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( Eine Stellungnahme zum TPG ) Durch das vom Deutschen Bundestag am 25. Juni 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz ( TPG ) ist eine Gesetzeslücke geschlossen worden, die in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Beginn der Transplantationsmedizin in der Mitte der 70er Jahre bestanden hatte. Es regelt die Entnahme und Verpflanzung von Organen und enthält umfassende Bestimmungen zur Vermittlung von Organen und ein Verbot des Organhandels. Hervorzuheben ist die gesetzliche Festschreibung der bisherigen Praxis, nach der auch weiterhin die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung gilt. Danach ist die Organentnahme auch von potentiellen Spendern möglich, die zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen haben, wenn die Anhörigen nach Feststellung des Hirntodes einer Organentnahme zustimmen. Damit haben sich die Anhänger der sogenannten Hirntodkriteriums durchgesetzt. Da in der Diskussion um das TPG in jüngster Zeit vermehrt Kritik an diesem Hirntodkriterium aufgekommen ist, überraschte die deutliche Mehrheit mit 449 von 629 abgegebenen Stimmen. Angesichts dieser Mehrheit dürfte die letzte rechtliche Möglichkeit, das TPG durch eine abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG zu stoppen, praktisch nicht mehr möglich sein. Durch die Regelungen des TPG dürfte der Gesetzgeber neben der Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für Organtransplantationen auch darauf hoffen, die Akzeptanz der Organtransplantation zu stärken und das in der Vergangenheit stark gesunkene Spenderaufkommen wieder zu erhöhen. Als ein Schritt in die richtige Richtung ist das TPG daher zunächst grundsätzlich zu begrüßen. Eine kritische Würdigung wird die Zukunft mit sich bringen.
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