se Auffassungen oder subjektives Erleben verf"lscht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ich m"chte mich auf das Hirntodkonzept beschr"nken, da hier einige Auffassungen ge"uáert wurden, die der Realit"t widersprechen.

Das Hirntodkonzept war eine Notwendigkeit, die aus der medizinischen Wissenschaft heraus geboren wurde. Als es m"glich wurde, Menschen, die bei einem Unfall zu Tode gekommen waren, wiederzubeleben auf Grund der modernen Beatmungstechnik, auf Grund der Weiterentwicklung der Intubation und auf Grund der Verfgbarkeit moderner technischer Ger"te --, konnte das Herz wieder zum Schlagen gebracht werden, obgleich schwerste Sch"del-/Hirnverletzungen eingetreten waren. Diese Personen sind tagelang -- am Anfang wochenlang -- beatmet worden. Das Ergebnis war: Wenn man die Maschinen abgestellt hat, war bei der Sektion das Gehirn verflssigt, die Nekrose des Gehirns eingetreten. Das war der Grundgedanke des Hirntodkonzepts.

Wenn der Hirntod festgestellt wird, dann ist nach medizinischem Wissen -- das ist in der deutschen Žrzteschaft nicht bestritten; das hat der 100. Deutsche Žrztetag noch einmal bekr"ftigt; dahinter stehen alle wissenschaftlichen Fachorganisationen der deutschen Žrzteschaft -- der Tod des Menschen erfolgt, dann ist das, was seine Individualit"t, was seine psychische Eigenart, was seine Pers"nlichkeit ausmacht, das, war wir als Mensch an ihm erleben konnten, schon von uns gegangen, dann ist diese Pers"nlichkeit bereits verschieden.

Es ist m"glich, das, was als Leiche brigbleibt, mit moderner Technik intensiv zu pflegen und dadurch fr einen beschr"nkten Zeitraum, also nicht fr die Unendlichkeit, die Organe zu erhalten, um sie, wie es heute durch den Fortschritt der Medizin m"glich ist, anderen Menschen einzupflanzen, zu implantieren. Das ist eine Weiterentwicklung der modernen Medizin. Alles andere, was von den Gegnern des Hirntodkonzeptes vertreten wird, hieáe, die Medizin auf den Kopf zu stellen und wieder zu dem zurckzugehen, was im Mittelalter vertreten wurde, als die Medizin noch der Meinung war, daá im Herzen die Seele oder der Geist des Menschen ihren Sitz h"tte. Das w"re nicht moderne Medizin, sondern Rckschritt.

Des weiteren sind hier Befindlichkeiten geschildert worden, die jeder Mensch hat, der das Sterben eines Menschen erlebt. Ich kenne selbst Žrzte, die unter Extrembedingungen, weil sie tagelang bei einem Sterbenden waren, eine andere Auffassung haben. Das ist m"glich; das zeichnet uns Menschen aus. Aber Emotionen und das Erleben des Sterbeprozesses mssen von dem getrennt werden, was neurophysiologisch und pathophysiologisch abl"uft. Das sind unterschiedliche Betrachtungsweisen, die man scharf voneinander trennen muá.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Kollege Wodarg, Frau Knoche und andere haben hier praktisch ein Miátrauen gegen die deutsche Žrzteschaft zum Ausdruck gebracht. Sie haben unter den Patienten bzw. unter denjenigen Angst geschrt, die sich in ein Krankenhaus begeben. Falsche Beispiele sind angefhrt worden. Die Knochenmarkspende ist eine Lebendspende. Hinsichtlich des Erlanger Babys weiá niemand, wann bei der Mutter der Hirntod festgestellt worden ist und wann sie tot war, weil niemand von uns die Krankengeschichte kennt und wir sie also nicht interpretieren k"nnen.

Emotionen sind angesprochen worden. Sendungsbewuátes Auftreten ist hier demonstriert worden. Praktisch wird eine neue Heilslehre zelebriert, die wider die naturwissenschaftliche Erkenntnis ist. Dieser kann aber nicht widersprochen werden. Wir mssen die naturwissenschaftlichen Realit"ten anerkennen und sollten das Wissen der deutschen Žrzteschaft achten und respektieren.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Jetzt hat der Abgeordnete Wolf-Michael Catenhusen das Wort.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD): Frau Pr"sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser groáes Problem heute ist, daá wir zur Kenntnis nehmen mssen, daá die Fortschritte in Wissenschaft und Medizin die Struktur und den Inhalt unserer Moral beeinflussen und in Frage stellen. Vor allem ist unser Problem, daá wir sowohl hinsichtlich der Frage des Beginns als auch hinsichtlich der Frage des Endes menschlichen Lebens durch die Entwicklung der Medizin zu einer bewuáten moralischen Entscheidung gezwungen werden, die sich bisher jahrtausendelang als kulturelle historische Erfahrung entwickelt hat, ohne daá wir sie durch rechtliche Entscheidungen normiert haben.

Das gilt fr den Beginn des menschlichen Lebens im Zusammenhang mit Empf"ngnisverhtung und Embryonenschutz, und als Folge der Intensivmedizin stellt sich dieses Problem jetzt auch fr die Definition des Endes menschlichen Lebens. Der Philosoph Kurt Bayertz hat es einmal so formuliert:

Je weiter unser medizinisches Know-how reicht, desto st"rker tritt das Sterben an die Stelle des Todes.

Ich komme nach langem Nachdenken zu der Entscheidung, daá die Hirntoddefinition sch"rfer und tiefergehend als der lange akzeptierte Begriff des klinischen Todes ist. Der Hirntod ist die entscheidende Z"sur im Sterbeprozeá, die es auch rechtfertigt, lebenserhaltende Maánahmen zu beenden. Der Hirntod ist unaufhaltsam und unumkehrbar.

Meine Damen und Herren, wir treffen damit aber eine Definition, die mit der Lebenserfahrung der Menschen im Umgang mit sterbenden Menschen nicht bereinstimmt; denn wir sehen dem Hirntoten nicht an, daá er tot ist. Er unterscheidet sich in der Wahrnehmung der Angeh"rigen nicht von einem noch lebenden Menschen. Mit diesem ethischen und moralischen Dilemma umzugehen ist unsere groáe Schwierigkeit.

Deshalb hat der Gruppenantrag einen guten Weg gefunden, indem er die kontextbezogene Mindestanforderung stellt, daá bei einer Organentnahme wenigstens die Voraussetzungen des Hirntodes festgestellt sein mssen, ohne daá damit eine abschlieáende gesamtgesellschaftliche, in allen Lebenslagen gltige Entscheidung ber das Ende menschlichen Lebens getroffen wird.

Meine Damen und Herren, es geht dann natrlich auch um die Frage, wie eine Zustimmungsl"sung -- ich bin fr eine erweiterte Zustimmungsl"sung -- ausgestaltet werden soll. Heute schon k"nnen n"chste Angeh"rige bei schwerwiegenden Entscheidungen ber die Grenzen und die Beendigung lebenserhaltender Maánahmen mitentscheiden; sie werden vom Arzt einbezogen. Ich lasse diese Einbeziehung eines engsten Angeh"rigen auch fr eine Situation gelten, in der es keine schriftlich abgegebene oder einem n"chsten Angeh"rigen bekannte Erkl"rung des Betroffenen oder der Betroffenen ber die Bereitschaft zu einer Organspende gibt.

Nur, wenn Zustimmung auf einen n"chsten Angeh"rigen oder eine n"chste Angeh"rige delegierbar wird, dann muá auch ein engster Angeh"riger seine Zustimmung erkl"ren. Wenn Zustimmung delegiert wird, muá er am Schluá von Beratung und Gespr"ch eine abschlieáende Erkl"rung abgeben? Das kann ein Widerruf sein; es kann aber kein Schweigen sein. Denn wir drfen nicht vergessen, die Entnahme von Organen greift tief in den Prozeá des Erl"schens eines Menschenleben ein. Wir schulden auch dem Hirntoten Achtung und Schutz. Wenn wir schon einem engsten Angeh"rigen eine eigenst"ndige Entscheidungsm"glichkeit einr"umen, muá er am Schluá des Prozesses eine Aussage treffen; er kann diesen Prozeá nicht durch Schweigen beenden.

