Empfehlungen für das Link-Verzeichnis
Wenn Sie die Internet-Adresse einer Website mit juristischen Informationen und Inhalten für die Aufnahme in das
Verzeichnis von Jura-Seiten.de vorschlagen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Empfehlung an Jura-Seiten.de. Ihre E-Mail sollte neben
der konkreten Internetadresse nach Möglichkeit auch eine kurze Beschreibung des Inhalts enthalten, da dies die
Entscheidung über die Aufnahme und Einordnung in das Verzeichnis von Jura-Seiten.de erleichtert.
Nach Eingang Ihres Vorschlages wird der Inhalt der Website kontrolliert und - wenn die Website den Anforderungen
dieses Verzeichnisses entspricht - bei der nächsten Aktualisierung von Jura-Seiten.de berücksichtigt. Bitte haben
sie Verständnis dafür, dass bis zur Benachrichtigung über die Aufnahme oder Ablehnung Ihres Vorschlags einige Tage
vergehen können.
Ausschlaggebendes Kriterium für die Aufnahme in das Verzeichnis von Jura-Seiten.de ist, dass die vorgeschlagene Website
juristische Informationen und Inhalte bietet, die Dritten ohne Zugangs- hindernis offen stehen. Sinn und Zweck dieses
Projekts ist es, Internet-Nutzern auf der Suche nach rechtlichen Informationen einen schnellen und einfachen Wegweiser
zu juristischen Ressourcen im Internet zu bieten.
Kostenpflichtige Angebote werden in diesem Verzeichnis nur ausnahmsweise berücksichtigt, wenn es sich um hochwertige
Angebote mit entsprechenden Inhalten handelt. Ansonsten steht kommerziellen Anbietern die Möglichkeit offen, für ihre
Inhalte und Produkte bei Jura-Seiten.de Werbung zu schalten.
Bitte beachten Sie auch die Seiten Hintergrund und
Impressum von Jura-Seiten.de.
Die Website Jura-Seiten.de wurde zuletzt am 01. April 2008 aktualisiert. Mit Fragen, Kommentaren und Anregungen
wenden Sie sich bitte per E-Mail an Jura-Seiten.de.
|