In diesem Bereich der Website Jura-Seiten.de finden Sie einige Informationen über den WebRing "Recht im Internet" für
Websites mit juristischen Informationen und Inhalten.
Ziel des WebRings ist es, interessierten Usern einen vereinfachten Zugang zu anderen juristischen Websites zu bieten.
Dies geschieht durch die Verlinkung der teilnehmenden Websites über eine Schaltfläche, die auf allen Websites des WebRinges
angebracht wird und durch die man von einer Website zu einer oder mehreren anderen Websites des WebRinges gelangen kann.
Der WebRing "Recht im Internet" steht grundsätzlich für alle deutschsprachigen Websites offen, die juristische Informationen
und Inhalte anbieten. Wenn Sie eine eigene juristische Website haben, können Sie diese zur Aufnahme in den WebRing vorschlagen.
Wenn Ihre Website zum WebRing "Recht im Internet" passt, kann diese durch den Betreiber des WebRinges aufgenommen werden.
Einzige Bedingung für die Aufnahme von Websites mit juristischen Informationen und Inhalten in den WebRing "Recht im Internet"
ist das Anbringen einer Schaltfläche des WebRings auf der Eingangs- seite oder einer sonstigen zentralen Seite der jeweiligen Website.
Der WebRing "Recht im Internet" befindet sich derzeit noch im Aufbau, Interessenten sind aber schon jetzt herzlich willkommen. Sie
können den WebRing "Recht im Internet" hier oder über die Schaltfläche im unteren Bereich dieser Website erreichen.
Die Website Jura-Seiten.de wurde zuletzt am 01. April 2008 aktualisiert. Mit Fragen, Kommentaren und Anregungen
wenden Sie sich bitte per E-Mail an Jura-Seiten.de.
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