Sch"nen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Konrad Kunick.

Konrad Kunick (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schwierige an dieser Debatte ist, daá die Frage des Todes die Menschen derart berhrt, daá sie sie in bezug auf sich selbst viel zu h"ufig wegschieben. Wir werden aber nur dann gengend Transplantationsorgane bekommen, wenn sich die Menschen darber klarwerden, daá sie im weiteren Lebensverlauf sowohl Spender als auch Empf"nger von Organen werden k"nnten, und wenn wir sie pers"nlich mit dieser Frage konfrontieren. Es glaube doch niemand, daá der Ersatz dieser h"chst pers"nlichen Frage durch Entscheidungen von Angeh"rigen den Mangel an Organen beseitigen wrde. Wenn sich diese Gesellschaft nicht positiv mit der Transplantation besch"ftigt und sie akzeptiert, wird es beim Organmangel bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

An diejenigen, die noch das christliche Denken gelernt haben: Es gibt in unserer Kultur und Gesellschaft seit zwei Jahrtausenden den Grundsatz: Es gibt nichts H"heres, als sein Leben hinzugeben fr seine Freunde. Das bedeutet aber nicht, daá man erst tot ist und dann aus der Risikolosigkeit des Totseins sein Leben fr die Freunde hingibt, sondern es bedeutet, sich selber dafr aufzuopfern, daá andere weiterleben, daá vielleicht das eigene Herz einem anderen noch zu zwei Jahrzehnten Leben verhilft. Diesen Gedanken muá man ein Stck weiterbringen, wenn man mehr Transplantationsspender finden will.

Man kann doch wohl nicht sagen, daá in dieser Gesellschaft bisher alles getan worden sei, um die freiwillige Spende zu f"rdern. Bis jetzt kommen mir Teile der Debatte so vor, als ob der preuáische Obrigkeitsstaat dafr sorgen wollte, daá seine Landeskinder zu gutem Zweck verwertbar seien. Das ist in einer parlamentarischen Demokratie kein Zustand. Ich halte es jedenfalls fr unm"glich, den Schutz des Grundgesetzes fr das Leben -- einschlieálich des Sterbeprozesses -- zu verkrzen und den Menschen vorzeitig zur Sache zu machen, deren man sich dann leichter bedienen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN )

Der Schutz des Grundgesetzes geht weiter und geht bis zum totalen Erl"schen des Lebens. Da ist nur die Konstruktion hilfreich, die besagt: Der Mensch darf sein Leben fr seine Freunde opfern. Er darf darber entscheiden, daá er sich in der letzten Phase seines Lebens fr andere hingeben will.

Ich glaube, alles andere ist zu kurz geschlossen. Wir k"nnen den Menschen nicht vorzeitig zur Sache machen, um bequemer an seine Organe heranzukommen. Dieser Weg wrde auch nicht dazu fhren, daá der Mangel an Transplantaten beendet wrde. Nur neues Vertrauen kann der Transplantationsmedizin weiterhelfen. Bisher ist ihr schwer geschadet worden, und zwar durch die Debatten, die von Medizinern in dieser Gesellschaft angefangen wurden und die zu schwerer Verunsicherung gefhrt haben.

Sch"nen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Klaus Kirschner.

Klaus Kirschner (SPD): Frau Pr"sidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf das zurckkommen, was wir mit dem Organtransplantationsgesetz erreichen wollen, n"mlich daá mit Organen, die transplantiert werden, todkranken Menschen geholfen werden kann. Sie gewinnen einen sonst verlorenen Lebensabschnitt zurck. Organtransplantation ist also eine Entscheidung fr das Leben.

In vielen F"llen ist die Organspende und die Transplantation die einzige und letzte M"glichkeit, Leben zu erhalten. Organspende von einem Toten zur Erhaltung eines Menschenlebens ist also ein Akt der N"chstenliebe.

(Beifall des Abg. J"rg Tauss [SPD])

Meine Damen und Herren, deshalb ist es notwendig, daá alle, die an einer Organtransplantation beteiligt sind, Klarheit ber den Nachweis des Todes erhalten: die Angeh"rigen, denen die Totensorge obliegt, die Žrzte, das pflegende Personal sowie die Transplantationszentren. Denn der Nachweis des Todes ist entscheidend fr die Zielrichtung der "rztlichen und pflegenden T"tigkeit: Vor dem Tod hat alle "rztliche und pflegerische T"tigkeit danach zu streben, dem Kranken zu helfen und sein Leiden zu lindern. Wenn nach dem nachgewiesenen Tod medizinisches Personal an dem Verstorbenen t"tig wird, dann zu anderem, zu fremdem Nutzen. Nach dem Tod und keinesfalls davor ist die fremdntzige T"tigkeit, die Einwilligung vorausgesetzt, zul"ssig.

Fr alle Beteiligten ist es deshalb von entscheidender Wichtigkeit, ber drei Fragen zum Todesnachweis Klarheit zu erhalten: Erstens. Welches ist der Zeitpunkt, von dem an der Gesetzgeber den Tod als nachgewiesen erachtet? Zweitens. Steht die gesetzliche Festlegung des Nachweises im Einklang mit dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft? Drittens. Ist sichergestellt, daá die medizinische Wissenschaft die Anforderungen an den Todesnachweis nicht zum Schaden der Sterbenden und zu fremdem Nutzen willkrlich aufweichen kann? Eine Todeserkl"rung -- lassen Sie mich dies auch deutlich sagen -- von Teilhirntoten wie zum Beispiel Anenzephalen darf es nicht geben!

Diese Fragen werden im Antrag von Dreáler/Seehofer klar beantwortet. Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag befinden wir uns in šbereinstimmung mit anderen rechtsstaatlich-demokratischen L"ndern der Welt und mit der Verfassung, was uns in den Anh"rungen von namhaften Rechtsgelehrten best"tigt wurde.

Unser Regelungsvorschlag entspricht auáerdem der bisherigen bew"hrten Praxis und erm"glicht weiterhin fr viele schwerkranke Menschen Hilfe und Heilung durch eine Organspende. Dies m"chte ich noch einmal ausdrcklich betonen. Darum ist es von entscheidender Wichtigkeit, der Transplantationsmedizin eine sichere Vertrauensgrundlage zu schaffen.

Deshalb m"chte ich mich auch noch mit der Position, die den Ganzhirntod als formales Organentnahmekriterium, nicht aber als Kriterium fr den eingetretenen Tod eines Menschen sieht, auseinandersetzen.

Die Bundes"rztekammer hat in den Anh"rungen deutlich gemacht, daá sie, sollte dieser Vorschlag die Mehrheit finden, die Organentnahme knftig ablehnt. Ich zitiere:

Eine Entnahme lebenswichtiger Organe kann und darf nur nach sicherer Todesfeststellung des betroffenen Menschen durchgefhrt werden.

Der Antrag von Wolfgang Wodarg und anderen -- es ist mir wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen -- erkl"rt die Explantation lebenswichtiger Organe an einem noch Lebenden, also eine T"tung zu fremdem Nutzen, fr zul"ssig. Ich will daran erinnern, was Professor Schreiber dazu in der Anh"rung ausgefhrt hat:

Mit der Erlaubnis, Organexplantation bei noch lebenden Hirntoten vorzunehmen, wie es der eine Entwurf

-- n"mlich Ihrer --

vorsieht, werden zwei Stufen oder zwei Arten von Leben eingefhrt. Dieses Leben der Hirntoten w"re ein Leben minderer Stufe, das w"re ein Leben minderer Qualit"t, das jedenfalls genommen werden kann, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Ich wrde das fr falsch und gef"hrlich halten.

So die Aussage von Professor Schreiber in unserer Anh"rung.

Meine Damen und Herren, damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das muá jeder wissen, der nachher fr diesen Antrag stimmt.

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege Kirschner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wodarg?

Klaus Kirschner (SPD): Bitte sch"n.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Sehr geehrter Herr Kollege Kirschner, k"nnen Sie zugestehen, daá wir in unserem Antrag eben nicht sagen, daá hier Organe von Lebenden entnommen werden, sondern daá wir die Handlung des Arztes, der das Sterben des Patienten dadurch beendet, daá er das Beatmungsger"t ausschaltet, gleichsetzen mit der Handlung des Arztes, der dem Willen des Patienten entspricht, sein Sterben nicht auf diese Weise zu beenden, sondern durch eine Explantation lebender Organe, die in anderen Menschen weiterleben sollen? Das ist die Alternative, die zu w"hlen wir Sie bitten.

Danke.

Klaus Kirschner (SPD): Lieber Wolfgang Wodarg, in Ihrem Antrag heiát es in der Begrndung, "daá das unwiederbringliche Versagen des Organs Gehirn, der sogenannte Hirntod, einen šbergangszustand im Sterbeprozeá darstellt". Dann heiát es weiter: Dies ist der Punkt,

von dem an das Sterben des betroffenen Menschen nicht mehr umzukehren ist. Der Sterbeprozeá selbst aber ist dem Leben zuzurechnen.

Das heiát doch: Wenn nach Ihrer Auffassung Hirntote noch leben, dann mssen wir sie so behandeln wie andere Lebende auch. Wir drfen keinen Einbruch in den Schutz des Lebens zulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU -- Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)

Das wrde einen Paradigmenwechsel einleiten. Ich weise nur darauf hin, was im Ausschuá dazu gesagt worden ist. Diese Meinung teile ich. Ich nehme sie sehr ernst. Deshalb kann ich vor einem solchen Paradigmenwechsel nur warnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage des Kollegen Wodarg?

Klaus Kirschner (SPD): Bitte sch"n.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Herr Kollege Kirschner, weshalb ist es kein T"tungsdelikt, wenn der Arzt in den Sterbeprozeá eingreift und den Beatmungsapparat durch aktives Handeln abschaltet, so daá der Patient dann erstickt und stirbt? Weshalb ist es ein T"tungsdelikt, wenn er auf die andere Weise das Sterben des Patienten beendet? Worin sehen Sie denn den Unterschied im "rztlichen Handeln?

Klaus Kirschner (SPD): Lieber Kollege Wodarg, es geht doch hier darum, daá der Gesetzgeber feststellt, daá das, was seit 20 Jahren Praxis ist und was von der Bundes"rztekammer als Ganzhirntod festgelegt worden ist, als der Tod des Menschen festzustellen ist. In Ihrem Antrag wird davon gesprochen, daá dies ein Sterbeprozeá ist, der dem Leben zuzuordnen ist. Dies ist -- darauf weise ich nochmals mit aller Deutlichkeit hin -- ein Paradigmenwechsel in unserer bisherigen Rechtsauffassung. Das ist der Punkt.

(Zustimmung bei der SPD)

Einen weiteren Punkt m"chte ich deutlich machen. Noch gravierender ist Ihre Konstruktion bei Organspenden von Kindern. Sie schlagen n"mlich folgende Regelung vor:

Hat der Organspender das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, obliegt die Einwilligung den Personensorgeberechtigten, sofern der m"gliche Organspender nicht widersprochen hat.

Ich weise nur darauf hin: Damit wird den Eltern eine T"tungsanordnung des nach Ihrer Pr"misse -- ich betone, in Ihrem Antrag steht: "Der Sterbeprozeá selbst aber ist dem Leben zuzuordnen" -- noch lebenden Kindes zugemutet. Wenn Sie die Hirntodkonzeption ablehnen, dann k"nnen und drfen Sie nicht das elterliche Sorgerecht zu dem Recht pervertieren, ber Leben und Tod des Kindes zu entscheiden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich kann selbstverst"ndlich eine andere Todesauffassung akzeptieren, und ich kann sie nachvollziehen. Ich mache sie mir aber nicht zu eigen. Ich warne vor diesem Weg. Auch das muá man mit aller Deutlichkeit sagen.

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege, es besteht noch ein Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar von Frau D"ubler-Gmelin.

Klaus Kirschner (SPD): Nein, ich m"chte jetzt zum Schluá kommen.

Ich will noch einmal auf das hinweisen, was auch Professor Dr. Heun in der Sachverst"ndigenanh"rung sagte: "Wenn man annimmt, die Kinder leben noch, dann wird man den Eltern hier kein Verfgungsrecht zubilligen k"nnen."

Ich sage noch einmal: Ich akzeptiere, daá Sie die Sorge treibt, daá das Leben verfgbar gemacht wird. Aber indem Sie diese Sorge treibt, sind Sie gerade dabei, das Gegenteil zu erreichen. Alle Medizinprofessoren und die Bundes"rztekammer haben in den Anh"rungen des Gesundheitsausschusses die Argumente, die gegen das Hirntodkriterium angefhrt wurden, aus meiner Sicht einleuchtend entkr"ften k"nnen.

Ich will noch einmal aus der Stellungnahme der Bundes"rztekammer zitieren:

Der endgltige Ausfall der Hirnfunktion als sicheres Todeszeichen ist biologisch begrndet und sowohl in der internationalen medizinischen Literatur anerkannt als auch in Deutschland in Stellungnahmen der vier mit dieser Thematik befaáten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften best"tigt worden.

Alle hochentwickelten rechtsstaatlich-demokratischen L"nder und auch die Kirchen gehen im brigen -- auch das m"chte ich betonen -- vom Ganzhirntod als Tod des Menschen aus. Ich kann respektieren, wenn Sie diese Darlegungen nicht teilen. Aber ich bitte Sie, bei Ihrer Entscheidung zu bercksichtigen: Wenn Sie der Auffassung sind, daá ein ganzhirntoter Mensch noch lebt, dann mssen Sie sich auch zu der einzig m"glichen Konsequenz bekennen: Sie mssen beantragen, daá die Explantation nach dem Ganzhirntod verboten wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb bitte ich all diejenigen Abgeordneten, die sich noch nicht entschieden haben und sich erst unter Abw"gung der Argumente dieser Debatte entscheiden wollen, dem Antrag von Dreáler und anderen zuzustimmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Zu einer Kurzintervention die Kollegin Herta D"ubler-Gmelin.

Dr. Herta D"ubler-Gmelin (SPD): Herr Kollege Kirschner, ich h"tte ja gerne eine Frage gestellt, aber ich glaube, es geht auch als Kurzintervention.

Die Debatte hat lange gedauert, und wir haben uns gegenseitig sehr gut zugeh"rt. Wir haben ganz unterschiedliche Standpunkte. Aber wir sollten am Ende der Debatte nicht damit beginnen, Folgerungen zu ziehen, die die Ausfhrungen und die Intentionen der jeweils anderen Seite unbercksichtigt lassen. Deswegen m"chte ich von dem, was Sie gesagt haben, zwei Dinge zurechtrcken.

Wir gehen -- ich glaube, mit guten Grnden -- davon aus, daá in der Sterbephase Organe entnommen werden mssen, schlagende Herzen, lebende Organe. Wir gehen davon aus, daá die Umdefinition des Todes auf den Zeitpunkt des Beginns des Sterbens, signalisiert durch den Ausfall aller Hirnfunktionen, vielleicht manche Žngste bei Žrzten mildern mag, aber das Problem nicht bew"ltigt.

Auáerdem k"nnen wir keinen Zweifel daran lassen, daá Eltern fr ihre kleinen Kinder handeln mssen. Wir wissen alle genau: Unsere Kinder sind Grundrechtstr"ger. Aber es ist nun lange Zeit unbestritten -- ich dachte eigentlich, das sei auch zwischen den Vertretern der im brigen umstrittenen Meinungen v"llig unstreitig --, daá dann, wenn Kinder klein sind und diese Grundrechte nicht selbst ausben k"nnen, ihre Eltern das nicht nur tun drfen, sondern tun mssen. Das ist bei zweij"hrigen, bei dreij"hrigen, wahrscheinlich auch bei zehnj"hrigen und m"glicherweise auch noch bei zw"lfj"hrigen Kindern der Fall. Bei 14 j"hrigen und 16 j"hrigen ist es schon anders. In diesem Alter k"nnen und mssen auch Kinder selbst entscheiden. Die Juristen bezeichnen das als die Theorie der wachsenden Grundrechtsmndigkeit unserer Kinder. Wir sollten das nicht in Zweifel ziehen.

Danke sch"n.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der F.D.P.)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Wir sind damit am Schluá der Debatte.

Zu den nun folgenden Abstimmungen liegen von den Abgeordneten Freimut Duve, Norbert Geis, Roland Kohn, Wolfgang Lohmann und Manfred Opel Erkl"rungen zur Abstimmung gem"á 1/2 31 unserer Gesch"ftsordnung vor. Gibt es weitere Erkl"rungen zur Abstimmung? --

(Wolfgang Lohmann [Ldenscheid] [CDU/CSU]: Von Herrn Z"ller!)

-- Gut. Ich bitte, alle Erkl"rungen zu Protokoll geben zu drfen. )

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. ber die Spende, Entnahme und šbertragung von Organen auf Drucksache 13/4355.

Ich rufe zun"chst 1/2 3 auf, die Frage der Feststellung des Todes. Hierzu liegen zwei Žnderungsantr"ge vor, und zwar ein Žnderungsantrag der Initiativgruppe der Abgeordneten von Klaeden, Wodarg, Knoche, Schmidt-Jortzig und anderen auf Drucksache 13/8025 sowie ein Žnderungsantrag der Initiativgruppe der Abgeordneten Seehofer, Lohmann (Ldenscheid), Dreáler, Thomae und anderen auf Drucksache 13/8027. Es ist eine namentliche Abstimmung vorgesehen.

Fr die Abstimmung ben"tigen Sie den Stimmzettel mit der šberschrift "Stimmzettel zu 1/2 3". Die Stimmzettel wurden bereits verteilt. Sollten Sie noch keinen erhalten haben, k"nnen Sie sich jetzt noch einen von den Plenarassistenten geben lassen.

Bitte tragen Sie gut lesbar Ihren Namen einschlieálich eines eventuellen Ortszusatzes sowie Ihre Fraktion bzw. Gruppe ein. Wichtig ist: Sie haben nur eine Stimme. Wenn Sie einem der beiden Antr"ge zustimmen wollen, machen Sie in der entsprechenden Zeile ein Kreuz. Wenn Sie keinem der beiden Antr"ge zustimmen oder sich der Stimme enthalten wollen, machen Sie ein Kreuz in dem entsprechenden Kreis. Sie haben aber insgesamt nur eine Stimme.

Angenommen ist ein Vorschlag, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, also die einfache Mehrheit, erh"lt. Er muá also mehr Stimmen als der andere Vorschlag zuzglich eventueller Neinstimmen bekommen.

Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, gar kein Kreuz oder keinen lesbaren Namen aufweisen, mssen als ungltig gez"hlt werden.

) Anlage 2

Ich bitte nun die Schriftfhrerinnen und Schriftfhrer, die vorgesehenen Pl"tze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? -- Das ist der Fall. Ich er"ffne damit die Abstimmung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? -- Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich schlieáe damit die Abstimmung. Ich bitte die Schriftfhrerinnen und Schriftfhrer, mit der Ausz"hlung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Abstimmung unterbreche ich die Sitzung.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.27 Uhr bis 14.45 Uhr)

Vizepr"sidentin Dr. Antje Vollmer: Die unterbrochene Sitzung ist wieder er"ffnet.

Bevor ich Ihnen das Ergebnis der Abstimmung mitteile, m"chte ich alle Kolleginnen und Kollegen bitten, entgegen einer Durchsage, die es gegeben hat, bis zur Schluáabstimmung ber das Transplantationsgesetz hierzubleiben, nicht nur bis zur letzten namentlichen Abstimmung. Da wir freie Abstimmung haben, brauchen wir alle bis zur Schluáabstimmung.

Ich gebe das von den Schriftfhrern und Schriftfhrerinnen ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung ber Žnderungsantr"ge zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Transplantationsgesetzes bekannt. Abgegebene Stimmen: 635; ungltige Stimmen: 4; gltige Stimmen damit: 631. Mit Nein hat ein Abgeordneter gestimmt, mit Enthaltung haben vier gestimmt. Fr die Drucksache 13/8025 -- Žnderungsantrag der Abgeordneten von Klaeden, Wodarg, Knoche, Schmidt-Jortzig und anderer -- sind 202 Stimmen abgegeben worden, fr die Drucksache 13/8027 -- Žnderungsantrag der Abgeordneten Seehofer, Lohmann, Dreáler, Thomae und anderer -- 424. ) Damit hat die zweite Drucksache die Mehrheit des Hauses gefunden.

Die Initiativgruppen haben um kurzfristige Sitzungsunterbrechung gebeten, um das weitere Vorgehen untereinander zu beraten. Ich denke, wir sollten dem nachkommen.

Ich unterbreche die Sitzung jetzt fr etwa eine Viertelstunde.

(Unterbrechung von 14.46 bis 14.58 Uhr)

(Vorsitz: Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose)

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Die unterbrochene Sitzung ist wieder er"ffnet.

Wir kommen jetzt zu 1/2 4. Dazu liegen bisher fnf Žnderungsantr"ge vor. Es ist vereinbart, daá die verschiedenen Vorschl"ge nochmals kurz erl"utert werden. Deshalb hat zun"chst der Kollege Wodarg das Wort.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen jetzt unseren Antrag

) Endgltiges Ergebnis und Namensliste siehe Seite 16479 (Liste 1)

zu 1/2 4 vor, der die enge Zustimmungsl"sung fordert. Wir wollen, daá nur derjenige Organe spendet, der vorher informiert wurde und der zu einem Zeitpunkt, an dem er noch klar und wach ist, selbst zugestimmt und es schriftlich bekundet hat.

Das hat folgenden Grund: Wenn wir uns die Situation am Krankenbett vorstellen und uns vor Augen fhren, wie der zust"ndige Arzt die juristisch ausformulierten M"glichkeiten der Zustimmung, die ja in den anderen Antr"gen ausgedrckt sind, in Realit"t umsetzen muá, dann zeigt sich, daá es fr diesen sehr schwierig wird. Denn er ist derjenige, der sich bei den Angeh"rigen um die Zustimmung kmmern muá. Er muá entscheiden, ob es sich um einen mutmaálichen, einen wirklichen Willen handelt oder ob der Wille sonstwie erkl"rt worden ist. Das ist im Brgerlichen Gesetzbuch n"her erl"utert, und diese Entscheidung ist fr Juristen schon schwierig genug. Ein Arzt auf der Intensivstation ist dabei mit Sicherheit berfordert.

Wir wollen hier Klarheit schaffen und setzen darauf, daá eine ausreichende Zahl an Organspendeausweisen, an schriftlichen Erkl"rungen zur Organspende dadurch erreicht wird, daá wir erheblich mehr fr die Organspende werben. Allein die Aktion, die im vergangenen Winter gelaufen ist -- mit all den Macken, die sie hatte; diese haben wir im Ausschuá kritisiert --, hat dazu gefhrt, daá das Aufkommen an Spenderherzen im ersten Quartal des Jahres 1997 um 33 Prozent h"her lag als im Vorjahr. Wer also behauptet, man k"nne durch Werbeaktionen nicht erreichen, daá gengend Organe gespendet wrden, der t"uscht sich offenbar. Wir k"nnten viel mehr werben.

Auf der Vertrauensbasis, die dadurch geschaffen wird, daá nur der Betreffende selbst durch seine pers"nliche Erkl"rung entscheiden kann, ob Organe entnommen werden oder nicht, k"nnen wir auch nach dem eben festgestellten Abstimmungsergebnis dafr sorgen, daá es hier eine klare L"sung gibt. Ich bitte Sie, Ihre Stimme fr die schriftliche Zustimmung abzugeben.

Danke.

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Ich m"chte zwischendurch darauf hinweisen, daá die Stimmzettel noch nicht ausgefllt werden sollten; denn es steht zu vermuten, daá Žnderungsantr"ge zurckgezogen werden. Dann w"re m"glicherweise schon ein Kreuz auf dem Zettel, das dann Folgen h"tte. Fllen Sie die Zettel bitte noch nicht aus.

Jetzt hat der Kollege Seehofer das Wort.

Horst Seehofer (CDU/CSU): Herr Pr"sident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Vorschlag sieht -- so, wie es seit 25 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wird -- bei der Frage, wer einer Organentnahme zuzustimmen hat und zu befragen ist, eine Dreistufigkeit vor. Mit erster Priorit"t kommt es auf die schriftliche Einwilligung oder den schriftlichen Widerspruch des Verstorbenen zu Lebzeiten an. Liegt eine solche Erkl"rung nicht vor, sind dessen n"chste Angeh"rige zu befragen, ob ihnen eine Erkl"rung des Verstorbenen bekannt ist. Ist eine solche Erkl"rung nicht bekannt -- das ist der dritte Schritt --, haben die Angeh"rigen selbst zu entscheiden und sich dabei nach dem mutmaálichen Willen des m"glichen Organspenders zu richten. Besteht bei den Angeh"rigen Uneinigkeit, kann nicht explantiert werden. Dies ist die Folge der gerade getroffenen Entscheidung, die es dann, wenn man vom Tod des Menschen ausgeht, verfassungsrechtlich und ethisch auch erm"glicht, Angeh"rige in die Entscheidung einzubinden.

Nun haben wir gerade mit den Initiativgruppen von Klaeden und Catenhusen gesprochen; sie werden anschlieáend noch etwas dazu sagen. Als Ergebnis dieses Gespr"chs und der vielen Gespr"che mit Kolleginnen und Kollegen, die mich zu diesem Punkt heute noch einmal angesprochen haben, m"chte ich Ihnen eine Žnderung zu der Drucksache 13/8027, und zwar zu 1/2 4 -- das ist Seite 3 des Antrages -- vorschlagen, die es unter Umst"nden erm"glicht, die Zahl der Žnderungsantr"ge zu verringern.

1/2 4 Abs. 1 letzter Satz des Žnderungsantrages auf Drucksache 13/8027 lautet:

Will der Angeh"rige sich eine Bedenkzeit fr seine endgltige Zustimmung vorbehalten, kann er mit dem Arzt vereinbaren, daá die Zustimmung erteilt ist, wenn er innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist sich nicht erneut erkl"rt hat.

Diesbezglich gibt es das Bedenken, daá sich dies in der Praxis zu einem Einverst"ndnis durch Stillschweigen entwickeln k"nnte. Dieses Bedenken sehe ich so nicht. Aber wenn durch eine Žnderung der Formulierung Klarheit fr die Zukunft geschaffen werden kann, sollten wir das tun. Deshalb schlage ich in Abstimmung mit den Hauptunterzeichnern dieses Antrages und der beiden Initiativantr"ge vor, daá dieser Satz durch folgenden kurzen Satz ersetzt wird:

Der Angeh"rige kann mit dem Arzt vereinbaren, daá er seine Erkl"rung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist widerrufen kann.

Damit ist das Anliegen, um das es bei diesem Satz geht, n"mlich dem Angeh"rigen in dieser Grenzsituation eine Bedenkzeit einzur"umen, erfllt. Mit Ablaufen der Bedenkzeit gilt die Zustimmung nur dann automatisch als erteilt, wenn er die Zustimmung nicht aktiv widerruft. Das schafft mehr Rechtssicherheit.

Ich lese noch einmal den Satz vor, der an die Stelle des 1/2 4 Abs. 1 letzter Satz tritt:

Der Angeh"rige kann mit dem Arzt vereinbaren, daá er seine Erkl"rung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist widerrufen kann.

Soweit der Žnderungsvorschlag. Vorbehaltlich der Wortmeldungen derer, die ebenfalls Žnderungsantr"ge zu 1/2 4 gestellt haben, besteht die Chance, daá sich die Zahl der Žnderungsantr"ge reduziert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat jetzt der Kollege von Klaeden.

Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Herr Pr"sident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von mir untersttzte Antrag zu 1/2 4 sah vor, daá die Abstimmung zu 1/2 3 zugunsten unseres Antrags ausgeht. Er steht also in einem logischen Zusammenhang zu dem in der Abstimmung unterlegenen Antrag zu 1/2 3. Deshalb werden wir den Antrag zu 1/2 4 zurckziehen.

Ich pers"nlich werde fr den Antrag von Herrn Seehofer, Herrn Dreáler und anderen in der jetzt ge"nderten Fassung stimmen.

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat jetzt der Kollege Schmidt-Jortzig.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Herr Pr"sident! Meine Damen und Herren! Der von mir mit initiierte Antrag bleibt bestehen, weil er eine ganz bewuáte und eigenst"ndige Position verfolgt. Gerade jetzt, nachdem feststeht, daá der rechtliche Schluástrich beim Sterbeprozeá beim Hirntod gezogen wird und somit der Schutz des erl"schenden Lebens frher aufh"rt, ist es um so wichtiger, daá der Wille des einzelnen maágeblich bleibt, um diese Unsicherheit zu beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der SPD, des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN und der PDS)

An diesem Punkt -- obwohl ich mir jede Ironie versagen will -- kann ich sagen, daá unsere Position wesentlich einfacher und pragmatischer ist als das, was ich vom Antrag von Herrn Seehofer und anderen mitbekommen habe. Es kommt eben auf den Willen des betroffenen potentiellen Spenders an.

Unser Vorschlag ist nicht so eng wie das, was der Kollege Wodarg und die ihm folgenden Kollegen festlegen wollen. Wir wollen gelten lassen, daá ein solcher Wille auch dann maágeblich ist, wenn er nicht -- was natrlich das beste w"re -- in dem Spenderpaá schriftlich und unmiáverst"ndlich erkl"rt wird. Man kann n"mlich auch einen Zeugen bzw. -- wie es einfach und verkrzt heiát -- einen Boten h"ren, der dann etwa sagt: Ich weiá es genau, der Spender hat es mir gestern noch gesagt. Das wrde dann auch gengen. Es kommt aber immer darauf an, daá es der Wille des Betroffenen ist. Das ist das wichtigste an der ganzen Sache.

Ich m"chte noch etwas zu Frau Kollegin Sssmuth sagen. Natrlich muá die Spendem"glichkeit auch in der Kinderorgantransplantation gegeben sein. Ich halte es fr ganz wichtig, zu sagen, daá die Eltern den Willen des Kindes vertreten. Es kommt also auch in diesem Fall auf den Willen des spendenden Kindes an. Das ist der grundlegende Unterschied. Wir sind pragmatischer als Wolfgang Wodarg mit seinen Vorschl"gen, halten aber an der Grundposition fest.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und des BšNDNISSES 90/DIE GRšNEN)

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Jetzt der Kollege Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD): Der von mir untersttzte Antrag bewegt sich im Rahmen einer erweiterten Zustimmungsl"sung. Das heiát: Die Initiatorinnen und Initiatoren gingen und gehen davon aus, daá es ethisch vertretbar ist, die Entscheidung in der schwierigen Situation, wenn wir weder eine schriftliche Entscheidung noch eine sonstige Mitteilung ber den mutmaálichen Willen des Betroffenen haben, von einem Angeh"rigen treffen zu lassen.

Ziel des Antrages war es von Anfang an, das Bewuátsein dafr wachzuhalten, daá die Entnahme von Organen ein Eingriff ist, der tief in den Prozeá des Erl"schens eines Menschens eingreift. Wir schulden auch bei der Ausgestaltung der Zustimmung den Hirntoten Achtung und Schutz. Deshalb haben wir mit unserem Antrag versucht, sicherzustellen, daá am Schluá des Gespr"ches, der Kommunikation zwischen Arzt und Angeh"rigen eine bewuáte abschlieáende Entscheidung des oder der Angeh"rigen steht.

Der Žnderungsvorschlag von Seehofer, Dreáler und anderen hat diese Intention aufgenommen, so daá ich unseren Antrag zurckziehen kann. Ich glaube, diejenigen, die diesen Antrag untersttzt haben oder untersttzen wollten, k"nnen mit guten Grnden dem Antrag von Dreáler und Seehofer zu 1/2 4 zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Ich schlieáe diese kurze Aussprache.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung ber die Žnderungsantr"ge zu 1/2 4. Die Žnderungsantr"ge sind auf dem Stimmzettel mit der šberschrift "Stimmzettel zu 1/2 4" aufgefhrt. Nach den Erkl"rungen, die wir eben geh"rt haben, sind auf diesem Stimmzettel die Žnderungsantr"ge mit den laufenden Nummern 3 und 5 zu streichen. Streichen Sie das einfach handschriftlich durch; wir haben jetzt keine Zeit, neue Stimmzettel zu machen.

Ich darf vorsichtshalber fragen, ob jeder der Anwesenden einen Stimmzettel hat; sonst ist jetzt die letzte Gelegenheit, sich einen geben zu lassen. -- Das scheint der Fall zu sein.

Wie zuvor mssen Sie leserlich in Blockschrift Ihren Namen mit einem eventuellen Ortszusatz und die Fraktion bzw. Gruppe eintragen.

Fr das vereinbarte Abstimmungsverfahren entsprechend 1/2 50 der Gesch"ftsordnung gilt hier wiederum: Sie haben nur eine Stimme, die Sie einem der Vorschl"ge geben k"nnen. Die Stimmzettel enthalten auáerdem je einen Kreis fr Nein und fr Enthaltung hinsichtlich aller Vorschl"ge.

Angenommen ist der Vorschlag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erh"lt. Das heiát, daá er mehr Stimmen erhalten muá als alle anderen Vorschl"ge zusammen zuzglich der Neinstimmen. Erreicht kein Vorschlag im ersten Abstimmungsgang diese Mehrheit, mssen wir einen Stichentscheid durchfhren.

Beachten Sie bitte noch folgendes: Stimmzettel, die mehr als ein Kreuz aufweisen, gar kein Kreuz oder keinen lesbaren Namen enthalten, sind ungltig.

Ich bitte jetzt die Schriftfhrerinnen und Schriftfhrer, die Pl"tze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? -- Das ist der Fall.

Dann er"ffne ich die Abstimmung. --

Haben jetzt alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgegeben? -- Das scheint der Fall zu sein. Dann schlieáe ich die Abstimmung und bitte die Schriftfhrerinnen und Schriftfhrer, mit der Ausz"hlung zu beginnen.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung.

(Unterbrechung von 15.17 bis 15.37 Uhr)

Vizepr"sident Hans-Ulrich Klose: Die Sitzung wird fortgesetzt.

Ich gebe das von den Schriftfhrerinnen und Schriftfhrern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu 1/2 4, Abstimmung ber Žnderungsantr"ge zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Transplantationsgesetzes, Drucksache 13/4355, bekannt.

Abgegebene Stimmen: 633. Ungltige Stimmen: 2. Gltige Stimmen: 631. Mit Nein hat ein Abgeordneter gestimmt, eine Abgeordnete hat sich enthalten. Auf die laufende Nr. 1 -- ich nenne hier nur Wodarg -- entfielen 134 Stimmen, auf die laufende Nr. 2 -- Seehofer -- 422 Stimmen und auf die laufende Nr. 4 73 Stimmen. )

Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen als alle anderen Vorschl"ge zusammen zuzglich der Neinstimmen erhalten hat. Der Vorschlag laufende Nr. 2 -- Seehofer und andere -- hat im ersten Abstimmungsgang die erforderliche Mehrheit erhalten. Damit erbrigt sich ein Stichentscheid.

Wir mssen jetzt noch ber die bisher nicht behandelten Vorschriften des Gesetzentwurfes abstimmen.

Ich rufe 1/2 1 in der Ausschuáfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. -- Wer stimmt dagegen? -- Enthaltungen? -- 1/2 1 ist mit groáer Mehrheit angenommen.

Ich rufe jetzt 1/2 2 in der Ausschuáfassung mit den Folge"nderungen, die sich aus dem angenommenen Žnderungsantrag zu 1/2 3 und 1/2 4, Drucksache 13/8027, ergeben, auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/8029 ein Žnderungsantrag des Abgeordneten Schmidt-Jortzig vor. Wer stimmt fr diesen Žnderungsantrag? -- Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Dieser Žnderungsantrag ist mit groáer Mehrheit abgelehnt.

) Endgltiges Ergebnis und Namenslisten siehe Seite 16491 (Liste 2)

Ich bitte jetzt diejenigen, die dem 1/2 2 in der Ausschuáfassung mit den Folge"nderungen, die sich aus den angenommenen Žnderungsantr"gen zu den 1/21/2 3 und 4 ergeben -- das ist Drucksache 13/8027 --, zustimmen wollen, um das Handzeichen. Die Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Ich stelle fest, daá 1/2 2 in der Ausschuáfassung einschlieálich der Folge"nderungen, die sich aus den angenommenen Žnderungsantr"gen zu den 1/21/2 3 und 4 ergeben, mit Mehrheit angenommen ist.

Ich rufe jetzt auf die 1/21/2 5 bis 24 sowie Einleitung und šberschrift in der Ausschuáfassung einschlieálich der Folge"nderungen, die sich aus den angenommenen Žnderungsantr"gen zu den 1/21/2 3 und 4 -- das ist die Drucksache 13/8027 -- ergeben. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. Die Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Die aufgerufenen Vorschriften sind mit Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.

Es ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, trotz der in zweiter Beratung angenommenen Žnderungen jetzt unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten. -- Das ist mit der erforderlichen Mehrheit, wie ich unterstelle, so beschlossen worden.

Dann kommen wir jetzt zur

dritten Beratung

und Schluáabstimmung.

Es liegt eine schriftliche Erkl"rung zur Abstimmung der Kollegin Marieluise Beck und einiger anderer vor. Ich gehe davon aus, daá das Haus damit einverstanden ist, daá das zu Protokoll genommen wird.

Es ist fr die dritte Lesung namentliche Abstimmung verlangt worden, in die wir jetzt eintreten. Ich bitte die Schriftfhrerinnen und Schriftfhrer, ihre Pl"tze einzunehmen und mir ein Zeichen zu geben, wenn die Urnen besetzt sind.

Ich gehe davon aus, daá alle Urnen besetzt sind. Dann er"ffne ich die Abstimmung.

Haben alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgegeben? -- Ich gehe davon aus, daá alle abgestimmt haben. Ich schlieáe die Abstimmung und bitte die Schriftfhrerinnen und Schriftfhrer, mit der Ausz"hlung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen sp"ter mitgeteilt. )

Wir setzen die Sitzung jetzt mit den brigen Abstimmungen fort. Ich w"re dankbar, wenn Sie Platz nehmen wrden, sonst kann ich die Abstimmungsergebnisse nur sehr schlecht bersehen.

Der Ausschuá fr Gesundheit empfiehlt unter Nr. 1 Buchstabe d seiner Beschluáempfehlung auf Drucksache 13/8017 die Annahme einer Entschlieáung. Wer stimmt fr diese Beschluáempfehlung? -- Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Die Beschluáempfehlung ist mit Mehrheit bei vereinzelten Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Beschluáempfehlung des Ausschusses fr Gesundheit zu dem Antrag der Abge-

) Endgltiges Ergebnis und Namenslisten siehe Seite 16503 (Liste 3)

ordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Herta D"ubler-Gmelin, Horst Schmidbauer (Nrnberg) und weiterer Abgeordneter zu Kriterien fr die Spende, Entnahme und šbertragung von menschlichen Organen. Das ist die Drucksache 13/8017 Nr. 2.

Der Ausschuá empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/4114 fr erledigt zu erkl"ren. Wer stimmt fr diese Beschluáempfehlung? -- Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Die Beschluáempfehlung ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Beschluáempfehlung des Ausschusses fr Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreáler, Rudolf Scharping, Klaus Kirschner, Wolfgang Lohmann (Ldenscheid), Horst Seehofer, Dr. Wolfgang Sch"uble, Dr. Dieter Thomae, Wolfgang Z"ller sowie weiterer Abgeordneter der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zu Spende, Entnahme und šbertragung von Organen. Das ist die Drucksache 13/8017 Nr. 3.

Der Ausschuá empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/4368 fr erledigt zu erkl"ren. Wer stimmt fr diese Beschluáempfehlung? -- Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Die Beschluáempfehlung ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Beschluáempfehlung des Ausschusses fr Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Wolfgang G"tzer, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig sowie weiterer Abgeordneter der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu Eckpunkten fr die Spende, Entnahme und šbertragung von Organen. Das ist die Drucksache 13/8017 Nr. 4.

Der Ausschuá empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/6591 fr erledigt zu erkl"ren. Wer stimmt fr diese Beschluáempfehlung? -- Gegenprobe! -- Enthaltungen? -- Die Beschluáempfehlung ist einstimmig angenommen.

...

Liste 1

Endgltiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung ber Žnderungsantr"ge

zur Zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten

Entwurfs eines Transplantationsgesetzes

-- Drucksachen 13/4355 und 13/8017 --

Abgegebene Stimmen 635

Ungltige Stimmen 4

Gltige Stimmen 631

Mit Nein haben gestimmt 1 Abgeordneter

Enthaltungen 4

Es entfielen auf

lfd. Nr. 1, Drucksache 13/8025, von Klaeden,

Wodarg, Knoche, Schmidt-Jortzig u. a. 202 Stimmen

lfd. Nr. 2, Drucksache 13/8027, Seehofer,

Lohmann (Ldenscheid), Dreáler, Thomae u. a. 424 Stimmen

Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen als der andere Vorschlag zuzglich der Nein-Stimmen erhalten hat.

Demnach hat der Vorschlag lfd. Nr. 2, Drs. 13/8027, Seehofer, Lohmann (Ldenscheid), Dreáler, Thomae u.a. die erforderliche Mehrheit erreicht.

...

Liste 2

Endgltiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung ber Žnderungsantr"ge

zur Zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten

Entwurfs eines Transplantationsgesetzes

-- Drucksachen 13/4355 und 13/8017 --

Abgegebene Stimmen 634

Ungltige Stimmen 4

Gltige Stimmen 630

Mit Nein haben gestimmt 1 Abgeordneter

Enthaltungen 1

Es entfielen auf

Drucksache 13/8026, Wodarg u. a. 133 Stimmen

Drucksache 13/8027, Seehofer,

Lohmann (Ldenscheid), Dreáler, Thomae u. a. 421 Stimmen

Drucksache 13/8030, Schmidt-Jortzig u. a. 74 Stimmen

Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen als alle anderen Vorschl"ge zusammen zuzglich der Nein-Stimmen erhalten hat.

Der Vorschlag Drucksache 13/8027, Seehofer, Lohmann (Ldenscheid), Dreáler, Thomae u.a. hat die erforderliche Mehrheit erhalten.

...

Liste 3

Endgltiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung

zur dritten Beratung und Schluáabstimmung ber den Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zu einem Transplantationsgesetz Drucksachen 13/4355 und 13/8017

Abgegebene Stimmen:629;

davon:

ja:449

nein:151

enthalten:29

...

Anlage 2 Erkl"rungen nach 1/2 31 GO

zu den namentlichen Abstimmungen

ber Žnderungsantr"ge zu 1/21/2 3

und 4 Transplantationsgesetz

Freimut Duve (SPD): Erst im Laufe der Debatte habe ich mich entschlieáen k"nnen, dem Antrag auf Drucksache 13/8025 (von Klaeden, Wodarg und andere) zum Gesetzentwurf zuzustimmen. Insofern habe ich meine zuvor ge"uáerte Haltung, der Gesetzgeber sollte gar nicht t"tig werden, ge"ndert. Ich will sie trotzdem hier zu Protokoll geben:

Der šbergang vom Leben zum Tod ist bisher von den Menschen aller Kulturen relativ klar und eindeutig und auch sehr bewuát erlebt und gelebt worden.

Er ist neben der Geburt der fr jeden Menschen und fr seine Freunde und Angeh"rigen bewegendste Moment der Existenz.

An ihm und aus ihm haben sich viele Elemente unserer Zivilisation gebildet: Wie gehen wir mit unseren Toten um? Was verfgen wir Lebenden ber den Umgang mit unserem K"rper, von vielen religi"s gepr"gten Menschen als "sterbliche Hlle" bezeichnet?

Seit der ersten Herztransplantation ist aus dem Vorgang des Todes eine neue Dimension erm"glicht worden: die Rettung von Leben durch die Organgabe eines Toten. Auch sie sollte von den Menschen bewuát und selbstbewuát entschieden werden. Das gilt auch fr das Unfallsterben. Ich wrde es vorziehen, den Gesetzgeber nicht mit der Aufgabe zu befassen, den Zeitpunkt des Todes zu definieren. Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte haben -- das habe ich aus der Debatte gelernt -- einen Akt der Gesetzgebung durch das Parlament notwendig gemacht.

Ich selbst werde die Entnahme meiner Organe fr Patienten, denen ich damit eine šberlebenschance gebe, festlegen. Ich werde mich fr eine verbesserte Aufkl"rung ber das Spenden von Organen einsetzen.

Norbert Geis (CDU/CSU): Wer eine Entnahme lebenswichtiger Organe bei Lebenden zul"át, befindet sich in einem schwierigen Rechtfertigungszwang. Die deutsche Rechtsordnung und vor allem die Rechtsprechung haben bislang das Leben nicht als Rechtsgut eingestuft, ber das der einzelne frei verfgen kann. Sicher gibt es bei der Transplantation gute Grnde, davon abzuweichen. Wer sich dafr entscheidet, muá sich aber darber im klaren sein, daá damit eine lange Rechtstradition aufgegeben wird. Auch ber die Auswirkungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Euthanasie, máte man sich zun"chst einmal Klarheit verschaffen. Es ist deshalb auf jeden Fall problematisch, bei der Entnahme von lebenswichtigen Organen auf die Feststellung des Todes des Organspenders zu verzichten.

Deshalb untersttze ich den Žnderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Rudolf Dreáler, Michael Glos und anderer. Ausschlaggebend hierfr war, daá in diesem Žnderungsantrag nicht, wie ursprnglich vorgesehen, darauf abgestellt wird, den Hirntod als Tod des Menschen zu definieren, sondern festgestellt wird, daá der Tod nach den Regeln, "die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaften entsprechen", eingetreten ist.

Roland Kohn (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bezglich des Transplantationsgesetzes gebe ich gem"á 1/2 31 der Gesch"ftsordnung folgende schriftliche Erkl"rung ab:

1. Der Tod eines Menschen ist der Abschluá eines Prozesses der Aufl"sung seiner leibseelischen Einheit. Es ist mit der Wrde des Menschen unvereinbar, einen bestimmten Zeitpunkt des Sterbeprozesses -- z.B. den Hirntod -- durch Entscheidung des Gesetzgebers zum Ende des Lebens zu erkl"ren.

2. Die Berechtigung zur Organentnahme nach nicht behebbarem Ausfall der gesamten Hirnfunktionen oder dem endgltigen, nicht behebbaren Stillstand von Herz und Kreislauf setzt den zweifelsfrei erkl"rten Willen des potentiellen Organspenders voraus.

3. Die durch die Fortschritte der medizinischen Technik er"ffneten M"glichkeiten, das Leben anderer Menschen durch Organtransplantation zu verl"ngern oder ihre Gesundheit wiederherzustellen, rechtfertigen es, eine "Brgerpflicht" -- im guten Sinn des Wortes -- zur Besch"ftigung mit dem ethisch komplexen Thema der Organspende beispielsweise durch Ausgabe geeigneter Formulare bei der Ausstellung von Personaldokumenten zu stiften. Eine "Sozialpflichtigkeit" des menschlichen K"rpers zur Organspende de facto zu etablieren, ist jedoch mit meinem Bild vom Menschen und seiner Wrde nicht zu vereinbaren.

Aus diesen Grnden untersttze ich mit meinem Abstimmungsverhalten zum Transplantationsgesetz die leitenden Ideen, die in den Antr"gen des Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig ihren Ausdruck finden.

Wolfgang Lohmann (Ldenscheid) (CDU/CSU) und Wolfgang Z"ller (CDU/CSU): Die Kriterien fr die Festlegung des Todes sind von der medizinischen Wissenschaft zu definieren. Die Bundes"rztekammer als Repr"sentant der Žrzteschaft bestimmt in Richtlinien die Regeln zum Nachweis des Todes. Der Gesetzgeber sollte lediglich den Punkt markieren, der als Mindestvoraussetzung fr eine Organentnahme gelten muá. Daher ist vorzuschreiben, daá vor einer Organentnahme stets der Gesamthirntod, also der Ausfall der Gesamtfunktion des Groáhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festzustellen ist. Damit definiert der Gesetzgeber nicht den Tod, legt aber insoweit ein Mindestkriterium fr die Organentnahme fest.

Die heutige Abstimmung ber die zentralen Punkte des ersten deutschen Transplantationsgesetzes, die Frage des Todeszeitpunktes eines Menschen und die Frage, ob andere als der Spender in eine Organentnahme einwilligen k"nnen, betrifft elementare medizinische, juristische, ethische Fragen der menschlichen Existenz. Die Entscheidungen ber diese Punkte gehen ber normale Gesetzgebungsentscheidungen weit hinaus. Sie eignen sich weder zur parteipolitischen noch zur pers"nlichen Profilierung. Im Interesse dieses sensiblen Themas ist eine sachliche Auseinandersetzung geboten. Die heute anstehende Entscheidung kann nicht getroffen werden ohne das Fachwissen und die Kompetenz von Žrzten, Juristen, Ethikern und insbesondere auch von Betroffenen. Aufgrund eines intensiven Beratungsverfahrens in mehreren Anh"rungen, zahlreichen Expertengespr"chen und diversen bilateralen Gespr"chskontakten ist in schriftlicher und mndlicher Form eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen worden.

Nach Abw"gung aller Argumente kommen wir zu folgendem Ergebnis:

Der Gesetzgeber darf in einem Transplantationsgesetz die Frage nicht offen lassen, ob der Organspender bei der Entnahme von Organen tot ist. Lieáe der Gesetzgeber dies offen, l"át er auch offen, ob ein Arzt bei der Organentnahme t"tet. Ein solches Gesetz wrde die Transplantationsmedizin betr"chtlich ins Zwielicht setzen. Fr eine Organentnahme sind aber eindeutige und klare Maást"be in bezug auf die Feststellung des Todes unabdingbar.

Die Kriterien fr die Festlegung des Todes sind von der medizinischen Wissenschaft zu definieren. Die Bundes"rztekammer als Repr"sentant der Žrzteschaft bestimmt in Richtlinien die Regeln zum Nachweis des Todes. Der Gesetzgeber sollte lediglich den Punkt markieren, der als Mindestvoraussetzung fr eine Organentnahme gelten muá. Daher ist vorzuschreiben, daá vor einer Organentnahme stets der Gesamthirntod, also der Ausfall der Gesamtfunktion des Groáhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festzustellen ist. Damit definiert der Gesetzgeber nicht den Tod, legt aber insoweit ein Mindestkriterium fr die Organentnahme fest.

Zur Frage der Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen:

Die gesetzliche Regelung der Zul"ssigkeit der postmortalen Organspende muá zum einen dem ber den Tod hinaus fortwirkenden Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen Rechnung tragen. Deshalb hat die zu Lebzeiten abgegebene Erkl"rung zur Organspende absolute Priorit"t und ist von jedermann strikt zu beachten. Zum anderen soll das Transplantationsgesetz auch die weitaus berwiegende Zahl der F"lle, in denen der Verstorbene zu Lebzeiten -- aus welchen Grnden auch immer -- keine offizielle Erkl"rung zur Organspende abgegeben hatte, sachgerecht und ausgewogen regeln. Dazu geh"rt auch die Einbeziehung der n"chsten Angeh"rigen des Verstorbenen.

Die mit Verabschiedung des Gesetzes einsetzende Aufkl"rung ber die Transplantationsmedizin und die Motivierung der Bev"lkerung zur Abgabe einer Erkl"rung zur Organspende wird nach unserer šberzeugung dazu fhren, daá zuknftig die berwiegende Zahl von Organentnahmen mit ausdrcklicher Zustimmung der Spender erfolgen werden. Da aktuell aber lediglich 1 % aller Organentnahmen aufgrund einer ausdrcklichen Einwilligung des Organspenders erfolgen, wrde eine enge Zustimmungsl"sung zu einem Erliegen der Transplantationsmedizin in Deutschland fhren. In diesem Zusammenhang drfen wir die Patienten nicht vergessen, die auf den Wartelisten mit einer kurzen Lebenserwartung stehen. Fr diese Menschen k"me dann jede Hilfe zu sp"t, da die Spendenbereitschaft unserer Bev"lkerung nicht ad hoc sprbar erh"ht werden kann. Wir drfen in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, daá es in Europa kein Land gibt, das die enge Zustimmungsl"sung praktiziert. Da Deutschland bereits jetzt ein "Organimportland" ist, wrden wir in Deutschland auf Organe zurckgreifen, die im benachbarten Ausland, beispielsweise aufgrund einer Widerspruchsl"sung, entnommen wurden. Dies halten wir fr ethisch nicht verantwortbar.

Der von uns untersttzte Antrag zur Ausfllung der 1/21/2 3 und 4 des Transplantationsgesetzes ist in sich schlssig, gibt den Beteiligten Rechtssicherheit und baut damit Verunsicherung ab.

Manfred Opel (SPD): Ich stimme gegen die sogenannte erweiterte Zustimmungsl"sung. Meine bergeordnete Absicht ist es, die Organspendebereitschaft unserer Bev"lkerung entscheidend zu f"rdern. Gleichzeitig ist es fr mich unzweifelhaft richtig, daá lebensf"hige Organe niemals einem toten Gesamtorganismus entnommen werden k"nnen. Da diese Organentnahme gesetzlich eindeutig geregelt werden muá, gilt es, die Entnahmef"higkeit zu einem Zeitpunkt zu schaffen, wo einerseits der Gesamttod noch nicht eingetreten ist und andererseits eine irreversible Versagensfunktion, besonders des Gehirns, gegeben ist.

Alleine die Diskussion ber den 1/2 218 StGB zeigt uns eine bemerkenswerte Diskrepanz. Genau jene, die das Leben "von der ersten Zelle an" begreifen, m"chten den Tod "vor dem Absterben der letzten Zelle" juristisch definieren. Da es sich bei der Organentnahme ohne jeden Zweifel um die Entnahme noch lebender K"rperteile handelt, hat logischerweise nur das betroffene Individuum das Recht, ber einen solchen Eingriff zu entscheiden. Ich lehne daher den Begriff "enge Zustimmungsl"sung" ab. Es ist eine "pers"nliche Zustimmung", die natrlich nur vorab gegeben werden kann.

Da jede und jeder von uns als Spender oder Empf"nger betroffen sein kann, brauchen wir "uáersten Vertrauensschutz. Der ist nur zu erreichen, wenn die pers"nliche Verantwortung ber jeden Zweifel erhaben und unter rechtlichen Schutz gestellt wird. Genau das erreicht die sogenannte erweiterte Zustimmungsl"sung nicht. Ich befrchte, daá die Organ-Spendebereitschaft nicht auf das erforderliche Niveau ansteigt, wenn es uns nicht gelingt, die pers"nliche Verantwortung fr das eigene Sterben zu festigen. Die Angst der Menschen, gerade in einem wehrlosen Zustand des Sterbeprozesses in eine Art "Opferrolle" zu geraten, wird die Menschen vermehrt dazu bringen, zu verfgen, daá sie sich pers"nlich einer Organentnahme versagen. Diese Schwelle berwindet dann auch die sogenannte erweiterte Zustimmungsl"sung nicht. Da ich eine positive Entscheidung zur Organspende m"chte, ist die "erweiterte Zustimmungsl"sung" ein Irrweg.

Anlage 3 Erkl\arung

des Abgeordneten Berthold Wittich (SPD)

zur namentlichen Abstimmung

...ber die \Anderungsantr\age zu \sp 3 TPG

-- Drucksachen 13/8025 und 13/8027 --

Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufgef...hrt.

Ich erkl\are, da\ss ich an der Abstimmung teilgenommen habe und es mein Wille war, den Antrag der Abgeordneten Seehofer und Dre\ssler zu unterst...tzen.

...

( Quelle im Original: GLIMPSE-Volltextsuche über BGBl via Universität Saarbrücken )


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